04.09.2020 Ausgabe: 5/20

Klimaschutz im Heizungskeller - Wo Heizungsanlagen ausgetauscht werden müssen, kann sich die Wärmepumpe als sinnvolle Lösung erweisen.

Es gibt viel zu tun für die Fachhandwerker in den kommenden Jahrzehnten: Rund zwölf Millionen Heizanlagen müssen nach Angaben der Bundesregierung bundesweit erneuert werden. Die Austauschpflicht gilt nach der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) für Heizungen (Standard-Kessel), die 30 Jahre oder älter sind. Experten raten schon nach 20 Jahren zum Austausch – viel Potenzial auch für die Wärmepumpe. Laut einer Studie von AGORA-Energiewende sind bis 2030 ca. fünf Millionen installierte Wärmepumpen notwendig, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung im Gebäudesektor annähernd zu erreichen. Bislang werden nur knapp vier Prozent der Wohngebäude in Deutschland mit Wärmepumpen beheizt. Falsche Annahmen bis hin zu Vorurteilen gegen die Technologie sind immer noch weit verbreitet. Dabei ist die Kundenzufriedenheit nach der aktuellen BDEW-Studie „Wie heizt Deutschland?“ (2019) bei dieser Technologie besonders hoch. Sie gilt als einfach und bequem in der Handhabung, ist umweltfreundlich, und ihre Bedeutung für die Verwertung von Erzeugungsüberschüssen von Wind- und Solarstrom steigt. Wird Strom perspektivisch immer „grüner“, ist die Wärmepumpe nahezu CO2-neutral. In Kombination mit Photovoltaik sinken auch die Verbrauchskosten. Dass Wärmepumpen auch kühlen können, spricht angesichts steigender Sommertemperaturen zudem für die Technologie, die nach dem Prinzip des umgekehrten Kühlschranks funktioniert.

Wärme aus der Umgebung
Wärmepumpen entziehen dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Luft Wärme und „pumpen“ diese auf ein zum Heizen geeignetes Temperaturniveau. Es handelt sich also um eine altbewährte Technik. Zum Antrieb benötigt die Wärmepumpe Strom. Aus einer Einheit Strom erzeugt eine Wärmepumpe ein Vielfaches an Wärme. Wärmepumpen nutzen die Energie der Umwelt, um die benötigte Vorlauftemperatur des Heizsystems von 30 bis 55 °C bereitzustellen. Sie arbeiten permanent auf einem niedrigen Temperaturniveau. Warum also Gas oder Öl bei 1.000 °C verbrennen, um ein Haus auf 22 °C zu temperieren?

Wie funktioniert’s?
Eine Wärmepumpen-Heizungsanlage besteht aus drei Teilen: Die Wärmequellenanlage entzieht der Umgebung die benötigte Energie, die Wärmepumpe macht die gewonnene Umweltwärme nutzbar, das Wärmeverteil- und Speichersystem leitet die Wärmeenergie an die zu temperierenden Orten oder speichert sie zwischen. So ist es möglich, kostenlose Umweltenergie, z. B. aus dem Erdreich, dem Grundwasser, der Luft oder aus Abwasser zu nutzen. Bei Erdwärmepumpen erwärmt das Erdreich in der Regel eine Wärmeträgerflüssigkeit, die durch Kollektoren ca. 1,5 Meter unter der Erdoberfläche oder durch Erdwärmesonden in bis zu 100 Meter Tiefe strömt. Schon in zehn Metern Tiefe sind jahreszeitenunabhängig konstant 10 bis 13 °C messbar. Die Wärmepumpe entzieht der Wärmeträgerflüssigkeit die Energie. Durch die Verdichtung eines Kältemittels, das schon bei sehr niedrigen Temperaturen verdampft, entstehen die gewünschten Temperaturen zum Heizen der Wohnräume. Warmwasser- oder Pufferspeicher bewahren sie zudem über einen längeren Zeitraum. So kann aus einer Kilowattstunde Strom ein Vielfaches an Wärmeenergie erzeugt werden.

