23.08.2021 Ausgabe: 5/21

Gefahr im Verzug: Was tun, wenn notwendige ­Sanierungsmaßnahmen Gefahrstoffe wie Asbest zutage bringen?

Seit 1930 wurde in Deutschland kaum ein anderer Werkstoff in solchen Mengen verbaut wie das Mineral Asbest. Die Herstellung und Verwendung wurde wegen seiner nachweislich krebserzeugenden Wirkung seit 1993 verboten. Wie also umgehen mit einem Baustoff, dem wir heute noch in den verschiedensten Formen begegnen? Insbesondere dann, wenn es um notwendige Sanierungsmaßnahmen an Gebäudesubstanzen geht?

Die Wunderfaser und ihre Anwendungsformen
Über viele Jahrzehnte wurde ein Großteil der Gesamtproduktion auf die Herstellung von Asbestzementprodukten in Form von Dacheindeckungen, Fassadenverkleidungen, Rohren, Lüftungskanälen, Kaminen und Fensterbänken ausgerichtet. Aber auch Fußbodenbeläge wie Flex-Platten und Cushion-Vinyls (CV) sowie spezielle bautechnische Produkte wie Spritzasbest, Asbestpappen, Leichtbauplatten, Füllmassen und bituminöser Fliesenkleber gehörten dazu.

Darum war Asbest so beliebt.  
Asbest ist chemisch sehr beständig, besitzt hervorragende Dämmeigenschaften, ist unempfindlich gegen Hitze und nicht brennbar. Es weist zudem hohe Elastizität und Zugfestigkeit auf und lässt sich aufgrund seiner Bindefähigkeit mit anderen Materialien leicht zu den o. g. Produkten verarbeiten. Die erschreckende Kehrseite: Heute weiß man, dass es genau diese Eigenschaften sind, die erhebliche Gesundheitsschäden auslösen können – immer dann, wenn die hauchdünnen, lungengängigen Asbestfasern, von denen eine Stecknadelkopf große Menge rund 50.000.000 Fasern enthält, durch mechanische Bearbeitung freigesetzt werden und über die Atemwege in den Organismus gelangen.

Auf Basis dieser Erkenntnisse wurden Asbestprodukte klassifiziert, um das Risiko der Gesundheitsgefahren beim Umgang mit solchen Stoffen richtig einschätzen zu können. Je nach Asbestanteil und Rohdichte wird zwischen fest und schwach gebundenen Asbestprodukten unterschieden – wichtige Parameter für die richtige Einordnung bei der Schadensanierung von Altlasten, insbesondere zur gebotenen Beachtung und Umsetzung von Regeln, Vorschriften und Gesetzen.

Ein Praxisbeispiel
Wasserschaden im 4. OG eines Mehrfamilienwohnhauses aus den 1970er Jahren: Betroffen war neben dem Flur und dem Badezimmer auch das angrenzende Schlafzimmer. Die Begutachtung und Probenentnahme der Bodenkonstruktion sowie die Analyse durch ein externes Labor bestätigten den Anfangsverdacht: Im Schlafzimmer war ein asbesthaltiger Bodenbelag in Form von Floor-Flex-Platten verbaut, der zudem vollflächig mit asbesthaltigem Bitumen verklebt war. Nicht ungewöhnlich für die Zeit: Seit 1970 wurden rund 92 Millionen Quadratmeter asbesthaltige Bodenbeläge in Form von Vinylplatten und CV-Belägen verbaut.

Bei einem solchen Befund ist eine herkömmliche Sanierung nicht mehr zulässig, sondern es gelten besondere Vorschriften und Schutzmaßnahmen, die als ganzheitliches Konzept geplant und umgesetzt werden müssen. Dokumentiert werden die zeitlichen, organisatorischen und technischen Abläufe in einem Arbeitsplan.

Findet sich also Asbest in der Bausubstanz, oder wurde asbesthaltiger Baustoff eingebracht, so dürfen nach geltendem Recht Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nur von Unternehmen ausgeführt werden, die die erforderlichen sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch eine entsprechende Fachkunde der am Schadensort eingesetzten Mitarbeiter und ihre nachweisbare Qualifikation. Diese Zulassung beurkundet die zuständige Behörde den jeweiligen Unternehmen durch den „Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519“. Ist dies erfüllt, ist die durchzuführende Asbestsanierung in der Regel spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen.

