14.10.2019 Ausgabe: 5/19

Hier ­helfen die Länder - Die ­Förderprogramme der ­Bundes­länder für ­Sanierungsvorhaben in ­Eigentümergemeinschaften

Nicht nur der Bund stellt Fördergelder bereit, die über die KfW und das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden können. Auch einige Bundesländer haben zusätzlich Förderprodukte entwickelt, die speziell den Belangen von Wohnungseigentümergemeinschaften gerecht werden. Zum Teil nutzen sie dafür die bestehenden Programme der KfW, gewährleisten aber beispielsweise Tilgungszuschüsse, wenn das energetische Sanierungsziel erreicht wird. Manchmal besteht die Unterstützung aber auch in vereinfachten Antragsverfahren, Bürgschaften zur Darlehensabsicherung oder eben tatsächlich in der Bereitstellung landeseigener Mittel. Nicht alle Bundesländer fahren solche Programme. Das heißt aber nicht, dass sanierungswillige Eigentümergemeinschaften, die in der bundesdeutschen Förderlandschaft den „falschen“ Standort für ihre Immobilie gewählt haben, leer ausgehen. Ihnen bleibt immer noch die zentrale Unterstützung des Bundes. In den hier dargestellten Bundesländern hat man sich auf die besondere Situation von Eigentümergemeinschaften eingestellt.

Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg fördert Eigentümergemeinschaften, die bestehendes Wohneigentum energetisch sanieren, barrierereduzierend umbauen und für die künftige Nutzung erneuerbarer Energien umrüsten wollen. Zu diesem Zweck werden die ohnehin schon günstigen Darlehen aus den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ und „Altersgerecht Umbauen“ aus Mitteln des Landes zusätzlich verbilligt. Voraussetzung ist, dass die dafür bereitgestellten KfW-Programme über die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg, in Anspruch genommen werden und das jeweilige Vorhaben die geltenden Bewilligungskriterien für KfW-Darlehen erfüllt. Darüber hinaus müssen zu fördernde Objekte in Baden-Württemberg liegen, und die Antragstellung muss vor Beauftragung und Beginn der geplanten Maßnahme erfolgen. Antragsberechtigt ist der WEG-Verwalter.
Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus, der Durchführung energetischer Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans und bei Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 beträgt der ergänzende Zuschuss drei Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bei Sanierungen zum Effizienzhaus sind dies jedoch maximal 3.000 Euro je Wohneinheit, ansonsten maximal 1.500 Euro je Wohneinheit. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der geförderten Maßnahme.
 Förderinstitut: Landeskreditbank Baden-Württemberg,  wohnungsbau@l-bank.de, 0721 150-1760, www.l-bank.de/weg

Bayern
Mit dem WEG-Modernisierungsprogramm fördert der Freistaat Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sowie barrierereduzierende Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften in Gebäuden, die mindestens 15 Jahre alt sind und mindestens drei Wohnungen umfassen. Als Förderinstitut der Bayerischen Landesbank (BayernLB) gewährt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLaBo) zusätzliche Zinsverbilligungen für Darlehen der KfW Bankengruppe, die im Rahmen des Förderprogramms „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ ausgereicht werden. Werden nach Abschluss der Maßnahme das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses bzw. bei Einzelmaßnahmen die technischen Mindestanforderungen erreicht, gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 27,5 Prozent des zugesagten Darlehensbetrages. Darüber hinaus werden auch ohne Mitwirkung der KfW andere Maßnahmen zur Modernisierung und Erneuerung sowie zur Barrierereduzierung mit zinsgünstigen Darlehen gefördert – mit bis zu 85 Prozent der bei Antragstellung kalkulierten Modernisierungs- und Instandsetzungskosten, die im Durchschnitt mindestens 5.000 Euro pro Wohnung betragen müssen. Ausgezahlt werden die Darlehen in Raten, entsprechend dem Baufortschritt. Darlehensempfänger ist die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch den WEG-Verwalter.
 Förderinstitut: BayernLaBo, 9121@bayernlabo.de, 089 2171-  23322, www.bayernlabo.de/weg-modernisierungsprogramm