Wofür eignet sich’s?
Entscheidend für den Einbau einer Wärmepumpe ist, ob der Dämmstandard des Hauses, die Größe der vorhandenen Heizflächen und die Vorlauftemperatur des Wärmepumpen-Systems zueinander passen. Neben der Feststellung der möglichen Wärmequelle (Erdwärme, Luft, Grundwasser) ist eine sorgfältige Objektaufnahme unumgänglich. Hierzu gehört neben der Heizlastberechnung die Analyse des bestehenden Heizsystems (Hydraulik) und der vorhandenen Heizkörper bzw. Heizflächen. Zusätzliche energetische Maßnahmen, die im Rahmen der Modernisierung geplant sind, spielen natürlich eine entscheidende Rolle bei der Errechnung der möglichen Vorlauftemperatur. Ein hydraulischer Abgleich ist wie bei jedem Heizungstausch obligatorisch.

Kühlen mit der Wärmepumpe
Die Wärmepumpe ist das einzige Heizungssystem, mit dem auch gekühlt werden kann. Angesichts steigender Temperaturen und der zunehmenden Zahl von „Hitzesommern“ ist das durchaus ein Vorteil. Grundsätzlich müssen zwei unterschiedliche Formen der Kühlung mit Wärmepumpe unterschieden werden: die aktive Kühlung, bei welcher der Verdichter in Betrieb ist, und die passive Kühlung, bei der überschüssige Wärme aus dem Gebäude lediglich durch eine Umwälzpumpe in den kühleren Untergrund abgeführt wird. Die passive Kühlung kann nur in Erd- und Grundwasser-gekoppelten Systemen genutzt werden. Bestenfalls kann ein Teil der sommerlichen Wärme im Untergrund gespeichert und im folgenden Winter zum Heizen des Gebäudes genutzt werden. Im Falle der aktiven Kühlung ist es erforderlich, dass der Kältekreis der Wärmepumpe umkehrbar ist. Dies ist bei sämtlichen Wärmequellen, also auch bei Luftwärmepumpen möglich.

Neue Förderrichtlinien
Seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme neue Förderrichtlinien. Die Bundesregierung unterstützt den Einbau klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen im Rahmen des sogenannten Marktanreizprogramms mit einem Investitionszuschuss von bis zu 35 Prozent im Neubau und bei Modernisierung. Wer bislang mit Öl heizt, bekommt beim Wechsel zu einer Wärmepumpe 45 Prozent aller Kosten rund um den Heizungstausch erstattet. Dazu zählen beispielsweise auch die Kosten für die Entsorgung der Altgeräte, für den Einbau von effizienten Flächenheizungen und für die Erschließung der Wärmequelle (Erdbohrungen) etc. Effiziente Heizungssysteme werden über das Marktanreizprogramm und die KfW schon seit vielen Jahren gefördert. Die technischen Anforderungen an Wärmepumpen in Wohngebäuden haben sich im Rahmen der aktuellen Anpassungen nicht geändert.

Förderung gibt es auch für Wärmepumpen, die nur die Bereitstellung der Raumheizung übernehmen, selbst wenn die Warmwasserbereitung nicht über Erneuerbare Energien erfolgt. Die Förderung wird auf Hybridheizungen (Gas- sowie EE-Hybrid) ausgeweitet. Der Bewilligungszeitraum wird auf zwölf Monate verlängert. Die förderfähigen Kosten betragen bei Wohngebäuden je Wohneinheit maximal 50.000 Euro (brutto) und bei Nichtwohngebäuden maximal 3,5 Mio. Euro (brutto). Entscheidend ist, dass die Anträge vor Beginn des Vorhabens beim BAFA gestellt werden. Die eingereichten Kosten dürfen die beantragte Summe nicht übersteigen.


Mehr erfahren:

Informationen zum Heizen und Kühlen mit der Wärmepumpe und zu den neuen Förderrichtlinien gibt es hier:
www.waermepumpe.de

Foto: © Evgeniya Porechenskaya / Shutterstock.com


Weinhold, Katja

Pressesprecherin und Leiterin der Kommunikationsabteilung beim Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V.