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Umrechnungsfaktoren sind wesentlicher Bestandteil nahezu jeder Heizkostenabrechnung und eine der häufigsten Ursachen für Fragen von Eigentümern und Mietern.
Seit über 30 Jahren sorgt die Heizkostenverordnung für eine verbrauchsgerechte Abrechnung der Energiekosten und gibt Mietern damit gleichzeitig einen Anreiz, sparsamer mit Heizenergie umzugehen. Der Grundsatz „Jeder zahlt nur das, was er tatsächlich verbraucht“ führt allerdings auch dazu, dass die Nutzer sehr genau darauf achten, ob die Heizkostenabrechnung korrekt ist.
Ein Punkt, mit dem Immobilienverwalter regelmäßig konfrontiert werden, sind die beim Einsatz von Heizkostenverteilern aufgeführten Umrechnungsfaktoren. Sie haben einen wesentlichen Einfluss auf die Genauigkeit und Rechtssicherheit der Heizkostenabrechnung. Was viele nicht wissen: Änderungen am System Heizkörper/Heizkostenverteiler führen fast immer auch zur Anpassung des Umrechnungsfaktors – und dafür gibt es gute Gründe.
Voraussetzung für eine genaue Abrechnung ist die präzise Erfassung des individuellen Wärmeverbrauchs der Nutzer. Hierfür werden in der Regel an den Heizkörpern Heizkostenverteiler montiert. Diese erfassen mit ihren Sensoren die Temperatur der Heizkörperoberfläche sowie der Raumluft und stellen diese in Form eines dimensionslosen Anzeigewerts dar. Die Temperaturdifferenz ist der Maßstab für die Wärmeabgabe des Heizkörpers. Bei der Abrechnung wird der verbrauchsabhängige Anteil der Heizkosten durch die Summe der Verbrauchswerte aller Heizkostenverteiler im Haus dividiert (= Kostenfaktor pro Verbrauchswert). Die einzelnen Verbrauchswerte je Nutzer werden nun mit diesem Kostenfaktor multipliziert und ergeben den individuellen verbrauchsabhängigen Anteil der Heizkosten.
Grundsätzlich unterscheidet man bei der Erfassung des Wärmeverbrauchs über Heizkostenverteiler zwei Messprinzipien: Heizkostenverteiler, die nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten, und elektronische Heizkostenverteiler. Letztere arbeiten zudem entweder nach dem Einfühler- oder Zweifühler-Messprinzip. Angesichts des größeren Funktionsumfangs bis hin zur Funkfernauslesung verdrängen elektronische Heizkostenverteiler zunehmend die auf Verdunstung basierende Variante.
Das Erfassen des anteiligen Wärmeverbrauchs über Heizkostenverteiler ist ein Messhilfsverfahren. Anders als Wärmezähler, die den Verbrauch in physikalischen Einheiten anzeigen, erfassen Heizkostenverteiler lediglich die Oberflächentemperatur des Heizkörpers und die Dauer der Wärmeabgabe. Hierzu bestehen sie aus einem Gehäuseunterteil, das wärmeleitend mit dem Heizkörper verbunden wird, und einem Oberteil, das zum Schutz vor Manipulationen verplombt ist und die zur Erfassung notwendigen Komponenten enthält. Bei einem elektronischen Heizkostenverteiler sind dies etwa Mess-Sensor(en), Rechenwerk, Anzeigeeinrichtung und Batterie.
Charakteristisch für Heizkostenverteiler ist, dass sie Bewertungsfaktoren benötigen, mit denen die über eine Heizperiode aufgelaufenen Anzeigewerte gewichtet werden müssen. In diesem Zusammenhang ist zunächst die Normwärmeleistung des Heizkörpers zu nennen. Maßgeblich hierfür sind die jeweilige Bauart und Größe. Da der Heizkostenverteiler lediglich die Oberflächentemperatur am Montagepunkt erfasst, bleiben diese beiden wichtigen Merkmale unberücksichtigt. So können sich für zwei Heizkörper gleicher Bauart aber unterschiedlicher Größe bei identischer Oberflächentemperatur dieselben Anzeigewerte ergeben. Dabei ist die Wärmeabgabe des größeren Heizkörpers natürlich höher.
