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Die Nutzergruppentrennung – der Weg zur gerechten Verteilung von Verbrauchskosten für Heizung, Wasser, Kälte.
Wer Wäsche für die Waschmaschine sortiert, weiß: Socken sind typischerweise im Wäschekorb das Einzige, was darin in identischer Ausprägung mehrfach vorkommt. Der Rest ist Vielfalt mit unterschiedlichen Pflegeansprüchen, denen man durch die Vorsortierung ähnlicher Teile pro Waschgang bestmöglich gerecht wird.
Ähnlich gehen Abrechnungsdienstleister vor, um in heterogen genutzten oder ausgestatteten Liegenschaften Verbrauchskosten für Heizung, Warm- und Kaltwasser sowie Kühlung auf unterschiedliche Nutzer gerecht zu verteilen. Auch hierfür ist die Vorsortierung erforderlich – in sogenannte Nutzergruppen. Sie berücksichtigt bei der Verbrauchsabrechnung uneinheitliche Gegebenheiten innerhalb einer Liegenschaft mit zentraler Heizungsanlage.
Die Heizkostenverordnung als Basis
Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 5 (2) der Heizkostenverordnung: „Wird der Verbrauch der von einer Anlage im Sinne des § 1 Abs. 1 versorgten Nutzer nicht mit gleichen Ausstattungen erfasst, so sind zunächst durch Vorerfassung vom Gesamtverbrauch die Anteile der Gruppen von Nutzern zu erfassen, deren Verbrauch mit gleichen Ausstattungen erfasst wird. Der Gebäudeeigentümer kann auch bei unterschiedlichen Nutzungs- oder Gebäudearten oder aus anderen sachgerechten Gründen eine Vorerfassung nach Nutzergruppen durchführen.“
Es gibt also Muss- und Kann-Gründe für eine Nutzergruppentrennung. Zwingend ist die Trennung dann vorgeschrieben, wenn die Ausstattung mit Messgeräten im Gebäude nicht einheitlich ist, der Energieverbrauch teils mit Wärmemengenzählern direkt gemessen, teils über Heizkostenverteiler lediglich die Verteilgröße ermittelt wird. Trifft mindestens einer der folgenden Fälle zu, sind Nutzergruppen zu bilden, die über jeweils einheitliche Messegeräte verfügen:
Nutzergruppen können gebildet werden, wenn beispielsweise diese Kriterien vorliegen:
Die technische Voraussetzung einer Nutzergruppentrennung schaffen Vorerfassungszähler, die den Gesamtverbrauch im ersten Schritt auf die einzelnen Nutzergruppen verteilen. Dabei ist es unerlässlich, dass jede Nutzergruppe ihren eigenen Vorerfassungszähler erhält. Nicht zulässig ist es, den Verbrauch einer Nutzergruppe ohne Vorerfassungszähler durch die Differenz aus Gesamtverbrauch und dem Verbrauch der anderen Nutzergruppe/n zu ermitteln. Ein solches Vorgehen würde der Nutzergruppe ohne eigenen Vorerfassungszähler die Leitungsverluste der gesamten Liegenschaft zurechnen. Diese Verluste fallen umso mehr ins Gewicht, je kleiner der nicht gemessene Verbrauchsanteil ist. Nicht selten machen sie ein Vielfaches der eigentlichen Heizkosten einer Nutzergruppe aus. Bei Planung und Ausrüstung eines Objektes ist deshalb darauf zu achten, dass gerade Geringverbraucher komplett erfasst werden.
Jede Nutzergruppe für sich wird nach der Vorverteilung wie eine Liegenschaft innerhalb der Liegenschaft betrachtet. Dort erfolgt die Unterverteilung z. B. durch Wärmezähler (Einzelzähler) oder Heizkostenverteiler nach dem jeweils vereinbarten Verteilerschlüssel.
Natürlich ist in Einzelfällen der Einbau von Vorverteilungszählern technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll. Dann kann es sein, dass der Abrechner keine Nutzergruppen bilden kann und auf die Pauschalabrechnung zurückgreifen muss. Diese Methode ist jedoch – und damit zurück zum Wäschekorb – ähnlich beliebt wie die Handwäsche.
Foto: © tavi / Shutterstock.com
Quelle Abbildungen: BRUNATA-METRONA-Gruppe
PR-Manager BRUNATA-METRONA