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23.08.2021 Ausgabe: 5/2021
Laut Breitbandatlas des Bundes sind mittlerweile 55,9 Prozent aller bundesdeutschen Haushalte gigabitfähig. Doch was bedeutet das konkret? Dass mehr als die Hälfte der Haushalte über einen „echten“ Glasfaseranschluss bis ins Gebäude (FTTB) oder gar bis in die Wohnung (FTTH) verfügen? Leider nicht, denn meistens endet die Glasfaserleitung am Verteilerkasten auf der Straße. Für die berühmte „letzte Meile“ bis in die Haushalte wird die Performance der vorhandenen Koaxialleitungen mit Brückentechnologien wie (Super-) Vectoring lediglich verbessert. Deren Limit an Breitbandreserven für Zukunftstechnologien wie Smart Home oder intelligentes Gebäudemanagement ist materialbedingt jedoch schon heute ausgeschöpft – und eine kostspielige Nachrüstung der Wohngebäude damit bereits jetzt vorprogrammiert.
Jetzt die Weichen fürs Gigabitzeitalter stellen.
Den Anschluss ans Gigabitzeitalter zu verpassen, kann sich Deutschland nicht leisten. Gleiches gilt für die deutsche Wohnungswirtschaft, denn die Ansprüche von Eigentümern und Mietern an die Multimedia-Versorgung steigen. Die Voraussetzung für Homeoffice, die Nutzung von Streaming-Diensten und linearem Fernsehen in UHD-Qualität oder Smart Home ist immer dieselbe: ein Internetzugang mit schnellen Up- und Download-Geschwindigkeiten.
Bei der Investition in eine zukunftssichere Breitbandversorgung sollten Unternehmen der Wohnungswirtschaft ebenso wie Eigentümergemeinschaften besser gleich auf Glasfaser setzen – bei Neubauten wie bei der Modernisierung bestehender Infrastrukturen. Nur so gelingt es, den privaten Bandbreitenbedarf der Nutzer langfristig zu sichern und optimale Voraussetzungen für intelligentes Gebäudemanagement zu schaffen – einschließlich der damit einhergehenden Senkung von Energiekosten und CO2-Emissionen – und den Wohnwert der Immobilien so nachhaltig zu steigern.
WEG-Reform für Modernisierungsschub nutzen.
Eine der wichtigsten Neuerungen der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) betrifft bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, die seit 1. Dezember 2020 mit einfacher Mehrheit möglich sind. Außerdem hat jeder Wohnungseigentümer nun einen Anspruch darauf, dass ihm Modernisierungen wie etwa der Zugang zu einem schnellen Internetanschluss auf eigene Kosten zu gestatten sind (§ 20 Abs. 2 WEG-neu). Das schafft ideale Rahmenbedingungen, um Wohngebäude mit Glasfaser fit fürs Gigabitzeitalter zu machen.
Tipp:Verwaltungen sollten ihre neuen Freiheiten nutzen und Eigentümergemeinschaften über die Vorteile von Glasfaseranschlüssen bis in die Wohnung (FTTH) informieren.
Auch an die TV-Versorgung denken.
Im Zuge einer Modernisierung der Breitbandversorgung bietet es sich an, den Empfangsweg fürs lineare Fernsehen ebenfalls zu hinterfragen. Sind die Eigentümer und Mieter mit der bisherigen TV-Versorgung wirklich zufrieden? Oft gibt es auch hier Verbesserungspotenziale, sei es bei den Kosten, der Programmauswahl oder der Bild- und Tonqualität.
Die optische SAT-ZF-Übertragung bietet hier gegenüber anderen Empfangswegen deutliche Vorteile. Sie kombiniert die Vorzüge des Satellitenfernsehens mit der Internetversorgung per Glasfaser. Da das TV-Signal mit Glasfaser verlustfrei auch über große Distanzen weitergeleitet werden kann, lassen sich mit einer einzigen Satellitenanlage Tausende Haushalte zuverlässig versorgen. Die Fassaden der Wohngebäude bleiben intakt, und der Wohnwert steigt, weil somit Highspeed-Internet sowie Fernsehen mit mehr Programmvielfalt sowie deutlich besserer Bild- und Tonqualität ermöglicht werden – zu attraktiven Konditionen, da die optische SAT-ZF-Übertragung keine Signalkosten verursacht.
ASTRA Deutschland hat gemeinsam mit Glasfaser-ABC und HUBER+SUHNER Bktel rentable Glasfaser-Satelliten-Lösungen für Mehrfamilienhäuser entwickelt, die unabhängig von der Projektgröße die Vorteile der optischen SAT-ZF-Übertragung mit superschnellem Glasfaser-Internet bündeln. Dabei sind die Glasfaserhaushalte dank Open Access nicht an Bundle-Pakete gebunden. In den bisherigen Referenzprojekten wurde jede Wohnung mit vier Glasfaseradern ausgestattet, von denen jeweils eine das Satellitensignal digital und verlustfrei bis in die Wohnung speist. Die Nutzung der drei übrigen Glasfaseradern bleibt dem jeweiligen Haushalt überlassen – für Telefonie, Internet oder Smart-Home-Dienste nach Wahl.
WAS BEDEUTET „GIGABITFÄHIG“?
Gigabitfähig ist ein Breitbandanschluss dann, wenn er eine Datenübertragungsrate von einem Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) ermöglicht. Aktuell wird dies in Deutschland jedoch vorwiegend mit teilweise kupferbasierten Brückentechnologien wie (Super-)Vectoring erreicht, die neben Glasfaser die bestehenden Koaxialleitungen vom Verteilerkasten auf der Straße bis in die Haushalte nutzen. Es ist eine Zwischenlösung, die den stetig wachsenden Bedarf an hohen Bandbreiten nur kurzfristig wird decken können, da die Leitfähigkeit von Kupfer begrenzt ist. Nur mit konsequenter Glasfaserverkabelung bis in die Wohnung hinein lassen sich auch in Zukunft praktisch unbegrenzte Datenübertragungsraten generieren.
Teaserbild - Für die Zukunft gerüstet: Mit vier Glasfaseradern pro Wohnung und optischer SAT-ZF-Übertragung wurde diese Liegenschaft in Oer-Erkenschwick gigabitfähig.
Fotos: © ASTRA Deutschland GmbH
Geschäftsführer ASTRA Deutschland GmbH