Die zweite wesentliche Einflussgröße ist der Wärmeübergang zwischen Heizkörper und Heizkostenverteiler. So ergeben sich bei zwei Heizkörpern unterschiedlicher Bauart (z. B. ein Plattenheizkörper aus Stahlblech und ein Gliederheizkörper aus Gusseisen) bei gleicher Betriebsweise und identischer Normwärmeleistung unterschiedliche Anzeigewerte. Dies liegt daran, dass der Wärmeübergang von der Kontaktfläche am Unterteil des Heizkostenverteilers zum Heizkörper beim Gusseisen-Gliederheizkörper schlechter ist, was zu einem geringeren Anzeigewert führt.
Für eine korrekte Erfassung des individuellen Wärmeverbrauchs müssen also sowohl die Normwärmeleistung des Heizkörpers als auch der Wärmeübergang zwischen Heizkörper und Heizkostenverteiler berücksichtigt werden. Dies geschieht über den sogenannten Umrechnungsfaktor, mit dem der Anzeigewert des Heizkostenverteilers in der Heizkostenabrechnung multipliziert wird. Die möglichst präzise Bestimmung der Umrechnungsfaktoren hat also wesentlichen Einfluss auf die Genauigkeit der Heizkostenabrechnung.
Die jeweiligen Bewertungsfaktoren werden im Rahmen der Montage des Heizkostenverteilers durch den Messdienstleister für jeden Heizkostenverteiler individuell ermittelt. Dabei werden Hersteller und Typ des Heizkörpers identifiziert und ein Aufmaß vorgenommen. Auf Basis dieser Daten kann der Messdienstleister dann die Normwärmeleistung über die eigene Heizkörperdatenbank bestimmen.
In die Bestimmung des Bewertungsfaktors für den Wärmeübergang wiederum fließt die Bauart des Heizkörpers und des Heizkostenverteilers, sowie dessen Montagepunkt und -art ein. Die Messdienstleister führen hier sehr umfangreiche Mess- und Versuchsreihen durch, in denen der Wärmeübergang für jeden Heizkostenverteiler und die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten empirisch ermittelt werden.
Aus den Bewertungsfaktoren für Wärmeleistung und Wärmeübergang werden dann wiederum die Umrechnungsfaktoren für die Heizkostenabrechnung errechnet. Ausschlaggebend für deren Güte ist die verfügbare Datenbasis beim Messdienstleister. Insbesondere die großen Anbieter betreiben hier einen erheblichen Aufwand, um sicher zu stellen, dass Eigentümer und Mieter eine korrekte und rechtssichere Heizkostenabrechnung erhalten.
Häufige Ursachen für neue Umrechnungsfaktoren
Jedes Jahr, nachdem Eigentümer und Mieter ihre Heizkostenabrechnungen erhalten haben, werden Immobilienverwalter dazu mit Fragen konfrontiert – insbesondere wenn sich die Umrechnungsfaktoren geändert haben. Kennt man die Gründe dafür, relativieren sich viele Einwände, die auf den ersten Blick vielleicht berechtigt erscheinen:
Wird etwa ein defekter oder beschädigter Heizkostenverteiler ausgetauscht, so kommt hier aufgrund des langen Nutzungszeitraums häufig ein Nachfolgemodell zum Einsatz. Dadurch kann sich ggf. der Wärmeübergang ändern, was wiederum die Anpassung des Umrechnungsfaktors erforderlich macht.
Dies gilt ebenfalls, wenn ältere Heizkostenverteiler komplett durch modernere Geräte ersetzt werden. Auch hier werden sich für jeden Heizkörper der Liegenschaft neue Umrechnungsfaktoren ergeben.
Ein Wechsel des Messdienstleisters bringt ebenfalls eine Neuberechnung der Umrechnungsfaktoren mit sich. Diese können dann aufgrund der unterschiedlichen Datenbasis deutlich abweichen.
Durch den Austausch eines Heizkörpers gegen ein Modell anderer Bauart verändern sich Normwärmeleistung und Wärmeübergang. Auch wenn die Abmessungen gleich geblieben sind, muss deshalb der Umrechnungsfaktor angepasst werden.
Andersherum ist es jedoch auch möglich, dass sich der Umrechnungsfaktor bei einem neuen Heizkörper trotz größerer Abmessungen nicht verändert.
Der Heizkörpertyp hat wesentlichen Einfluss auf die Montageart des Heizkostenverteilers – und damit auch auf den Wärmeübergang.
Fotos: © ista;
Produktmanager bei der ista Deutschland GmbH
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