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Die Gebäudehülle bei Neubauten und gedämmten Bestandsgebäuden wird immer dichter, weil die Wärmeenergie im Gebäude bleiben und nicht ungenutzt verheizt werden soll. Das allerdings schafft neue Probleme, wenn nicht für ausreichenden Luftwechsel gesorgt wird.
Irgendwann kommt jedes Gebäude in das Alter, bei dem die Fenster ausgetauscht und die Fassade erneuert werden müssen. Dann kommt meist auch ein Wärmedämmverbundsystem zum Einsatz. Nach der Sanierung kommt der frühere, natürliche Luftaustausch durch Fenster und Ritzen weitgehend zum Erliegen. Deshalb muss der notwendige Austausch anderweitig sichergestellt werden. Geschieht dies nicht, kann das Feuchteschäden, Schimmelbefall und Schadstoffanreicherungen in der Raumluft zur Folge haben. Ist der Schimmel erst einmal da, droht ein langwieriges Verfahren mit teuren Sachverständigengutachten.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt in § 6 Absatz 2 den gesundheitlich erforderlichen Mindestluftwechsel in Wohngebäuden gesetzlich vor, der in der DIN 1946-6 festgelegt ist. Darin sind Regeln für die Belüftung von Wohngebäuden, Grenzwerte und Berechnungsmethoden für den notwendigen Luftaustausch festgelegt. Die Norm definiert mit dem Lüftungskonzept erstmalig ein Nachweisverfahren, mit dem berechnet werden kann, welche lüftungstechnische Maßnahme für ein Gebäude erforderlich ist. Für Neubauten ist grundsätzlich ein Lüftungskonzept erforderlich. Bei der Instandsetzung oder Modernisierung eines Gebäudes ist dann ein Lüftungskonzept erforderlich, wenn in einem Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der Fenster einer Nutzungseinheit ausgetauscht wird.
Der Planer oder Verarbeiter muss festlegen, wie der notwendige Luftaustausch unter hygienischer und bauschutztechnischer Sicht erfolgen kann. Das Lüftungskonzept kann jeder Fachmann erstellen, der lüftungstechnische Maßnahmen plant, ausführt, instand hält oder Gebäude plant und modernisiert. Herzstück der Norm sind die vier Lüftungsstufen unterschiedlicher Intensität:
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