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Wenn es um Legionellenbefall geht, muss man auch das heutige Nutzerverhalten als Ursache in Betracht ziehen – ein Risiko, dass sich minimieren lässt.
Trinkwasser-Installationen werden so geplant und installiert, dass die ausreichende Versorgung in der vorgeschriebenen Güte jeder Entnahmestelle gewährleistet ist. Voraussetzung dafür ist der „bestimmungsgemäße Betrieb“, also der regelmäßige und vollständige Wasserwechsel an jeder Armatur. Mieter haben nun aber das verständliche Interesse, ihre Betriebskosten möglichst zu minimieren – was vielfach den „bestimmungsgemäßen Betrieb“ und die Trinkwassergüte in der Wohnung gefährdet, selbst wenn es bis zur Wohnung vollumfänglich der Trinkwasserverordnung entspricht.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und das dazugehörige Regelwerk mit zahlreichen Richtlinien zum Erhalt der Trinkwassergüte in Gebäuden enthält wichtige Hinweise zum fachgerechten Betrieb von Trinkwasser-Installationen, die Hygienerisiken für Nutzer betreffen. Dass mikrobielle Kontaminationen auch auf unzureichenden Wasserwechsel in den Nutzungseinheiten zurückzuführen sein können, ist aber wenig bekannt. Zudem ist Betreibern und Mietern oft nicht bewusst, wo ihre Verantwortung liegt und welche Konsequenzen die nicht bestimmungsgemäße Nutzung haben kann: Die hygienisch einwandfreie Trinkwassergüte in den zuführenden Leitungen bis zu den Wohnungen ist Sache des Hauseigentümers. Ist dort die Qualität in Ordnung, nicht aber an den Entnahmestellen innerhalb einer Wohnung, liegt dies in der Verantwortung des Mieters, sofern die Installation auch dort den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Im Regelwerk festgelegt sind auch Zeiträume für einen bestimmungsgemäßen Betrieb von Trinkwasser-Installationen sowie Maßnahmen, die nach einer Betriebsunterbrechung zu treffen sind. Nach VDI 6023 liegt bereits nach max. drei Tagen eine Betriebsunterbrechung vor, der entsprechend begegnet werden muss. Dieser Zeitraum kann nach DIN EN 806-5 auf max. sieben Tage ausgedehnt werden, wenn die Sicherheit dieser Fristverlängerung durch hygienische Untersuchungen belegt werden kann – die aber hinsichtlich ihrer Kosten-Nutzen-Relation kaum sinnvoll erscheinen. Bei den genannten Zeitspannen handelt es sich um reine Erfahrungswerte, nicht um wissenschaftlich belegbare Fristen. Sie können den örtlichen Gegebenheiten entsprechend nach oben oder unten abweichen. Übermäßiges Bakterienwachstum hängt immer von mehreren Faktoren ab. Exaktere Angaben zu Stagnationszeiten sind also auch zukünftig nicht zu erwarten. Die aktuell gebräuchlichen Werte gelten als ausreichend sicher.
Krankheitserreger wachsen in aller Regel optimal bei Körpertemperatur, also bei etwa 37 °C. Gemäß Regelwerk muss Kaltwasser daher mit einer dauerhaften Temperatur nicht über 25 °C und Warmwasser mit mindestens 55 °C angestrebt werden. Allerdings gibt es auch Bakterien, die selbst im Kühlschrank und ohne Sauerstoff wachsen können. Neben der Temperatur spielt auch die Zeit für die Vermehrung eine wesentliche Rolle. Regelmäßiger und vollständiger Wasserwechsel hält die „Verdünnungsrate“ über der Vermehrungsrate und die Besiedlung im unkritischen Bereich. So kann man beispielsweise der Vermehrung von Legionellen, die sich nur ca. alle drei bis vier Stunden relativ langsam verdoppeln, auch bei suboptimalen Temperaturen mit hohem Wasserwechsel entgegenwirken.
Als dritter Faktor wesentlich ist der Nährstoffgehalt des Wassers: Trinkwasser in der hohen Güte des Wasserversorgers enthält nur sehr wenig Nährstoffe. Insofern kommt den Bauteilen und Komponenten der Trinkwasser-Installation eine besondere Bedeutung zu. Im deutschen Regelwerk sind Anforderungen an die chemische und hygienische Qualität der verwendeten Werkstoffe festgelegt, insbesondere an organische Werkstoffe gemäß KTW (zulassungsfähige organische Komponenten, Geruchsschwellenwert etc.) und DVGW W 270 (Prüfung auf maximal erlaubten mikrobiologischen Bewuchs). Werden nur normenkonforme Bauteile verwendet, darf man von einer hinreichenden Minimierung der Nährstofffracht und damit von geringem Bakterienwachstum ausgehen. Mehr geht nicht, denn die Herstellung steriler Systeme ist mit technischen Maßnahmen nicht möglich. Man kann also immer nur alle drei Wachstumsfaktoren beeinflussen.
Zu überraschenden Ergebnissen kam eine Legionellenuntersuchung u. a. von Großgebäuden im Rahmen des BMBF Forschungsprojektes „Biofilm-Management“ in den Jahren 2010 bis 2014. Das Forschungsteam unter Leitung von Prof. Dr. med. Kistemann, Direktor des Kollaborationszentrums der Weltgesundheitsorganisation (WHO CC for Health Promoting Water Management and Risk Communication) und des stellvertretenden Direktors des Instituts für Hygiene und Öffentliche Gesundheit in Bonn stellte fest, dass das Auftreten von Legionellen einer hohen zeitlichen Varianz unterliegt. An ein und derselben Entnahmestelle wurden über den Tag hinweg sehr unterschiedliche Legionellenzahlen ermittelt: teils deutlich unter dem technischen Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml, zu einem anderen Zeitpunkt deutlich über 10 000 KBE/100 ml.