Berlin
Wohnungseigentümer am Standort Berlin erhalten Unterstützung bei Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus im Rahmen der „IBB WEG-Finanzierung“ der Investitionsbank Berlin. Hier gibt es drei miteinander kombinierbare Förderprogramme: Für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum können Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Eigentümergemeinschaften zinsgünstige Kredite der KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“ bzw. auch der IBB beantragen. Bei Inanspruchnahme eines KfW-Programms werden ggf. Tilgungszuschüsse gewährt. Über das Programm „IBB Wohnraum modernisieren“ werden bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit ausgereicht, für die die banküblichen Sicherheiten erforderlich sind. Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 Euro kann bei selbstgenutztem Eigentum auf die Eintragung der Grundschuld verzichtet werden. Die Anträge der Wohnungseigentümer müssen vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Hauptansprechpartner für das Kreditinstitut ist der WEG-Verwalter, der die Beantragung auch koordiniert.
 Förderinstitut: Investitionsbank Berlin, immobilien@ibb.de,  030 2125-2662, www.ibb.de

Bremen
Das Land Bremen fördert Investitionen in energetische Sanierungen, Maßnahmen zur Barrrierereduzierung, den Einbruchschutz sowie die privaten Entwässerungseinrichtungen des Trinkwassernetzes. Hierzu reicht die Bremer Aufbau-Bank (BAB) Darlehen aus den dafür bereitgestellten KfW-Programmen unter den üblichen Voraussetzungen aus: maximal 750.000 Euro je Eigentümergemeinschaft bzw. 20.000 Euro je Wohneinheit. Nach Abschluss des Vorhabens wird im Programm „Energieeffizient Sanieren“ ein Tilgungszuschuss gewährt. Die Antragstellung muss vor Beginn aller Arbeiten erfolgen, und zwar vom bevollmächtigten WEG-Verwalter. Mindestens zehn Prozent der förderfähigen Kosten sind als Eigenkapital aufzubringen. Eine grundbuchliche Absicherung erfolgt jedoch nicht.
 Förderinstitut: Bremer Aufbau-Bank GmbH, mail@bab-bremen.de,  0421 9600-454, www.bab-bremen.de

Hamburg
Das Programm IFB-WEGfinanz der Hamburgischen Investitions- und Förderbank ermöglicht es Eigentümergemeinschaften, mit einem vereinfachten Verfahren zinsvergünstigte KfW-Kredite schon bei geringen Darlehenssummen zu nutzen. Dabei können die KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“ mit den IFB-Zuschüssen der Programme „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ und „Barrierefreier Umbau“ kombiniert werden. Die nicht grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen werden in Höhe von 5.000 bis 25.000 Euro gewährt, ohne Eigenkapital bis 15.000 Euro. Bei Beträgen bis 20.000 Euro sind zehn Prozent erforderlich, darüber hinaus 15 Prozent Eigenleistung. Das Antragsverfahren organisiert und koordiniert der bevollmächtigte WEG-Verwalter.
 Förderinstitut: 
 Hamburgische Investitions- und Förderbank,  info@ifbhh.de,  040 24846-0,  www.ifbhh.dehttp://www.ifbhh.de

Hessen
In Hessen werden die energetische Modernisierung sowie Maßnahmen zur Barrierereduzierung von Wohngebäuden durch die Ausreichung von KfW-Darlehen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) an Eigentümergemeinschaften gefördert. Darlehensnehmer ist die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch ihren Verwalter. Erfüllt sein müssen die für die KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ und „Energieeffizient Sanieren – Kredit, Einzelmaßnahmen“ geltenden Anforderungen, und die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt sein. Die Finanzierung kann für Objekte in Anspruch genommen werden, für die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Die Beantragung erfolgt vor Beginn zu fördernder Maßnahmen durch den WEG-Verwalter.
 Förderinstitut:
 Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen,  foerderberatung@wibank.de, 069 9132-2589,  www.wibank.dehttp://www.wibank.de

Saarland
In Kooperation mit der KfW unterstützt die Saarländische Investitionsbank (SIKB) Eigentümergemeinschaften bei der Finanzierung von Modernisierungen, energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie dem altersgerechten Umbau von Gemeinschaftseigentum in wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien im Saarland. Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen ohne Grundschuldeintrag, wobei die Programmvorgaben der KfW gelten. Die Antragstellung erfolgt vor Baubeginn durch den WEG-Verwalter.
 Förderinstitut: 
 Saarländische  Investitionsbank AG,   wohnungsbau@sikb.de,  0681 3033-333,  www.sikb.de

