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Zukünftig werden immer mehr Ladepunkte mit Abrechnung für Elektrofahrzeuge in Mehrfamilienhäusern benötigt.
Bis zum Jahr 2020 sollen eine Million Elektrofahrzeuge (einschließlich sog. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge) auf Deutschlands Straßen fahren, so die Strategie der Bundesregierung. Diese Fahrzeuge werden laden müssen, und zwar vor allem auch im privaten Umfeld – zu Hause oder am Arbeitsplatz.
Entsprechender Bedarf an Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern (MFH) ist absehbar. Da Eigentümer und Verwaltung der Wohneinheiten den von Elektrofahrzeugen geladenen Strom nicht verschenken wollen und dürfen, benötigen sie geeignete Infrastruktur, die die Messung und Abrechnung des Stroms ermöglicht. Eine pauschale Erfassung und Abrechnung über den Hausstrom wird nicht ausreichen, da sie keine nutzergerechte Zuordnung ermöglicht und insofern – wohl zu Recht – auf den Widerstand anderer Mieter bzw. Wohnungseigentümer stoßen würde. Es bedarf also zwangsläufig einer transaktions- bzw. nutzergenauen Abrechnung.
Die Technik, die diesen Anforderungen an eine rechtssichere Lösung entspricht, muss im Interesse beider Seiten wirtschaftlich sein. Hinzu kommt schließlich noch, dass die bereits bestehende Infrastruktur kostengünstig und mit geringem Aufwand erweiterungsfähig sein sollte, wenn der Bedarf im Laufe der Zeit steigt.
Viele der heute verwendeten Ladestationen (Ladesäule bzw. Wallbox) sind für Vermieter und Eigentümer weniger geeignet, die aufgezeigten Probleme zu lösen. Dadurch, dass jede einzelne dieser Ladestationen einen Stromzähler (das zentrale Element der energiewirtschaftlichen Messung und Erfassung des verbrauchten Stroms) und die entsprechende Autorisierungs- und Abrechnungstechnologie beinhaltet, um den vom jeweiligen Nutzer entnommenen Strom transaktionsgenau und unabhängig vom Ladeort zuordnen und abrechnen zu können, sind sie in der Anschaffung teurer. Aber erst wenn transaktionsgenau abgerechnet wird, kann jeder Mieter an jeder Dose laden. Einzelne Ladeplätze müssen nicht fest zugeordnet werden; alle dürfen überall laden. Hinzu kommen laufende Kosten für den Service der Autorisierung, Messung, Abrechnung und Kommunikation. Diese Kosten sind für jede einzelne Ladestation aufzubringen, unabhängig davon, ob und wie viel sie überhaupt genutzt wird. Sowohl die einmaligen als auch die laufenden Kosten für diese Art der Ladeinfrastruktur sind meist unwirtschaftlich und führen dazu, dass sich die hohen Kosten regelmäßig auf der Seite des Ladepunktanbieters kumulieren.
Einen neuen Ansatz nutzen Systeme auf Grundlage mobiler Abrechnungstechnik: „Mobile Metering“ macht den Stromzähler mitsamt der Kommunikations- und Autorisierungstechnologie mobil. Zwei Varianten sind dabei möglich: Entweder wird die Technologie ab Werk in das Fahrzeug eingebaut oder – das ist momentan gängige Praxis – in ein intelligentes Ladekabel integriert. Es reduziert den Ladepunkt auf eine möglichst einfache und kostengünstige Systemsteckdose, die lediglich noch in der Lage sein muss, mit dem Kabel zu kommunizieren. Das intelligente Ladekabel „weiß“, wo es eingesetzt wird.
