22.07.2022 Ausgabe: 5/22

Eine oft knifflige Aufgabe - Wo Bestandsgebäude saniert, modernisiert oder umgenutzt werden, bleibt der Brandschutz oft auf der Strecke.

Maßnahmen zum vorbeugenden oder passiven bau­lichen Brandschutz sind durchaus sinnvoll: Durchdachte Brandschutzkonzepte verhindern wirk­sam die Ausbreitung von Bränden. In vielen Bestandsgebäuden ent­spricht der Brandschutz den bau­rechtlichen Anforderungen nicht. Wechselnde Nutzer oder Nutzungs­konzepte bringen Veränderungen am und im Gebäude mit sich. Repa­raturen, Erweiterungen, Nachbele­gungen und Ähnliches führen unter Umständen zu Mängeln, die über Jahre unentdeckt bleiben. Wie aber lassen sich Brandschutz-Vorschrif­ten mit den realen Gegebenheiten am Gebäude und weiteren Vorga­ben, beispielsweise zur Nutzung, in Einklang bringen?

Die größte Herausforderung besteht darin, alle Aspekte des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brand­schutzes in einem Lösungsansatz zu vereinen. Zu berücksichtigen und abzuwägen sind dabei immer diese Aspekte:

  • Bauart
  • Baustoffe
  • Brandlasten
  • Erreichbarkeit und Zugänglichkeit
  • Nutzung und Rettungswege
  • Brandentstehung
  • Branderkennung und Gefahrenabwehr
  • Wirtschaftlichkeit ersetzter Systeme
     

Grundsätzlich ist die Einhaltung der Schutzziele, die § 14 Bauord­nung definiert, sicherzustellen. Im Vorfeld einer brandschutztechnischen Ertüchtigung von Bestands­bauten sollte immer ein Konzept mit schutzzielorientierter Lösung auf Basis der jeweiligen Landes-bauordnung entwickelt werden. Im Vergabeverfahren zur Besei­tigung von Brandschutzmängeln ist daher darauf zu achten, die Leistung und das Schutzziel so zu beschreiben, dass erkannte Lücken in der Bestandssituation geschlossen werden. Dazu gehört die Beantwortung der folgenden Fragen: Was ist schützenswert? Wer oder was ist zu schützen? Wie wird das Gebäude genutzt, und welche Schutzziele sind zu errei­chen? Welche Konsequenzen ent­stehen aus mangelhaftem Schutz? Im Anschluss daran ist es hilfreich, Kategorien für die bauliche Umset­zung festzulegen:

Kategorie 1 bezieht sich auf die Ausführung und umfasst Brandschutzmängel, für deren Beseitigung ein eindeutiger Verwendbarkeitsnachweis oder eine Ausführungsplanung vor­liegt und die umgehend beho­ben werden sollen. Vorgaben für die Ausführung ergeben sich aus Verwendbarkeitsnachweisen, Rechtsvorschriften und aner­kannten Regeln der Technik. Die Brandschutzmängel sollten vor und nach der Beseitigung doku­mentiert werden.

Kategorie 2 bezieht sich auf die Planung und umfasst Brand-schutzmängel, für deren Beseiti­gung eine Ausführungsplanung erst noch erstellt werden soll. Dies empfiehlt sich, wenn mehrere Gewerke involviert sind und bei komplexer Gebäudestruktur bzw. Organisation. Nach der Ausschrei­bung und Vergabe der Bauleistung ist deren Ausführung zu überwa­chen und zu dokumentieren.

Kategorie 3 bezieht sich auf Pla­nung und Ausführung. Sie umfasst Brandschutzmängel, für deren Beseitigung keine Ausführungspla­nung vorliegt und erkennbar ist, dass Verwendbarkeitsnachweise, Rechtsvorschriften und/oder aner­kannte Regeln der Technik nicht eingehalten werden können. Auf Grundlage der technischen und organisatorischen Möglichkeiten sollte hier ein Unternehmen beauf­tragt werden, das die komplette Planung, Koordinierung, Ausfüh­rung und Dokumentation abde­cken kann. So kann die Umsetzung unter Einhaltung der geforder­ten Schutzziele wirtschaftlich und erfolgreich sein.

Mock-Kiel, Karin

Key Account Managerin BELFOR Deutschland GmbH
www.belfor.com