Das Sanierungskonzept
Als vorbereitende technische Schutzmaßnahme wurden die betroffenen zuvor leergeräumten Räumlichkeiten staubdicht abgeschottet: für die Zuwegung im Flurbereich mit einer Drei-Kammer-Schleuse, die Flächen im Schlafzimmer mit einer Schutzfolie verkleidet. So wurde das Risiko der Verbreitung von Asbestfasern außerhalb des Schwarzbereiches, also des kontaminierten Bereichs, minimiert. Im nächsten Schritt erfolgen stets die notwendigen personellen Schutzmaßnahmen durch Unterweisung der Mitarbeiter. Dabei geht es zum einen um die Erläuterung des anzuwendenden Verfahrens, zum anderen um den Einsatz der notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) aus Anzügen, Masken, Brillen, Handschuhen etc.

Im beschriebenen Fall wurde der Rückbau schrittweise vorgenommen. Zunächst wurden die einzelnen Bodenplatten zerstörungsfrei abgetrennt und in vorschriftsmäßig verschließbare, entsprechend gekennzeichnete Behältnisse verpackt. Die Abholung der kontaminierten Baustoffe erfolgt in enger Abstimmung und mit entsprechender Dokumentation durch ein zertifiziertes Asbestentsorgungsunternehmen. Um eine vollkommen asbestfreie Sanierung der Fläche zu erreichen, war auch der asbesthaltige Bitumenkleber abzutragen. Gemäß der Information 201-012 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kommt hierbei als standardisiertes Arbeitsverfahren eine spezielle Schleif- und Fräsbehandlung zum Einsatz: Eine rotierende Bodenschleifmaschine bearbeitet den gesamten Boden vibrationsarm und entfernt vollflächig den asbesthaltigen Kleber nachhaltig und rückstandslos. Entscheidend ist dabei die Unterdrucksteuerung in Kombination mit dem Einsatz leistungsstarker Industriesauger. Während des gesamten Schleifvorganges verhindert das System die Verbreitung von Asbeststäuben und gewährleistet die staubfreie Entnahme des aufgefangenen asbesthaltigen Abfalls.

Sind alle Tätigkeiten mit den asbesthaltigen Gefahrstoffen inklusive der eingeleiteten Feinreinigung abgeschlossen, und wurde der Schwarzbereich erfolgreich freigemessen, können die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen aufgehoben werden. Es ermöglicht die folgende gewerkeübergreifende Wiederherstellung der Räumlichkeiten unter konventionellen Bedingungen. 

Die Sanierung asbesthaltiger Baustoffe ist ein vielschichtiges Thema, bei dem Gesundheitsschutz und fachgerechte Entsorgung oberste Priorität haben. Entscheidend ist, dass ein zertifiziertes Unternehmen die sachgerechte Gefährdungsbeurteilung vornimmt. Nur wer die risikogerechte Sanierung im Rahmen der Regeln und Vorschriften beherrscht und nach dem Stand der Technik – mit dafür ausgebildeten Personal – arbeitet, kann dies gewährleisten.

linkes Foto: Höchste Schutzvorkehrungen: Im Unterdruckverfahren wird mit der rotierenden Spezialschleifmaschine die asbesthaltige Kleberschicht staubfrei vom Bodenaufbau entfernt.

rechtes Foto: Die Drei-Kammer-Schleuse dichtet den Zugang zum kontaminierten Bereich ab.

Fotos: © Tobias Ritzer GmbH


Paetow, Martin

Der Diplom-Betriebswirt leitet den Bereich Vertrieb, Unternehmensentwicklung der Ingenieurbüro Tobias Ritzer GmbH, Spezialunternehmen für Messtechnik, technische Trocknungskonzepte, Bautrocknung, Asbestsanierung, bundesweite Groß- und Komplexschadensanierungen.
www.big-damage.de