22.01.2018 Ausgabe: 1/2018

Flugs inspiziert

Drohnen können zur Objektkontrolle von Wohn- und Gewerbegebäuden professionell eingesetzt werden – ein Erfahrungsbericht.

Für Laien mag das Manövrieren einer Drohne als technische Spielerei erscheinen. Dem technischen Mitarbeiter einer Haus- und Mietverwaltungsgesellschaft bietet es aber handfeste wirtschaftliche Vorteile. Allein bei der Inaugenscheinnahme von Wohn- und Gewerbeobjekten sowie Grundstücken können mit dem Drohneneinsatz mittelfristig Kosten eingespart werden, da aufwendige Begehungen, Stellung von Gerüsten, Absperrungen von Gebäuden etc. entfallen.

Die Vegis Unternehmensgruppe in Neu-Isenburg setzt seit Mitte 2017 zur Unterstützung der hauseigenen technischen Abteilung, die aus bauvorlageberechtigten Architekten und Bauingenieuren besteht, insbesondere bei der Begutachtung und Prüfung von Grundstücken, Gebäuden, Dächern, Dachrinnen, Fassaden und Balkonen etc. Drohnen ein. Dies ist zwar den Medien zufolge derzeit heftig umstritten, bietet aber erhebliche Vorteile und Erleichterung, wenn es um schwer zugängliche Gebäudeteile geht. Je eine Profi-Drohne der Vegis Unternehmensgruppe ist in den Geschäftsstellen Berlin und Neu-Isenburg für solche Zwecke am Start. Zwei Mitarbeiter der technischen Abteilung wurden für den Umgang und die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften geschult und zertifiziert. Konventionelle Kameras und Ferngläser sind seitdem passé. Für Kunden und Auftraggeber lassen sich Mängel an Gebäuden oder Gebäudeteilen nun noch schneller und effizienter identifizieren und letztlich auch beheben. Speziell die Begehung von Balkonen war zuvor häufig eher problematisch, weil Bewohner nicht anwesend oder Termine mit ihnen nur schwer zu vereinbaren waren. All das umgeht die innovative Technologie – mit erheblicher Zeitersparnis und ­geringeren Kosten.

Das ist zu ­beachten

Die Auflagen für die Nutzung von Drohnen oder Multikoptern sind allerdings streng und strikt zu beachten. Schon zu Beginn der Ausbildung, die zur Nutzung berechtigt, und erst recht vor dem Start eines solchen Flugobjekts ist eine gesonderte Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Des Weiteren müssen Drohnen mit Namen und Adresse ihres Eigentümers versehen sein, Nachtbetrieb ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der jeweils zuständigen Luftfahrtbehörde erlaubt, und besondere Bestimmungen für Flughöhen, Bereiche von Flughäfen und Hubschrauberlandeplätzen sowie für Parks und Grüngürtel sind zwingend einzuhalten. Zudem dürfen Drohnen im Innern von Gebäuden nur fliegen, wenn diese leerstehen, müssen bei Fotoaufnahmen Diskretionsabstand halten, Personen abzulichten, ist gar nicht gestattet. Wer diese Regeln missachtet, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro wegen des Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz belegt werden. Verhält man sich regelkonform, kommt man bei technischen Objektprüfungen und Mängelfeststellungen in den Genuss vieler Vorteile.

Das Interesse steigt mit den Drohnen

Schon jetzt zeigt sich, dass Immobilieneigentümern das Verfahren überzeugt. Grund genug für die Vegis, den Drohnenflug zu Inspektionszwecken als bedarfsgerechte Dienstleistung anzubieten: Der Drohneneinsatz inklusive des erforderlichen Equipments wird mit einem Pauschalsatz abgerechnet, etwaig anfallende Gebühren für Sondergenehmigungen der zuständigen Behörden für die Flugerlaubnis zusätzlich nach Aufwand. Im Angebot enthalten ist der Einsatz einer Drohne für max. eine Stunde in Begleitung eines sachkundigen Drohnenführers, die Dokumentation und Auswertung der Aufnahmen samt Protokoll und Empfehlungen für die Beseitigung von Mängeln sowie die An- und Abfahrtskosten. Jede weitere Stunde wird gesondert abgerechnet. Auftraggeber erhalten abschließend eine genaue Beschreibung ggf. identifizierter Mängel, fotografisch und filmisch dokumentiert sowie eine ausführliche schriftliche Empfehlung zum weiteren Vorgehen.


Dammaschk, Lutz

Der Diplom-Betriebswirt mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Immobilienwirtschaft
ist Geschäftsführer der VEGIS Immobilien Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft mbH. Spezielle Aufgaben übernimmt in der Unternehmensgruppe die PRO CONCEPT Gebäudedienstleistungen GmbH, um im Auftrag und Interesse der Kunden für Erhaltung, Wertsteigerung und Wirtschaftlichkeit der betreuten Objekte zu sorgen.
www.vegis-immobilien.de