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Rauchwarnmelder: Worauf sollte man bei der Entscheidung für Geräte und Dienstleister achten?
In den nächsten Monaten und Jahren sind Verwalter in vielen Bundesländern gefordert, Rauchwarnmelder installieren zu lassen und deren Funktionsfähigkeit während des gesamten Lebenszyklus zu sichern. Zunächst in Hessen, wo die Frist zur Ausrüstung bestehender Wohnungen zum Jahresende ausläuft, und ebenso in Baden-Württemberg. Ein Jahr später folgen Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Vor der Installation müssen Verwalter zusammen mit den Eigentümern zwei wesentliche Fragen klären: Welche Geräte werden installiert? Und wer übernimmt die Montage und Wartung? Beide Entscheidungen hängen zusammen, weil Dienstleister meist mit bestimmten Geräten arbeiten.
Grundsätzlich muss jeder in Deutschland verkaufte Rauchwarnmelder der Produktnorm EN 14604 und der Bauprodukterichtlinie entsprechen, erkennbar unter anderem am aufgedruckten CE-Kennzeichen. Diese Basis-Kennzeichnung sagt jedoch nicht viel über die Qualität der Geräte aus. Aussagekräftiger sind die Siegel der bekannten, notifizierten Prüfinstitute VdS Schadenverhütung und Kriwan Testzentrum. Für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Geräte mit diesem Label erfüllen zusätzlich die Anforderungen der vfdb-Richtlinie 14-01 und der VdS 3131. Das bedeutet: geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen, erhöhte Stabilität zum Beispiel gegen äußere Einflüsse und eine fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer. Die Prüfungen für „Q“ werden von den genannten Prüfinstituten durchgeführt.
Für Orientierung sorgen auch Bewertungen der Stiftung Warentest. Sie kommt zu dem Fazit: „Rauchmelder mit Langzeitbatterie sind die besten im Test“ (Quelle: test 1/13, Seite 58, „Unser Rat“). Bei Meldern mit fest eingebauter Langzeitbatterie sei auch die Akzeptanz höher, weil Hausbewohner weder durch Batteriewechsel-Signale gestört werden noch regelmäßig „auf die Leiter“ müssen.
Wie bei den Geräten gibt es auch bei den Dienstleistern Unterschiede. Dienstleister werden für die Montage, die jährliche Inspektion der Melder nach DIN 14676 und für die Dokumentation dieser Leistungen gebraucht. Sinnvoll sind auch Services wie eine Hotline für Störmeldungen, die den Verwalter entlasten. Aus der Ferne ist die Inspektion nur bei speziellen Funk-Rauchwarnmeldern machbar. Bei klassischen Geräten erfordert sie einen Termin vor Ort, inklusive Sichtprüfung. Die überarbeitete DIN 14676, die im Herbst 2012 veröffentlicht wurde, sieht für die Vorbereitung, Installation und Instandhaltung der Geräte eine „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ vor. Für ein Höchstmaß an Sicherheit bietet das Forum Brandrauchprävention in Zusammenarbeit mit dem BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e. V. und dem Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. die Weiterbildung zum „Trainer für die Geprüfte Fachkraft“ an. Trainer können ihre Mitarbeiter und Monteure schulen. Die Trainerlizenz gilt für eine Laufzeit von fünf Jahren.
Fotos: © arhendrix / Shutterstock.com
Produktmanager Rauchwarnmelder, Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG