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Wer profitiert vom neuen Förderinstrument Baukindergeld und wie funktioniert es?
Seit dem 18. September kann die staatliche Förderung bei der KfW Bankengruppe beantragt werden. Sie ist Bestandteil der sogenannten Wohnraumoffensive der Regierung, die u. a. auf den Neubau von 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheimen abzielt, und soll Familien beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützen. Wir geben einen Überblick über die Voraussetzungen und Konditionen.
Baukindergeld bekommen Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren – sofern es mit im Haushalt lebt und Anspruch auf Kindergeld besteht –, die zum ersten Mal eine Immobilie erwerben. Das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen, mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro. Als Haushaltseinkommen gilt dabei das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung. Voraussetzung ist zudem, dass die Immobilie selbst genutzt wird und die Antragsteller frühestens am 1. Januar 2018 und spätestens am 31. Dezember 2020 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten haben.
Das Baukindergeld beläuft sich auf insgesamt 12.000 Euro pro Kind, die über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt werden. Für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden, kann kein Baukindergeld beantragt werden.
Unabhängig davon, ob Eigentumswohnung oder Haus, Bestandsobjekt oder Neubau – förderfähig sind alle Immobilien in Deutschland. Eine zwischenzeitlich diskutierte Quadratmeterbegrenzung hat sich nicht durchgesetzt.
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Einzug im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Um das Einhalten der Förderbedingungen nachzuweisen, müssen dort Einkommensteuerbescheide, Meldebestätigung und Grundbuchauszug hochgeladen werden. Das Hochladen ist frühestens ab Ende März 2019 möglich.
Wird die Immobilie nicht länger selbst genutzt, werden die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt – und die jährliche Förderung entfällt. Zieht allerdings das Kind aus dem gemeinsamen Haushalt aus, erhalten die Antragsteller die Förderung weiterhin bis zum Ende des Zehnjahres-Zeitraums.
Bereits im ersten Monat sind knapp 25 000 Anträge bei der KfW eingegangen. Doch das Instrument ist umstritten. So werden Mitnahmeeffekte befürchtet, da aufgrund der hohen Immobilienpreise und Kaufnebenkosten nur jene profitieren, die sich den Immobilienkauf ohnehin leisten können. Andere sehen die Gefahr, dass die Immobilienpreise durch eine erhöhte Nachfrage weiter steigen und die gewünschte finanzielle Entlastung beim Immobilienerwerb ausbleibt – bereits bei der zwischen 1996 und 2005 gewährten Eigenheimzulage stiegen die Grundstücks- und Baupreise. Zudem müssen nicht zuletzt Familien, die sich trotz des Förderinstruments den Immobilienerwerb nicht leisten können, als Steuerzahler indirekt für die kostenintensive Maßnahme aufkommen: Für 2019 sind 570 Mio. Euro eingeplant, die auf 990 Mio. Euro im Jahr 2022 steigen. Niedrigere Erwerbsnebenkosten, beispielsweise durch eine Absenkung der Grunderwerbsteuer, werden von vielen Kritikern als zielführende Maßnahme betrachtet. Denn bei einer Grunderwerbsteuer von fünf Prozent und mehr, wie 13 Bundesländer sie derzeit erheben, fällt dieser Posten bei einem Kaufpreis von 250.000 Euro höher aus als die Zehn-Jahres-Förderung für eine Familie mit einem Kind.
Foto: © nednapa / Shutterstock.com
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit VDIV Deutschland