21.04.2015 Ausgabe: 3/2015

Keine Kürzung des Handwerkerbonus‘

Aktuelles zu § 35a EStG: eine politische Stellungnahme zur geplanten Begrenzung der Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen zugunsten energetischer Sanierung.

Seit 2006 können Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, mit bis zu 1.200 Euro pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Zu diesen handwerklichen Tätigkeiten zählen u. a. die Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Arbeiten am Dach oder der Fassade, Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen, Streichen und Lackieren der selbigen, auch von Wandschränken und Heizkörpern, Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen, Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen und Sanitärinstallation, Modernisierung oder Austausch der Einbauküche, Gartengestaltung und Pflasterarbeiten und vieles mehr.

Bekämpfung der Schwarzarbeit

Die SPD stellte diese steuerliche Absetzbarkeit infrage und brachte eine 300-Euro-Bagatellgrenze in die Diskussion. Handwerkerrechnungen sollen demnach überhaupt nicht mehr steuerlich berücksichtigt werden. Stattdessen sollte die energetische Gebäudesanierung steuerlich gefördert werden. Diesen Vorschlag halte und hielt ich für falsch. Denn gerade für kleinere und mittlere Einkommen käme die Kürzung oder Abschaffung des Handwerkerbonus einer Steuererhöhung gleich. Dadurch würde z. B. die Renovierung eines Hauses oder einer Wohnung massiv teurer. Zudem ist der Handwerkerbonus‘ ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Er ist eine Konjunkturstütze, weil er kleine und mittlere Handwerksbetriebe fördert.

Steuerpolitisch kontraproduktiv

Die Abschaffung des Handwerkerbonus‘ wäre auch steuerpolitisch kontraproduktiv. Denn jeder Euro, auf den der Staat verzichtet, löst acht bis zehn Euro an Investitionen aus, was wiederum Steuer- und Sozialabgaben bringt. Ebenso führt jede Steuererhöhung zu einem volkswirtschaftlichen Wohlfahrtsverlust. Der Koalitionsausschuss hat jetzt auf Druck der CSU richtigerweise entschieden, dass es keine steuerlichen Anreize auf Kosten des Handwerkerbonus‘ geben wird.

Die Steuer- und Abgabenlast ist ohnehin sowohl für kleine und mittlere Unternehmen als auch für abhängig Beschäftigte zu hoch. Deshalb muss das Problem der leistungsfeindlichen kalten Progression schnell gelöst werden und mit der Abschmelzung des Solidaritätszuschlages endlich begonnen werden. Wer es mit dem Klimaschutz ernst meint, sollte selbstverständlich ­steuerliche Anreize für die energetische Gebäude­sanierung schaffen, aber eben nicht auf Kosten des Handwerkerbonus‘. Davon würden alle profitieren: die Umwelt, ­ausführende Unternehmen, die Gebäude­eigentümer sowie die Steuer- und Sozialkassen.

Fotos: © stockphoto mania / Shutterstock.com


Bernhard, Dr. Ottmar

Der Rechtsanwalt und Staatsminister a.D. ist Mitglied
des bayrischen Landtags.