23.08.2021 Ausgabe: 5/21

Kein erhöhtes Risiko: Zur Brandgefahr durch E-Fahrzeuge und Ladestationen in Tiefgaragen

Immer wieder kommt es zu Fahrzeugbränden in Tiefgaragen, unabhängig von der Antriebsart. Einige Kommunen haben – zumindest temporär – Autos mit Elektroantrieb aus Tiefgaragen verbannt, aus Sorge vor einer schwierigeren Brandbekämpfung in Garagen, aus denen Fahrzeuge nicht ohne Weiteres entfernt werden können. Schadenstatistiken bestätigen diese Ängste bislang jedoch nicht. Es finden sich keinerlei Hinweise, dass Elektrofahrzeuge häufiger in Brand geraten als Autos mit Verbrennungsmotor. Tiefgaragen für Elektrofahrzeuge zu sperren, wäre zudem ein Rückschritt beim Ausbau der Elektro-Mobilität in Deutschland. Das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen in einer baurechtskonform errichteten Garage und mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung steht nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts.

Maßgeblich ist das Brandschutzkonzept
Die Sicherheit in einer Tiefgarage hängt vor allem von der Qualität des Brandschutzes ab, nicht davon, welche Autos dort parken. So kann letztlich für keine Antriebsart ausgeschlossen werden, dass sich ein defektes Fahrzeug unter Umständen selbst entzündet. Um Fahrzeugbrände in Tiefgaragen zu vermeiden, gibt es in anderen Ländern bereits besondere Anforderungen, wenn Elektrofahrzeuge und Ladestationen in Garagen vorhanden sind. Teilweise werden die Stellplätze für Elektrofahrzeuge begrenzt, oder die Fahrzeuge dürfen nur in einer bestimmten Entfernung zu den Zugängen von geschlossenen und unterirdischen Garagen abgestellt werden.

Unterschiedliche Brandgefahren
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und elektrisch betriebene bergen unterschiedliche Brandgefahren: Bei Elektrofahrzeugen liegen Risiken beispielsweise in der Ladeinfrastruktur, dem Ladeprozess oder in defekten bzw. beschädigten Batterien, und die Brandbekämpfung kann sich schwieriger gestalten als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Auch das Entfernen eines abgebrannten und gelöschten E-Autos ist wegen der Rückzündungsgefahr kritischer als bei Benzinern, wo die Brandgefahr in ausgelaufenen Betriebsflüssigkeiten, also Benzin und Öl, die sich an heißen Fahrzeugteilen entzünden, oder auch durch Kurzschlüsse im Kabelbaum besteht.

Anforderungen an den Brandschutz
Für einen effektiven Brandschutz in geschlossenen Garagen haben sich Sprinkleranlagen und Entrauchungssysteme bewährt. Sprinkleranlagen können verhindern, dass sich ein Brand auf benachbarte Fahrzeuge ausbreitet. Die Sicherheit kann zudem durch eine gute Zugänglichkeit des Grundstücks beziehungsweise der Tiefgarage erhöht werden. Daneben sollten Ladeeinrichtungen an für die Feuerwehr leicht zugänglichen Stellen angebracht werden, z. B. in der Ein- bzw. Ausfahrtsebene. Zur Schadenverhütung empfiehlt es sich, eine Notabschaltung für alle Ladeeinrichtungen vorzusehen, die im Falle eines Feueralarms automatisch oder manuell durch die Feuerwehr erfolgt. Defekte Fahrzeuge sollten in keinem Fall in Tiefgaragen abgestellt werden.

LADESTATIONEN SICHER EINBAUEN
Alles Wissenswerte hat der GDV mit Fachverbänden in einer Broschüre zusammengefasst: „Elektrofahrzeuge in geschlossenen Garagen – Sicherheitshinweise für die Wohnungswirtschaft“. Kostenloser Download:
https://t1p.de/y4ft

Foto: © ambrozinio / Shutterstock.com


Hauner, Oliver

Leiter Sach- und Technische Versicherung, Schadenverhütung und Statistik beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)