11.08.2025 Ausgabe: 5/2025

Hilfe beim Heizungstausch

So bezuschussen BAFA und KfW die Wärmewende in Gebäuden.

Für energetische Sanierungen gibt es vielfältige staatliche Fördermittel. Auch wenn die neue Bundesregierung die Förderung anpassen möchte, wird es sie für umweltfreundliche Heizungsanlagen weiterhin geben – auf Bundes- wie auf Landesebene. Anfang Juni genehmigte das Finanzministerium dafür zusätzlich rund 914 Mio. Euro.

Grundsätzlich ist bei der Bundesförderung Effizient Gebäude (BEG) zwischen Einzel- und systemischen Maßnahmen zu unterscheiden. Zuschüsse zur Errichtung, zum Umbau oder zur Erweiterung eines Wärmenetzes werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Für eine Einzelmaßnahme beträgt der Fördersatz grundsätzlich 15 Prozent der förderfähigen Kosten in Höhe von maximal 30.000 Euro je Wohneinheit.

Werden mehrere Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) nacheinander umgesetzt, können sogar 20 Prozent von 60.000 Euro je Wohneinheit bezuschusst werden.

Die KfW-Förderung unterscheidet zwischen systemischen Maßnahmen, also Sanierung zum Effizienzhaus, und Einzelmaßnahmen, z. B. Heizungstausch.

So wird gefördert.

Beim Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung werden 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit übernommen. Bei zwei bis sechs Wohneinheiten liegen die förderfähigen Kosten bei je 15.000 Euro, ab sieben Wohneinheiten bei je 8.000 Euro. Einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 30 Prozent gibt es für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen von höchstens 40.000 Euro und weitere 20 Prozent als „Klimageschwindigkeitsbonus,“ wenn die Heizung nicht zwingend, etwa wegen Havarie, ausgetauscht werden musste.

Kumulierbare Fördersätze

Selbstnutzende Eigentümer bekommen so maximal 70 Prozent der Kosten bis 30.000 Euro bezuschusst, also 21.000 Euro; für eine besonders feinstaubarme Biomasseheizung sogar 23.500 Euro. Eigentümer müssen für sich selbst diesen Zusatzantrag stellen. In einem hier angenommenen Beispielfall umfasst er den Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, da die auszutauschende Gasheizung älter als 20 Jahre ist, und den Einkommensbonus von 30 Prozent wegen des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro. Die Kombination von Basisantrag mit 30 Prozent (35 Prozent bei Erd- oder Sole-Wärmepumpe) und Zusatzantrag kann einen Fördersatz von maximal 70 Prozent ergeben.

Förderung von Einzelmaßnahmen durch BAFA und KfW

 

Heizungstechnik

Förderquote

Mögliche Boni

Förderfähiger Höchstbetrag

Solarthermie-Anlagen

30 % KfW

 

 

Biomasseheizungen

30 % KfW

 

Wohngebäude: 30.000 €/WE,

Elektrisch angetriebene Wärmepumpen

30 % (35%*) KfW

20 % Klima-

Antrag & Kalenderjahr

Brennstoffzellenheizungen

30 % KfW

geschwindigkeits-bonus

 

Wasserstofffähige Heizungen (Mehrkosten)

30 % KfW

 

mit iSFP: 60.000 €

Innovative Heizungstechnik

30 % KfW

30 % Einkommensbonus

Nichtwohngebäude: 
max. 500 €/qm 

Gebäudenetz (Errichtung, Umbau, Erweiterung

30 % BAFA

 

 

Anschluss an ein Gebäudenetz

30 % KfW

(insgesamt max. 70 %)

Nettogeschossfläch

Wärmenetzanschluss

30 % KfW

 

 

Provisorische Heiztechnik bei Anlagendefekt

30 % KfW

 

 

* Sole-, Erdreich-Wärmepumpen, natürliche Kältemittel

VDIV Aktuell Autor - Dr. Burkhard Touché
Touché, Dr. Burkhard

BDVT e. V. zertifizierte Fachtrainer 
& zertifizierte Fördermittelberater,
ehem. Diplom-Volkswirt der KfW