Um der Frage nachzugehen, wie solche unterschiedlichen Befunde zustandekommen, weitete man die Auswahl von Probenahmestellen über die im Regelwerk geforderten aus und bezog auch solche mit seltener oder geringer Wasserentnahme mit ein. Es zeigte sich, dass die Hauptleitungen einer technisch einwandfreien Installation, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, installiert und im Verantwortungsbereich des Gebäudeeigentümers auch so betrieben werden, keine überhöhten Legionellenzahlen aufwiesen, wohl aber die Bereiche, in denen Nutzer ihrer Pflicht zum regelmäßigen und vollständigen Wasserwechsel nicht nachkommen.
Wenn Wohnungsnutzer also Wasser sparen, dann kann sich dies durchaus nachteilig auf die Trinkwasserqualität auswirken. Vermietern bleibt dem kaum etwas entgegensetzen, außer vielleicht bereits im Mietvertrag auf die Verpflichtung zum regelmäßigen Wasserwechsel und die möglichen Risiken allgemeinverständlich hinzuweisen. Zumindest aber sollten Mieter im Mietvertrag darüber informiert und dazu verpflichtet werden, bei längerer Abwesenheit die Absperrvorrichtungen für die Kalt- und Warmwasserleitungen der Wohnung zu schließen.
Planerisch lässt sich der erforderliche Wasseraustausch gemäß VDI 6023 und der DIN EN 806-5 optimieren. Die Grundlage bilden die fachgerechte Dimensionierung der Trinkwasser-Installation und Minimierung der Anzahl von Entnahmestellen sowie deren maximale Entfernung von einer Hauptleitung. Schlanke Installationen (druckverlustarme Systeme) und die optimale Anordnung der Entnahmestellen fördern den Wasserwechsel im späteren Betrieb auch ohne besondere Spülstationen am Ende der Leitungen, die nur in Ausnahmefällen benötigt werden, wie z. B. bei vorhersehbaren längeren Nutzungsunterbrechungen. Die entstehen vorrangig z. B. im gehobenen Wohnungsbau durch häufige und längere Abwesenheiten wegen Urlaub, beruflich bedingt oder im Falle der Nutzung als Zweitwohnung.
Hier können bei längeren Betriebsunterbrechungen WCs mit automatischer Stagnationsspülung Abhilfe schaffen. Sie können z. B. alle 24 Stunden eine Spülung auslösen, wenn in diesem Zeitraum keine Nutzung erfolgte. So wird zumindest die Kaltwasser-Installation regelmäßig gespült und indirekt auch die benachbarte Wohnung geschützt, weil kein kontaminiertes Wasser aus dem Abzweig der ungenutzten Wohnung in die Steigleitung zur genutzten Nachbarwohnung gelangen kann.
Einige Vorkehrungen sollten Wohnungsnutzer bei Rückkehr nach längerer Abwesenheit treffen: Aus allen Armaturen an Dusche, Badewanne und Waschplätzen einschließlich der Küchenspüle sollte vor der ersten Nutzung ausreichend Wasser abfließen – es sei denn, auch hier wurden selbstspülende elektronische Auslaufarmaturen verbaut.
Der Erhalt der Wassergüte in der Trinkwasser-Installation von Wohngebäuden ist kein unbeherrschbares Hexenwerk, solange man sich bei Planung, Bau und Betrieb an die allgemein anerkannten Regeln der Technik hält. Während jedoch TGA-Planer und Fachhandwerker diese Regeln der Technik kennen und anwenden, sind oftmals Architekten über die hygienisch sinnvolle Anordnung von Versorgungsschächten sowie die meisten Nutzer einer Trinkwasser-Installation über die möglichen hygienischen Folgen einer unzureichenden Nutzung nur unzureichend informiert. Dabei kann die hohe Wassergüte des Versorgers noch auf dem letzten Meter in der Wohnung verloren gehen, obwohl der Betreiber alles getan hat, um die einwandfreie Trinkwasserqualität bis dahin sicher zu stellen. Den erwähnten Untersuchungsergebnissen zufolge ist davon auszugehen, dass in der Vergangenheit häufig zu Unrecht Mietkürzungen hingenommen werden mussten, wenn die Wasserqualität zwar in einer Wohnung, nicht aber in den zuführenden Hauptleitungen zu beanstanden war. Hier hilft nur die Sensibilisierung der Nutzer für die Problematik und eine entsprechende Verpflichtung zum regelmäßigen Wasseraustausch im Mietvertrag. Im gehobenen Wohnungsbau bieten Auslaufarmaturen und WC-Spülkästen mit einer nutzungsbezogenen Stagnationsspülung mehr Komfort und die Elektronik übernimmt den Wasserwechsel für jeden Bewohner automatisch – auch wenn er die Wintermonate im Süden verbringt.
Illustration: © Alvaro Cabrera Jimenez / Shutterstock.com
Hygienespezialist und Leiter Produktmanagement bei der Schell GmbH & Co.KG Armaturentechnologie, Olpe