20.04.2018 Ausgabe: DDIV DIGITAL 2018

Hilfe für den Mittelstand

So manches Vorhaben zur Digitalisierung wird öffentlich gefördert.

Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen ist derzeit eine der größten Herausforderungen für mittelständische Unternehmen. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, müssen Unternehmen digitale Lösungen in allen Geschäftsbereichen etablieren und als Teil der Unternehmenskultur „leben“. Verbunden mit diesen oft tiefgreifenden Transformationsprozessen sind hohe Kosten und teilweise auch weitreichende betriebsinterne Umstrukturierungen. Auch ein Grund, warum viele Unternehmen zögern, die großen Potenziale für sich zu nutzen. Aber: Es gibt auch finanzielle Hilfe vom Staat.

Öffentliche Förderprogramme von Bund und Ländern unterstützen unternehmenseigene Digitalisierungsinitiativen, minimieren so das finanzielle Risiko und fördern Innovationen und Neuentwicklungen. Die Möglichkeiten sind unübersichtlich. Einige interessante Förderprogramme haben wir nachfolgend zusammengestellt:

Bundeswirtschaftsministerium

Das Bundeswirtschaftsministerium begleitet Unternehmen von der Beratung bis hin zur Implementierung digitaler Lösungen. Das Programm „go-digital!“ richtet sich mit den drei Modulen „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ an kleine und mittlere Unternehmen. Es zielt sowohl auf Beratungsleistungen als auch auf aktuelle technologische und gesellschaftliche Entwicklungen im Bereich Online-Handel sowie die Digitalisierung des Geschäftsalltags ab. Im Fokus steht dabei auch der steigende Sicherheitsbedarf im Rahmen der Vernetzung. Der Clou: Autorisierte Beratungsunternehmen übernehmen die Antragstellung, die Abrechnung und auch die Verwendungsprüfung im Nachgang. Dies minimiert den bürokratischen Aufwand enorm.

KfW-Bankengruppe

Mit zinsgünstigen Innovationskrediten für zukunftsweisende Projekte unterstützt die KfW-Bankengruppe kleine und mittelständische Unternehmen bei Digitalisierungsvorhaben. Vielfältig einsetzbar ist dabei der „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit”: Die Fördersumme kann u. a. für die Implementierung von IT- oder Datensicherheitskonzepten zur besseren Abwehr von Cyber-Attacken genutzt werden oder den Aufbau digitaler Plattformen, Apps und Vertriebskanäle finanziell abfedern. Zudem ist der Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze für eine effektivere Kommunikation und Datenübermittlung förderfähig.

Förderung der Bundesländer

Auch die Bundesländer unterstützen innovationsfreudige Unternehmen auf ihrem Weg in die digitalisierte Arbeitswelt. Welche Maßnahmen konkret gefördert werden, hängt von der Ausgestaltung der Programme ab und ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Unternehmen, die in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sind, können nicht auf ein landeseigenes Förderprogramm zurückgreifen. Für die Optimierung der digitalen Infrastruktur und innovative Entwicklungen aktivieren die Länder unterschiedliche Fördermodelle. Neben der „klassischen“ Förderung über Darlehen und Zuschüsse sind auch Bonusprogramme oder Innovationsgutscheine erhältlich. Investieren können mittelständische Unternehmen sowohl in die Implementierung digitaler Geschäftsmodelle als auch in die Transformation „nach innen“, beispielsweise die Schulung von Mitarbeitenden oder die Bürotechnik. Auch für Unternehmensgründungen oder Start-ups sind spezielle Programme abrufbar.

Die Wirtschaftskraft eines Bundeslandes spiegelt sich dabei auch in den Förderkonzepten wider. Je besser ein Land wirtschaftlich aufgestellt ist, desto konkreter und umfassender die Programme.

Eine E-Mail macht noch keine Digitalisierung

Vernetzt, smart und kundenorientiert: Digitale Prozesse und Lösungen umfassen weit mehr als nur die Nutzung von E-Mailprogrammen, sozialen Netzwerken oder Smartphones. Die Immobilienverwalterbranche erschließt sich das enorme Potenzial und die damit verbundenen Chancen jedoch erst in kleinen Schritten. Neue Technologien werden vor allem zur internen Verwaltung und externen Kommunikation mit Kunden oder Dienstleistern genutzt. Kaum ausgeschöpft werden dagegen die vielfältigen Möglichkeiten von Abstimmungssoftware oder intelligenten Zählern im Gebäudemanagement. Dies geht aus einer Digitalisierungsumfrage des DDIV hervor, an der sich im Frühjahr 2016 rund 180 Unternehmen beteiligten. Die positiven Effekte digitaler Lösungen sind in der Branche dagegen unbestritten: Höhere Kundenzufriedenheit wird zu einem „Aushängeschild“ des Unternehmens, zeitliche Einspareffekte setzen Ressourcen für betriebseigene Innovationen frei und sichern so langfristig die Wettbewerbsfähigkeit in einem umkämpften Markt. 

Der Weg zum „papierlosen Büro“, in dem alle Prozesse stets über eine Cloud abrufbar sind und Kunden über sichere Online-Portale informiert werden, ist allerdings noch weit. Oft stehen isolierte Einzelanwendungen einem integrierten und intelligenten Gesamtkonzept gegenüber. Viele Unternehmen scheuen diesen allumfassenden Transformationsprozess. Eine konsequente Digitalisierungsstrategie, die Schritt für Schritt neue Technologien integriert, sucht man zumeist vergeblich. Die digitale Revolution steckt in mittelständischen Firmen häufig noch in den „Kinderschuhen“. Dabei zeigen junge Unternehmen wie Car-Sharing-Anbieter oder Airbnb eindrucksvoll, wie die Digitalisierung ganze Wirtschaftszweige grundlegend revolutioniert und neue Geschäftsmodelle hervorbringt. Das Potenzial digitaler Prozesse und vernetzter Lösungen muss bedeutender Teil der Unternehmenskultur werden und von Führungskräften und Mitarbeitenden gleichermaßen gelebt werden, um die Tür zum Mittelstand 4.0 endlich weit aufzustoßen.

ERP-­Digitalisierungs- und Innovations­kredit

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Freiberufler, die ­länger als zwei Jahre am Markt sind. Sie müssen ein Innovations- oder ­Digitalisierungsvorhaben durchführen oder mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 20 Prozent Wachstum pro Jahr bei Umsatz oder Beschäftigtenzahl im Durchschnitt der letzten drei Jahre
  • Mindestens 10 Prozent Betriebskostenanteil für Forschung und ­Entwicklung in jedem der letzten drei Jahre
  • Innovationspreis der EU in den letzten 24 Monaten oder
  • Innovationsförderung durch den Staat oder die EU in den zurückliegenden 36 Monaten
  • Förderfähig sind 100 Prozent der Investitionskosten, bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben für Investitionen und Betriebsmittel. Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro.
  • www.kfw.de ERP-Digitalisierungs-und-Innovationskredit (380, 390, 391)


Go-digital!

Die Förderung in Anspruch nehmen können in Deutschland niedergelassene Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.
Gefördert werden Beratungsleistungen, und zwar mit 50 Prozent des maximalen Beratertagessatzes von 1.100 Euro, für maximal 30 Tage innerhalb eines halben Jahres.
www.bmwi-go-digital.de

Landesförderung

Eine Übersicht über die abrufbaren Länder­programme und die ­Konditionen gibt es online: https://transformation-it.de/foerderprogramme-­digitalisierungsprojekten-durch-die-bundeslaender

Foto: © Tex vector / Shutterstock.com


Bock, Franziska

DDIV-Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit