09.03.2021 Ausgabe: 1/21

Heizkostenverordnung 2021 - Darauf müssen sich Immobilienverwaltungen ­einstellen.

Alle Jahre wieder! So könnte man mit Blick auf die 2021 kommenden neuen Verordnungen und Regelungen selbst jetzt im Januar noch klangvoll einstimmen. Man kann es aber auch konkreter ausdrücken und sagen: Bei der Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Betriebskosten bleibt vieles beim Alten, und manches wird anders. Immobilienverwaltungen sind deshalb gut beraten, sich über die Änderungen umfassend zu informieren, damit sie für das neue Jahr gut aufgestellt sind. Einen verlässlichen Partner finden sie dabei in ihrem Messdienstleister. DEUMESS hat als Verband der mittelständischen Messdienstunternehmen daran einen gewichtigen Anteil. Denn schon lange bereitet er seine über 150 bundesweit vertretenen Mitgliedsunternehmen intensiv vor allem auf die in diesem Jahr höchstwahrscheinlich in Kraft tretende novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) vor und leistet zugleich wichtige Aufklärungsarbeit für Immobilieneigentümer und Hausverwaltungen. Soviel ist schon jetzt sicher: Die Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Betriebskosten wird digitaler, transparenter und kundenfreundlicher.

Was lange währt, wird endlich Novelle?
Ursprünglich war das Inkrafttreten der novellierten Heizkostenverordnung bereits für Oktober 2020 vorgesehen. Denn mit der europäischen Energie-Effizienz-Richtlinie (EED) sowie dem im Oktober 2019 durch das Kabinett auf den Weg gebrachten Gebäudeenergiegesetz (GEG) war die inhaltliche Grundlage dafür längst gelegt. Dass die HKVO bis heute immer noch nicht final novelliert wurde, hat viele Gründe. Grundsätzlich ändert dies aber nichts an ihrem weitreichenden inhaltlichen Charakter, der eine intensive Beschäftigung mit der Thematik notwendig macht. Die mit Sicherheit in naher Zukunft überarbeitete HKVO bildet den rechtlichen Rahmen für die tägliche Arbeit von Messdienstunternehmen und hat in dieser Form konkrete Auswirkungen auf Immobilieneigentümer und Hausverwaltungen. Denn mit der neuen Verordnung wird nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Energieeinsparung bei Wärme und Warmwasser geleistet. Gleichzeitig entsteht aufgrund der Digitalisierung mehr Wettbewerb in der Messdienstbranche. Mehr Transparenz bei Ablesung und Abrechnung sowie der komfortablere Wechsel des Messdienstleisters sind nur einige Vorteile, die es hier zu nennen gilt.

Fernablesung, das Ende nerviger Ortstermine
Schon in naher Zukunft werden sich Wohnungsmieter wundern, warum der Messdienstleister keinen Termin mehr vereinbart, um die Zähler in der Wohnung abzulesen. Der für beide Seiten oft anstrengende Prozess der Terminfindung gehört schon bald der Vergangenheit an. Denn mit der Umstellung der Erfassungsgeräte auf digitale Fernablesung ist das Betreten der Mieterwohnung nicht mehr notwendig. Damit dies möglich wird, müssen alle neu installierten Wasser- und Wärmezähler sowie Heizkostenverteiler funkfähig und somit fernablesbar sein. Die bis dahin installierten und nicht fernablesbaren Zähler beziehungsweise Verteiler dürfen ab diesem Datum bis zur gesetzlich definierten Übergangsfrist im Jahr 2027 weiter betrieben werden und müssen danach aber durch fernablesbare Geräte ersetzt sein.

Standardisierte Technik und Datenverarbeitung als Marktöffner
Auf den ersten Blick profitieren insbesondere Mieter vom neuen Komfort digitaler Datenübertragungen. Der tatsächliche Energieverbrauch kann damit zeitnah und vollkommen transparent jederzeit eingesehen werden. Kurzfristige Anpassungen des Heiz- und Lüftungsverhaltens sparen also bares Geld. Das Potenzial für Immobilienverwaltungen hingegen ist aber um ein Vielfaches höher, wenn einige grundlegende Überlegungen berücksichtigt werden. Zu empfehlen ist, beim Austausch beziehungsweise bei der Neuinstallation der Messgeräte auf interoperable Technik Wert zu legen. Ebenso wichtig ist die Verwendung eines branchenüblichen Funkstandards. Der Gesetzgeber tut gut daran, standardisierte Technik und Funktechniken für die Datenablesung zu fordern. Eigentümer und Verwaltung werden so gleich in zweifacher Hinsicht unabhängig: Es wird damit möglich, Messgeräte mehrerer Anbieter zu verwenden, und zugleich wird auch der Wechsel zu einem anderen Messdienstunternehmen einfacher. Zu erwarten ist, dass mit der Festschreibung der Interoperabilität ein für alle Beteiligten positiver Wettbewerb um die beste Technik, ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis sowie guten Service zum Vorteil der Immobilienverwaltungen entsteht. 

Daten- und Zukunftssicherheit gleichermaßen von Bedeutung
Die mittelständischen Messdienstunternehmen stellen sich schon länger diesem Wettbewerb und sind dank der umfangreichen Weiterbildungen in der DEUMESS-Akademie bestens auf die novellierte Heizkostenverordnung vorbereitet. Vor allem bei der Fernablesung sowie den kontinuierlich einsehbaren Verbrauchsdaten bedarf es aus Sicht der Verbandsmitglieder einer gemeinsamen Lösung aller Marktteilnehmer. Einzellösungen eines Großanbieters können weder die Inter­operabilität der Geräte sowie eine standardisierte Verarbeitung der Daten gewährleisten, noch sind diese beim wichtigen Thema Datenschutz hilfreich. Denn effizientes digitales Datenmanagement erfordert eine leistungsstarke Verschlüsselung, die sich dauerhaft den sich schnell verändernden technischen Spezifikationen anpasst. Ein einzelner Anbieter – und sei er noch so groß – wird dies nicht bewerkstelligen können.

Darüber hinaus spielt auch die Zukunftssicherheit eine große Rolle. Mit den digital generierten Daten wird es möglich, völlig neuartige Anwendungen zu schaffen, die bisher so nicht denkbar waren. Dank der zeitnahen Erfassung der Verbrauchswerte bekommen Immobilienverwaltungen einen detaillierten Überblick, wo in ihrem Bestand aufgrund erhöhter Verbrauchswerte eventuell Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, beziehungsweise wie sich kürzlich durchgeführte Modernisierungsarbeiten direkt auswirken. Wo man in der Vergangenheit erst nach der nächsten Abrechnung sehen konnte, ob sich der Verbrauch im Objekt positiv verändert hat, kann man das in Zukunft sprichwörtlich ab dem ersten Tag genau erkennen. Eigentümer und Verwaltungen können ihre Bestände dahingehend nahezu ohne Zeitverlust optimieren. Mittelständische Messdienstunternehmen sind dann nicht mehr nur Datenerfasser, sondern positionieren sich als leistungsstarke Schnittstelle für die Immobilienentwicklung.


Foto: © Tharin kaewkanya / Shutterstock.com


Michels, Dipl.-Ing. Hartmut

Der Elektrotechniker ist geschäftsführender Gesellschafter der standata GmbH und seit 2015 Vorstand des DEUMESS e. V., Verband der mittelständischen Messdienstleister.
www.deumess.de