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Nach der analogen Telefonie kommt demnächst IP. Die neue Technologie hat viele Vorteile, funktioniert aber nicht bei Stromausfall. Was heißt das für die in Aufzügen vorgeschriebenen Notrufanlagen?
Die Tage des analogen Telefonierens sind gezählt: Bis spätestens 2018 will die Telekom alle Festnetzanschlüsse in Deutschland auf das Internet Protokoll (IP) umstellen. Was viele nicht wissen: Die IP-Technologie hat nicht nur Auswirkungen auf Telefon, Fernsehen und Internet, sondern auch auf Alarm- oder Notrufanlagen.
Für Mieter ändert sich mit der IP-Umstellung erst einmal wenig: „Unsere Kunden nutzen ihr Telefon in der Regel einfach weiter“, erklärt Dr. Ingo Hofacker, Leiter Marketing Privatkunden bei der Telekom Deutschland und Gesamtverantwortlicher für die IP-Umstellung in Deutschland. „Wir modernisieren lediglich das Netz, in dem sie telefonieren.“ Technisch gesehen ist der Umstieg auf das weltweit standardisierte digitale Internetprotokoll jedoch eine kleine Revolution: Ob Fernsehen, Telefon oder Internet – alle Arten von Diensten werden künftig in einer gemeinsamen Sprache, dem Internet Protokoll (IP), übertragen. Die Kommunikation erfolgt dabei nicht mehr leitungsvermittelt, sondern digital und paketvermittelt via Internet. Dadurch können Frequenzbereiche zur Datenübertragung mitgenutzt werden, die vorher für Analog- und ISDN-Anschlüsse belegt waren. Auf diese Weise bieten IP-Anschlüsse erheblich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten als analoge. Zur Freude vieler Mieter: Denn beim Surfen im Internet sind Übertragungsraten von bis zu 200 Mbit/s möglich. Mit der größeren Bandbreite steigt außerdem auch die Sprachqualität beim Telefonieren. Sie ist in etwa vergleichbar mit einem ISDN-Anschluss und lässt sich durch den Einsatz von HD-Voice zusätzlich verbessern.
Was für Mieter erst einmal Anlass zur Freude ist, kann für die Eigentümer und Verwalter größerer Wohneinheiten schnell zum Problem werden. Denn nicht alle Brandmelder oder Notrufe in Aufzügen funktionieren im neuen IP-Netz. „Kritisch kann es vor allem bei einem Stromausfall werden“, weiß Sebastian Höhn vom Zentrum Wohnungswirtschaft der Telekom. „Während ein analoger Notruf in einem solchen Fall über die Vermittlungsstelle weiter funktioniert, fällt der Alarm im IP-Netz in der Regel komplett aus.“ Wohnungswirtschaften sollten daher bereits vor einer Umstellung prüfen, ob in ihren Liegenschaften entsprechende Geräte im Einsatz sind und ob diese weiterhin funktionieren oder ausgetauscht werden müssen. „Normalerweise fragt die Telekom vor einer Umschaltung ab, ob in einem Wohnkomplex Sonderdienste betrieben werden“, so Höhn. „Ist das der Fall, sollten Kunden sich zunächst mit dem Betreiber oder Hersteller der betroffenen Anlage in Verbindung setzen, um abzuklären, ob das jeweilige Gerät IP-fähig ist. Gerne besuchen wir das Wohnungsunternehmen persönlich und beraten es hinsichtlich des weiteren Vorgehens.“ Um Diensteanbieter und Hersteller für die Umschaltung zu sensibilisieren und gemeinsam neue Lösungskonzepte zu erarbeiten, ist die Telekom in zahlreichen Verbänden und Initiativen aktiv und engagiert sich in diversen Expertengruppen zum Thema IP.
Die meisten Hersteller haben bereits auf die bevorstehende Umstellung reagiert. So bieten Unternehmen wie KONE, Otis, Schindler oder ThyssenKrupp ihren Kunden die Möglichkeit, bestehende Aufzugnotruf-Anlagen auf eine Mobilfunklösung mit einer integrierten SIM-Karte (Machine-to-Machine-Technik, M2M) umzurüsten. Auch die Deutsche Telekom hat eine solche Mobilfunklösung speziell für Aufzugsysteme entwickelt. Dazu installiert der Telekommunikationsanbieter ein sogenanntes Mobilfunkgateway, das den Aufzugnotruf mit dem Mobilfunknetz verbindet. Die Lösung ist mit den meisten Aufzugsystemen kompatibel. Alternativ arbeitet die Telekom aktuell auch an einer IP-basierten Festnetz-Variante, einer Art virtuellem analogen Anschluss.
Das Standardangebot der Telekom umfasst zwei Sprachkanäle zum Telefonieren, drei Rufnummern, eine Sprachbox, E-Mail-Postfächer sowie die Möglichkeit der Konferenzschaltung.
Telefonie-Einstellungen lassen sich weltweit von jedem Internetanschluss aus konfigurieren.
Handhabung und Installation des Anschlusses sind einfacher als im analogen Festnetz: Statt einen Splitter oder NTBA (Network Termination for ISDN Basic rate Access) zwischenzuschalten, wird das IP-Telefon direkt mit dem Router verbunden.
Die IP-Technologie liefert die Basis für diverse Zusatzdienste, wie Messaging (z. B. WhatsApp) oder Streaming (z. B. Netflix).
Da alle Services über einen Anschluss laufen, kann der Kunde – ohne Montageaufwand – jederzeit weitere Dienste hinzubuchen.
Das Internet Protokoll, Grundlage für die IP-Technlogie, wurde 1974 von Vincent Cerf und Bob Kahn erfunden.
1994 stellt die deutsche Software-Pionierin Michaela Merz die erste VoIP-Software (VoIP = Voice over IP) für das Betriebssystem Linux vor und macht damit das Telefonieren über das Internet möglich.
Der Wechsel zur IP-Telefonie ist die Voraussetzung für den Einsatz des Internet-Beschleunigers Vectoring. Dieser ermöglicht VDSL-Kunden Surfgeschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s.
Mazedonien ist das erste Land in Europa, dessen Festnetz vollständig auf IP-Technologie umgestellt wurde.
In Deutschland hat die Telekom bereits fünf Millionen der rund 20 Millionen analogen Festnetzanschlüsse auf IP umgestellt.
Neben der Telekom rüsten auch die anderen Telekommunikationsunternehmen um. Für veraltete ISDN-Anschlüsse wird es daher auf absehbare Zeit keine Ersatzteile mehr geben.
Für Gefahrenmeldeanlagen bietet der Markt spezielle IP-Converter an, die die Wohnungsunternehmen über die Anlagenhersteller beziehen können. Damit Brandmelde- und Alarmanlagen auch bei Stromausfall funktionieren, konzipieren einige Hersteller außerdem zertifizierte Sicherheitsrouter, die neben der Gefahrenmeldeanlage auch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, eine Dauerüberwachung sowie eine Zweiwegeführung (Festnetz und Mobilfunk) enthalten. „Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Wohnungsunternehmen möglichst früh auf die Anlagenhersteller zugehen und eine Eignungsprüfung für die IP-Technologie anfordern“ empfiehlt Höhn. „Je nachdem, wie diese ausfällt, haben Wohnungsunternehmen dann ausreichend Zeit, sich nach geeigneten Lösungen umzuschauen.“
Foto: © 3d_kot / Shutterstock.com
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