30.04.2019 Ausgabe: 3/19

Fernablesung wird Standard - Die Europäische Union hat die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) novelliert. Jetzt muss die EED noch in deutsches Recht umgesetzt werden.

In Europa hat die manuelle Ablesung spätestens 2027 ausgedient, stattdessen soll der Energieverbrauch per Fernablesung erfasst werden. Das sieht die novellierte Energieeffizienz-Richtlinie (European Energy Directive, kurz: EED) vor, die seit 25. Dezember 2018 in Kraft ist. Bis 25. Oktober 2020 haben die EU-Mitgliedstaaten Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Übergeordnetes Ziel der EED ist es, den Energieverbrauch in der EU bis 2030 um 32,5 Prozent gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Zusätzlich haben sich die Mitgliedstaaten an jährliche Einsparungen um 0,8 Prozent gebunden. Ein wichtiger Faktor für den Erfolg ist das Verbrauchsverhalten der Bewohner: Sie sollen künftig viel besser nachvollziehen können, wie sich ihre Heizgewohnheiten auf die Energiekosten auswirken – und entsprechend schneller reagieren. Die EED schafft die Grundlage für mehr Verbrauchstransparenz, indem sie die Fernablesung zum Standard macht. Sinn und Zweck ist es, die Verbrauchswerte mindestens einmal pro Monat zu erfassen, ohne dass Ableser die Wohnungen betreten müssen. Die Vorgaben der EED im Einzelnen: Ab 25. Oktober 2020 sollen neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein, wenn dies technisch machbar, kosteneffizient durchführbar und im Hinblick auf die möglichen Energieeinsparungen verhältnismäßig ist (EED, Art. 9c, Abs. 1). Bereits installierte, nicht fernablesbare Zähler und Kostenverteiler sollen bis 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass dies nicht wirtschaftlich ist (EED, Art. 9c, Abs. 2). Spätestens zum 1. Januar 2027 soll es in ganz Europa keine manuelle Ablesung mit Zugang zur Wohnung mehr geben (Art. 10a mit Anhang VIIa). Bewohner von Gebäuden mit Fernablesung sollen schon ab 1. Januar 2022 mindestens einmal monatlich aktuelle Verbrauchsinformationen erhalten (Art. 10a mit Anhang VIIa).

Wie sie die Fernablesung technisch umsetzen, bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Infrage kommen beispielsweise Walk-by-Systeme, bei denen der Ableser die Verbrauchswerte außerhalb der Wohnungen erfasst, und natürlich die vollautomatische Zählerablesung, das sogenannte Automatic Meter Reading (AMR). Monatliche Verbrauchsinformationen ließen sich dann etwa in einem Mieterportal oder als App auf Mobilgeräten bereitstellen. So bekommen die Bewohner zusätzlich zur jährlichen Heizkostenabrechnung viel enger getaktete Informationen über ihren Wärme- und Wasserverbrauch und können ihr ­Verbrauchsverhalten zeitnah anpassen.

Schon jetzt umrüsten?

Unabhängig von der EED lohnt es sich für Wohnungsunternehmen und Verwalter, auf ein fernablesbares Funksystem umzurüsten. Die Verbrauchsinformationen liegen ganz ohne Vor-Ort-Termine in den Wohnungen zum Stichtag vor, aber auch darüber hinaus sind moderne Funksysteme wie Minol Connect die Basis für die Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft: Außer der Messtechnik lassen sich nämlich auch viele weitere mit Sensoren ausgestattete Geräte im Gebäude einbinden, etwa Rauchwarnmelder oder Temperatur- und Feuchtesensoren. Auf Basis der Daten können Wohnungsunternehmen und Verwalter webbasierte Services für sich und ihre Bewohner realisieren – ganz im Sinne großer Zukunfts­trends wie Smart Energy, Smart Living und Smart City. Ein bevorstehender Austausch der Messtechnik ist also ein guter Zeitpunkt, um auf ein ­fernablesbares ­Funksystem umzurüsten.

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Wierichs, Jens

Leiter Produkt- und ­Projektmanagement bei Minol
www.minol.de/connect