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22.07.2022 Ausgabe: 5/2022
Maßnahmen zum vorbeugenden oder passiven baulichen Brandschutz sind durchaus sinnvoll: Durchdachte Brandschutzkonzepte verhindern wirksam die Ausbreitung von Bränden. In vielen Bestandsgebäuden entspricht der Brandschutz den baurechtlichen Anforderungen nicht. Wechselnde Nutzer oder Nutzungskonzepte bringen Veränderungen am und im Gebäude mit sich. Reparaturen, Erweiterungen, Nachbelegungen und Ähnliches führen unter Umständen zu Mängeln, die über Jahre unentdeckt bleiben. Wie aber lassen sich Brandschutz-Vorschriften mit den realen Gegebenheiten am Gebäude und weiteren Vorgaben, beispielsweise zur Nutzung, in Einklang bringen?
Die größte Herausforderung besteht darin, alle Aspekte des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes in einem Lösungsansatz zu vereinen. Zu berücksichtigen und abzuwägen sind dabei immer diese Aspekte:
Grundsätzlich ist die Einhaltung der Schutzziele, die § 14 Bauordnung definiert, sicherzustellen. Im Vorfeld einer brandschutztechnischen Ertüchtigung von Bestandsbauten sollte immer ein Konzept mit schutzzielorientierter Lösung auf Basis der jeweiligen Landes-bauordnung entwickelt werden. Im Vergabeverfahren zur Beseitigung von Brandschutzmängeln ist daher darauf zu achten, die Leistung und das Schutzziel so zu beschreiben, dass erkannte Lücken in der Bestandssituation geschlossen werden. Dazu gehört die Beantwortung der folgenden Fragen: Was ist schützenswert? Wer oder was ist zu schützen? Wie wird das Gebäude genutzt, und welche Schutzziele sind zu erreichen? Welche Konsequenzen entstehen aus mangelhaftem Schutz? Im Anschluss daran ist es hilfreich, Kategorien für die bauliche Umsetzung festzulegen:
Kategorie 1 bezieht sich auf die Ausführung und umfasst Brandschutzmängel, für deren Beseitigung ein eindeutiger Verwendbarkeitsnachweis oder eine Ausführungsplanung vorliegt und die umgehend behoben werden sollen. Vorgaben für die Ausführung ergeben sich aus Verwendbarkeitsnachweisen, Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik. Die Brandschutzmängel sollten vor und nach der Beseitigung dokumentiert werden.
Kategorie 2 bezieht sich auf die Planung und umfasst Brand-schutzmängel, für deren Beseitigung eine Ausführungsplanung erst noch erstellt werden soll. Dies empfiehlt sich, wenn mehrere Gewerke involviert sind und bei komplexer Gebäudestruktur bzw. Organisation. Nach der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung ist deren Ausführung zu überwachen und zu dokumentieren.
Kategorie 3 bezieht sich auf Planung und Ausführung. Sie umfasst Brandschutzmängel, für deren Beseitigung keine Ausführungsplanung vorliegt und erkennbar ist, dass Verwendbarkeitsnachweise, Rechtsvorschriften und/oder anerkannte Regeln der Technik nicht eingehalten werden können. Auf Grundlage der technischen und organisatorischen Möglichkeiten sollte hier ein Unternehmen beauftragt werden, das die komplette Planung, Koordinierung, Ausführung und Dokumentation abdecken kann. So kann die Umsetzung unter Einhaltung der geforderten Schutzziele wirtschaftlich und erfolgreich sein.
Key Account Managerin BELFOR Deutschland GmbH
www.belfor.com