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Gibt es Probleme mit
Heizkostenabrechnungen, hat dies in der Regel technische Ursachen, meist
in der Ausführung der Heizungsanlage, der Betriebsführung, der Auswahl
oder des Einbaus der Mess- und Erfassungsgeräte begründet. Reine
Berechnungsfehler findet man ja selbst. Bedarf es jedoch eines
Sachverständigen zur Prüfung, sollten fundierte technische Kenntnisse
vorausgesetzt werden können. Auf Basis rein kaufmännischer Vorbildung
kam es schon oft zu fehlerhaften Beurteilungen technischer Sachverhalte,
unter Missachtung aktueller europäischer Normen, und zu Behauptungen,
die eigenen, nicht normenkonformen Thesen stünden qualitativ über den
Ausarbeitungen der europäischen Fachtechniker – mit der Folge
kostenintensiver Obergutachten und weiterer Verzögerung der Klärung.
Zur
Prüfung des Einbaus von Wärme- und Kältezählern steht Sachverständigen
die PTB-Richtlinie K9 (Inbetriebnahme von Wärme- und Kältezählern) zur
Verfügung. Hilfreich für die komplexe Begutachtung von Abrechnungen über
Heizkostenverteiler sind praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der
Ausstattung mit diesen Erfassungsgeräten und ihrer Bewertung. Die
Eichbehörden haben hier nach § 5 HKVO drei Zulassungsstellen als
Obergutachter autorisiert:
Weitere Sachverständige, die dem Verfasser aus Fachseminaren oder Gutachten bekannt sind: Dr.-Ing. Wilhelm Adä, Stuttgart • Frank de Boitte, Siegen • Andreas Ehret, Ketsch • Stefan Genster, Köln • Klaus Hummel, Schönwald • Erhard Knapp, Ilvesheim • Prof. Dr. Günter Mügge, Hochschule Lausitz • Tom Petters, Weinböhla • Torsten Peuckert, Erfurt • Prof. Alexander Reinartz, Langenlonsheim • Eberhard Schmid, Ottobrunn • Christian Thomele, Marktoberdorf • Prof. Markus Tritschler, Hochschule Esslingen • Ralf Virnich, Aachen • Dr.-Ing. Stefan Wirth, Karlsruhe • Peter Zeiler, Frechen
Es ist sinnvoll, bei Privatgutachten für die Erstanalyse einen verbindlichen Kostensatz zu vereinbaren. Ein Richtwert von etwa 600 Euro scheint hier angemessen. Auch für ggf. erforderliche weitere Detailanalysen sind Kostenvereinbarungen mit einer Obergrenze zu empfehlen, um Überraschungen durch überhöhte Rechnungen zu vermeiden.
Foto: © nikkytok / Shutterstock.com
Der Sachverständige für Heizkostenabrechnung ist Mitarbeiter im Arbeitsausschuss Wärmezähler der PTB-VV und im technischen Beirat des Verbands für Wärmelieferung sowie in der Normung von Heizkostenverteilern, Wärmezählern und Wasserzählern und seit 1996 für die Minol/Zenner-Gruppe tätig.