23.01.2020 Ausgabe: 8/19

Gewusst, wie … Das richtige Angebot, der richtige Vertrag, der richtige Zeitpunkt – gar nicht so einfach beim Energie- einkauf das Beste für alle herauszuholen.

Mit der Liberalisierung des Energiemarktes in Deutschland vor gut 15 Jahren kam es zu vielen kleineren und größeren Veränderungen für die Immobilienbranche. Die wohl weitreichendste: Mehr als 1 000 Energielieferanten buhlen heute bundesweit um die Gunst potenzieller Kunden.

Konkurrenz belebt das Geschäft, so sagt man – und in der Tat: Kunden können in puncto Energieeinkauf von der Rivalität der Anbieter profitieren wie nie zuvor. Die Voraussetzung dafür ist, drei wichtige Aspekte für den Erfolg zu kennen und in der strategischen Planung zu berücksichtigen.

Komplexität reduzieren: die Vertragsbasis
Regionale Stadtwerke, überregionale Versorger, bundesweite Anbieter, Ökostrom, klimaneutrale Beschaffung, Biogas – und so weiter und so fort. Für die vermeintlich einfachen Produkte Strom und Gas gibt es eine kaum überschaubare Vielzahl unterschiedlicher Varianten und Tarife einer immensen Zahl von Anbietern unterschiedlicher Größenordnung und regionaler Ausrichtung. Einigkeit besteht sicherlich darin, dass die Wahl des richtigen Anbieters und des richtigen Tarifs wesentlich für den wirtschaftlichen Erfolg sind. Die Kehrseite der Medaille: Es ist zwar sinnvoll und angebracht, den Markt und seine Angebote stets im Blick zu haben, im dicht getakteten Tagesgeschäft eines Immobilienverwalters mit mehreren Liegenschaften und Eigentümern praktisch aber kaum möglich. Deshalb sollte man sich die Sache möglichst einfach machen.

Der Weg zu Einsparungen beim Energieeinkauf führt über die Verschlankung von Bürokratie und Abläufen. Zu empfehlen ist es, nach Möglichkeit alle Liegenschaften in einem einzigen Vertrag zu bündeln. Zeit- und Kosteneffizienz ergeben sich für die Verwaltung am besten, wenn für alle Objekte gleiche Vertragslaufzeiten gelten, die Möglichkeiten der Mengenbündelung optimal ausgeschöpft werden und die Zahl der festen Ansprechpartner, die jederzeit zur Verfügung stehen sollten, möglichst gering ist. Bündelt man viele Einzelverträge zu einem, profitiert man zudem von den günstigeren Einkaufskonditionen für Großabnehmer. Die Mindestmenge für eine sinnvolle und gewinnbringende Bündelung sollte bei einem Gesamtverbrauch von einer Gigawattstunde (1 000 000 KWh) liegen. Das entspricht in der Regel dem Verbrauch von zehn bis 20 Liegenschaften mit Gaszentralheizung. Ferner sollte der Hausverwalter laut Verwaltervertrag dazu befugt sein, für Eigentümergemeinschaften Energie einzukaufen.

Bindungsängste überwinden:  die Vertragslaufzeit
Manche Anbieter auf dem Markt gewähren durch die Vertragsbündelung mehrerer Liegenschaften viele Vorteile, die einzelnen Häusern nicht zur Verfügung stehen, darunter die Garantie der Preisstabilität über 36 oder 48 Monate. Betrachtet man die Preisentwicklung, ist Gas aktuell verhältnismäßig günstig. Entsprechend empfehlen sich derzeit Verträge über Gaslieferungen mit möglichst langfristiger Festschreibung, um Preisanpassungen nach oben vorerst auszuschließen. So profitieren Immobilienverwalter wie auch Wohnungseigentümer von langfristig günstigen Konditionen und bis ins Jahr 2023 planbaren Kosten. Insbesondere Verträge, die im Jahr 2020 auslaufen, sollten beim aktuellen Marktpreis zeitnah verlängert werden.

Alleingänge vermeiden: der Einkaufszeitpunkt
Der starke Einfluss der Ölpreise auf die Gaspreise kann u.a. als wichtiger Indikator für den richtigen Einkaufszeitpunkt dienen. Globale Ereignisse wie die Drohnenangriffe auf Ölfelder in Saudi-Arabien oder Konflikte zwischen führenden Industriestaaten, aber auch Geschehnisse auf nationaler Ebene wie das jüngst verabschiedete Klimapaket der Bundesregierung und die damit beabsichtigte CO2-Besteuerungkönnen sich – auch kurzfristig – auf den Ölpreis oder die Energiepreise im Allgemeinen auswirken. So kann sich ein zum Einkaufszeitpunkt günstiger Preis unvermittelt zum Jahreshöchstpreis ausschlagen, da die Märkte mit höheren Preisen reagieren.

Bei den aktuell niedrigen Preisen ist zu langen Vertragslaufzeiten zu raten. Ändert sich die Marktsituation, können unter Umständen eher kurze Vertragslaufzeiten von Vorteil sein, um die langfristige Bindung an höhere Preise zu vermeiden. Im Grunde kommt es darauf an, den Markt und seine Entwicklungen stetig zu beobachten und zu analysieren. Leisten können dies allerdings nur Experten, die als Energiedienstleister auch bei der Gestaltung von Energielieferverträgen fachkundig beraten.

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Goldack-ebert, Mario

Der Projektleiter der Contigo Energie GmbH berät Kunden der Immobilienwirtschaft über Einsparmöglichkeiten und Effizienz beim Energieeinkauf.
www.contigo-energie.de