Niedersachsen
In Niedersachsen übernimmt die NBank Landesbürgschaften für Darlehen an Wohnungseigentümergemeinschaften, die energetisch und/oder altersgerecht modernisieren wollen. Das Land bürgt für 80 Prozent des Darlehensbetrages von maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit. Dafür gelten folgende Voraussetzungen: Bei energetischen Sanierungen müssen die Vorgaben der EnEV erfüllt werden, Verzinsung und Tilgung des Darlehens müssen gesichert sein, mindestens 25 Prozent der im Antrag genannten Gesamtkosten müssen als Eigenleistung erbracht werden, in Ausnahmefällen 15 Prozent. Es werden nur Bürgschaften von mindestens 5.000 Euro übernommen. Die Beantragung erfolgt für die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter.
Förderinstitut: NBank, beratung@nbank.de,  0511 30031-333, www.nbank.de 

Nordrhein-Westfalen
Eigentümergemeinschaften können für die Sanierung und Instandhaltung von Wohnimmobilien in Nordrhein-Westfalen Darlehen von mindestens 25.000 Euro bis maximal zehn Millionen Euro beantragen. Der NRW-BANK.WEG-Kredit finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, pro Wohneinheit bis zu 30.000 Euro. Verbunden ist ein solches Darlehen mit einer obligatorischen Haftungsfreistellung in Höhe von 50 Prozent für die Hausbank. Antragsberechtigt ist die jeweilige Eigentümergemeinschaft. Die Antragstellung erfolgt vor Umsetzung des Vorhabens bei der Hausbank zur Weiterleitung an die NRW.BANK.
Darüber hinaus gewährt die NRW.BANK Risikounterbeteiligungen für Hausbanken bei der Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen in Eigentümergemeinschaften. Damit übernimmt die Landesbank einen Teil der Haftung für die aufgenommene Kreditsumme. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank an die NRW.BANK.
 Förderinstitut: NRW.BANK, info@nrwbank.de,  0211 91741-4500, www.nrwbank.de 

Schleswig-Holstein
Unter Einbeziehung von Mitteln der KfW Bankengruppe fördert die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von Eigentümergemeinschaften. Jeder Miteigentümer haftet dabei ausschließlich für das eigene Darlehen.  Die Förderung über das Programm IB.SH WEGfinanz erfolgt in Form zinsgünstiger Kleinstdarlehen ab 5.000 Euro, die nicht grundpfandrechtlich gesichert werden. Bei Darlehen bis maximal 20.000 Euro sind mindestens zehn Prozent Eigenmittel einzubringen, 15 Prozent bei Darlehensbeträgen bis 25.000 Euro. Das vereinfachte Antragsverfahren verzichtet auf die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Wohnungseigentümer. Die Antragstellung und Koordination übernimmt der WEG-Verwalter.
 Förderinstitut: Investitionsbank Schleswig-Holstein, immobilien@ib-sh.de, 0431 9905-0, www.ib-sh.de

Weitere Institute
Die folgenden Landesbanken bieten zwar keine Förderprodukte für Eigentümergemeinschaften, unterstützen jedoch in der Regel Einzeleigentümer bei Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben.

  • Brandenburg: InvestitionsBank des Landes Brandenburg,  0331 660-1322, www.ilb.de
  • Mecklenburg-Vorpommern: ­Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, //info@lfi-mv.de, 0385 6363-0, www.lfi-mv.de
    Rheinland-Pfalz: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH, wohnraum@isb.rlp.de, 06131 6172-1991, www.isb.rlp.de
  • Sachsen: SAB Sächsische  AufbauBank, 0351 4910-4920, www.sab.sachsen.de
  • Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt, 0800 5600757, www.ib-sachsen-anhalt.de
  • Thüringen: Thüringer Aufbaubank, wohnen@aufbaubank.de, 0361 7447123, www.aufbaubank.de

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2019;
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Körner, Andrea

Redaktion