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In Zeiten starker Inflation sollten Verwaltungen die angemessene Erhöhung ihrer Vergütung vertraglich regeln.
Die weltpolitische Situation hat auch in Deutschland die Preise explodieren lassen, und die Zahl der bei Verwaltungen eingehenden Mitteilungen über Preisanpassung aller möglichen Gewerke nimmt stetig zu. Viele Handwerksbetriebe haben zum Jahreswechsel erneut ihre Stundensätze angepasst - in einem Maß, von dem die meisten Verwaltungen nur träumen können - was tun?
Große Konzerne, Wärmelieferanten und andere Versorger hinterlegen in ihren Verträgen oft Wertsicherungsklauseln, die sich auf den Verbraucherpreisindex (VPI) oder, bei Versicherungen, auf den Baupreisindex beziehen. Hierzulande lag die Inflationsrate im Jahresdurchschnitt 2022 bei 7,9 Prozent, wobei sie in den Monaten September bis November auch die Zehn-Prozentmarke erreichte und sogar überstieg. In den Jahren 2013 bis 2020 bewegte sie sich hingegen lediglich zwischen 0,5 und 1,8 Prozent. Verwaltungen, die in diesem Zeitraum schon Klauseln zum Inflationsausgleich ihrer Vergütung im Vertrag hatten, konnten also bis dahin selbst kumuliert kaum mit einer zufriedenstellenden Erhöhung rechnen, dies auch, weil die Kosten für Personal und IT-Infrastruktur zuletzt enorm gestiegen sind.
Die Immobilienbranche hat sich in den letzten Jahren sehr stark weiterentwickelt, und professionelle Verwaltungen haben zu Recht ein neues, ausgeprägtes Selbstbewusstsein gewonnen. Gerade in den Metropolregionen hat sich der Markt in den letzten drei Jahren stark gewandelt: Viele Verwaltungen können sich ihre Kunden inzwischen aussuchen und haben so die Möglichkeit, ihren Verwaltungsbestand neu zu bewerten. Einige Unternehmen führen bereits Wartelisten, weil sie Kunden nur dann betreuen, wenn sie ihnen eine gleichbleibend professionelle Leistung bieten können. Zu vernehmen ist auch, dass so manche Eigentümergemeinschaft bereits Probleme hat, eine neue Verwaltung zu finden.
WEG-Verwalter sind demnach gut beraten, Eigentümern vor Augen zu führen, welche zusätzlichen Anforderungen EnSikuMaV, EnSimiMaV sowie weitere Verordnungen und Rechtsvorschriften mit sich bringen. Zugleich sollten sie mit Hinweis auf den Fachkräftemangel und die gestiegenen Kosten der Digitalisierung zur diesjährigen Eigentümerversammlung auf eine Vertragsänderung hinwirken, die u. a. zwei wesentliche Bestandteile umfassen sollte:
1. Anpassung des monatlichen Verwalterhonorars auf ein angemessenes Niveau
2. Aufnahme einer Wertsicherungsklausel in den Verwaltervertrag, die sich auf dem Verbraucherpreisindex bezieht
Eine solche legitime und inhaltlich plausible Klausel erspart künftig leidige Diskussionen in Eigentümerversammlungen über Preisanpassungen um 50 Cent oder einen Euro monatlich. Das aktuelle Vertragsmuster des VDIV Deutschland enthält sie bereits und bietet zudem den Vorteil, die Vertragslandschaft einer Immobilienverwaltung mit allen Kunden einheitlich zu gestalten. Diese Fairness wissen Kunden in der Regel zu schätzen.
Kunden, die Ihre Arbeit nicht ausreichend honorieren und Ihre Mitarbeiter verschleißen, dürfen sich gern auf die Suche nach einer neuen Verwaltung begeben. Sie aber werden leicht neue Kunden finden! Was aber von Monat zu Monat schwieriger wird, ist gutes Personal zu finden.
Geschäftsführer & Inhaber
Derdigitale-verwalter.de GmbH