Die Steckdose ist in solchen Systemen nicht mehr für die Autorisierung, Messung, Kommunikation und Abrechnung verantwortlich. Diese Aufgaben übernimmt das Kabel. Wesentlich geringere Kosten für Anschaffung und Installation der Systemsteckdosen sind die Folge. Zudem verursachen diese auch geringere Kosten im Betrieb, und die in einem MFH angebotene Infrastruktur lässt sich einfach erweitern: Weitere Ladepunkte können eingerichtet werden, ohne dass Stromzähler und Abrechnungstechnologie erneut hohe Kosten verursachen. Dazu werden lediglich zusätzliche Aufputzsteckdosen installiert, die auch mit Hausstrom versorgt werden können. Gerade dieser Punkt ist für geringe Installationskosten in vielen Fällen entscheidend.
Weil sich die „Intelligenz“ nun im Ladekabel des Verbrauchers befindet, trägt im Mobile Metering System derjenige, der sein Auto lädt, als Verursacher der Kosten für Messstellenbetrieb und Abrechnung diese nun selbst. Dasselbe gilt für den von ihm verbrauchten Strom: Er wird transaktionsgenau erfasst und dem Besitzer des Elektrofahrzeugs in Rechnung gestellt. Das Besondere für den Besitzer des Elektroautos: Da Verträge zur Strombelieferung immer mit dem Stromzähler verknüpft sind, kann er den Stromanbieter und -tarif selbst wählen. So lädt er – wo und wann auch immer das Fahrzeug geladen werden soll – zu denselben Konditionen. Immobilienverwalter bzw. -eigentümer, die im Mobile Metering System als Ladepunktanbieter fungieren, haben dabei nur noch einen Vertragspartner, mit dem sie den bei ihnen geladenen Strom abrechnen – unabhängig davon, wie viele Mieter oder Wohnungseigentümer die Ladepunkte nutzen. Der Verwaltungsaufwand ist minimal, und die Freiheit für E-Autofahrer geradezu grenzenlos.
Die Systemsteckdose wird beim Mobile Metering System hinter dem bereits vorhandenen stationären Zähler angeschlossen. Der mobile Zähler im Ladekabel ist daher ein „nachgelagerter“ Zähler. Für die Abrechnung gibt es nun zwei Varianten, die den Aufwand für den Ladepunktanbieter rechtssicher minimieren, wenn am Hausstrom geladen wird:
Die Umgehung pauschaler Abrechnung verhindert, dass Kosten umgelegt werden, die nicht umgelegt werden dürften. So wird eine ganze Reihe (wohnungseigentums-)rechtlicher Herausforderungen unterschiedlichster Eigentums- oder Vermietungskonstellationen einfacher lösbar. Beispiele sind hier die benötigten und sich häufig als problematisch herausstellenden Zustimmungsbeschlüsse der Eigentümerversammlung zur Installation von Ladeinfrastruktur oder eben die Kostenverteilung: Die Beschlussfassung wird in jedem Fall vereinfacht, wenn bestimmte Probleme vorab technisch gelöst sind.
Im Ergebnis können Wohneigentümern bzw. Mietern, aber auch deren Gästen wirtschaftliche Ladepunkte mit Abrechnung bereitgestellt werden, ohne Kompromisse an die Rechtssicherheit.
Für Verwalter und Hauseigentümer gibt es einen weiteren erheblichen Vorteil: Beim Mieterwechsel bleibt der Eigentümer nicht auf teurer Technik mit laufenden Kosten „sitzen“, sondern es bleibt nur die Steckdose an der Wand zurück. Auch wenn der nächste Mieter, der den Stellplatz nutzt, kein Elektrofahrzeug hat, spielt das finanziell keine große Rolle. Für ein dort geparktes Elektrofahrzeug wiederum lässt sich das intelligente Ladekabel über den neuen Vertrag des Mieters leicht beschaffen.
Was heute noch nach Zukunftsmusik klingt, beispielsweise lokales Lastmanagement für optimalen Eigenverbrauch von Solarstrom vom Dach, ist durch den mobilen Zähler ebenfalls möglich. Das Kabel hat eine eigene Internetverbindung (Mobilfunk) und steuert das Auto im Prinzip genauso wie eine viel teurere intelligente Ladebox.
Geschäftsführer von ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH www.ubitricity.com