02.11.2021 Ausgabe: 7/21

Licht & Schatten - Was bedeutet die Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes eigentlich genau?

Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft. Die Novellierung des Gesetzes beinhaltet viele Neuerungen und Anpassungen, darunter auch, dass die Umlagefähigkeit der Kosten des TV-Dienstes über Hausverteilanlagen aus Kupfer- und Koaxialkabeln wie auch Gemeinschafts-Sat-Anlagen nach der Betriebskostenverordnung entfällt. Gemeinsam mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden hat sich Vodafone maßgeblich in die Diskussion zur Modernisierung des Gesetzes eingebracht und ist daher gut auf die kommenden Änderungen für Kunden der Immobilienwirtschaft wie auch für Wohnungsnutzer vorbereitet. Hier die wesentlichen Kernpunkte der Novellierung:

Recht auf schnelles Internet
Für Verbraucher folgt aus dem TKModG das Recht auf schnelles Internet. Aller Voraussicht nach können die Bundesbürger ab Mitte 2022 bessere Festnetz-Verbindungen einfordern. Verbraucher, deren Internet daheim langsamer ist als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum, können sich also bald bei der Netzagentur beschweren, die dann die Lage prüft und ggf. Verbesserung einfordert. Für Download, Upload und Latenz – die Reaktionszeit – sollen Mindestvorgaben gemacht werden, die allerdings erst noch berechnet werden müssen. Mit der Kabel-Glasfaser-Technologie von Vodafone sollten diese Höchstgeschwindigkeiten möglich sein. Vodafone erreicht in seinem bundesweiten Kabel-Glasfasernetz heute über 24 Millionen Haushalte, davon rund 23 Millionen mit Gigabit-Geschwindigkeit.

Abschaffung der Umlagefähigkeit von TV-Kosten
Aktuell werden in vielen Mehrfamilienhäusern, die über einen sogenannten Mehrnutzervertrag versorgt werden, die TV-Kosten über die Betriebsnebenkosten abgerechnet. Das ist für viele Bewohner und auch Vermieter ein bequemer und preiswerter Weg der TV-Versorgung. Das Wichtigste für Bestandsimmobilien: Erst ab Juli 2024 können die TV-Kosten für Bestandskunden nicht mehr wie bisher auf die Mieter umgelegt werden. Für neu gebaute Hausverteilnetze tritt die Änderung bereits zum 1. Dezember 2021 in Kraft.

Auswirkungen für Kunden aus der Immobilienwirtschaft
Dass die gute Versorgung der Bewohner kurz- und langfristig gewährleistet bleibt, steht für Vodafone im Vordergrund. Grundsätzlich gilt: Die bestehenden Produkte und Vertragsmodelle sind weiterhin gültig. Neuverträge für Neubauten können auch ab 1. Dezember 2021 weiterhin als Mehrnutzerverträge abgeschlossen werden. Die TV-Kosten dürfen dann zwar nicht mehr über die Betriebsnebenkosten nach § 2 Abs. 15 Betriebskostenverordnung abgerechnet werden, aber es gibt andere Möglichkeiten für die Weiterberechnung.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann z. B. darüber beschließen, weiterhin im Mehrnutzervertrag zu verbleiben und die Kosten hierfür über das Hausgeld auf alle Eigentümer umzulegen. Damit bleibt alles wie bisher. In anderen Konstellationen müssen Vermieter mit jeder einzelnen Mietpartei eine separate Vereinbarung treffen, wenn sie die Kosten für die TV-Dienste weiterberechnen möchte. Dies ist auch nach dem 30. Juni 2024 weiterhin möglich, dann allerdings nicht mehr als Teil der Umlage nach Betriebskostenverordnung, sondern z. B. als Bestandteil der Kaltmiete. Eine individuelle Betrachtung ist in jedem Fall wichtig und ratsam.

Die Umstellung auf Einzelvermarktung, also das direkte Vertragsverhältnis zwischen Bewohnern und dem Netzbetreiber, kann nur in enger Zusammenarbeit mit Verwaltungen und Eigentümern stattfinden. Versorgungssicherheit und die unterbrechungsfreie Versorgung der Bewohner mit ihrem gewohnten TV-Angebot stehen hierbei immer im Vordergrund.

TKG und der Breitbandausbau
Bei Vodafone hält man die Fokussierung im Gesetz auf die Inhaus-Netze, also die Netzebene 4 in Glasfaser, nicht für zielführend. Wichtiger ist ein robustes NE3/NE4-Konzept, das sich am tatsächlichen Bedarf in den Liegenschaften orientiert. Eine Hausverkabelung in moderner Koax-Sternstruktur wird ganz sicher noch über viele Jahre nicht zum Flaschenhals für Gigabit-Anschlüsse. Das zeigen schon heute mehr als 24 Millionen angeschlossene Haushalte eindrücklich. Die gesetzliche Beschleunigung und Vereinfachungen von Glasfaserausbauprojekten auf öffentlichem Grund wäre daher sinnvoller gewesen.

Vorsicht, Falle!
Die Immobilienwirtschaft sollte Angebote von Netzbetreibern genau prüfen und die Details studieren. Mit dem Glasfaserausbau droht vielerorts wieder ein Infrastruktur-Monopol. Meist werden Eigentümer dazu verpflichtet, keine weiteren Hausverteil-Anlagen zu betreiben oder errichten zu lassen. Natürlich wird im Rahmen des sogenannten „Open Access“ der Zugang in die Wohnungen auch für andere Marktteilnehmer gewährt. Die Netzhoheit liegt allerdings beim Anlagenbetreiber, und dieser bestimmt die Bedingungen der Mitnutzung anderer Netzbetreiber. Damit hat der Eigentümer keine echte Wahlfreiheit mehr. So werden die vermeintlich günstigen Angebote für die Installation von Glasfasernetzen später über höhere monatliche Kosten von den Bewohnern bezahlt. In diesem Zusammenhang drängen sich die folgenden Fragen einfach auf: Warum sollten zukunftsfähige Highspeed-Netze, die den Bandbreitenbedarf auf viele Jahre hinaus decken, überbaut werden? Warum sollten Vermieter oder Hausverwaltungen Unruhe in ihren Beständen und möglicherweise auch Baumaßnahmen zulassen, wenn dies derzeit nicht erforderlich ist? Und warum sollten Bewohner, die schon heute ein umfassendes Angebot an TV, Internet und Telefonie zu einem günstigen Preis bekommen, künftig deutlich mehr bezahlen?

FAZIT
Die neuen gesetzlichen Regelungen im Telekommunikationsgesetz sind äußerst umfangreich und komplex. Die daraus resultierenden rechtlichen Unsicherheiten zu Investitionen und langfristigen Vertragsverhältnissen müssen noch beseitigt werden.

Umso wichtiger ist daher das gute Zusammenspiel von Eigentümern, Hausverwaltungen und Netzbetreibern. Langjährige und vertrauensvolle Partnerschaften zahlen sich in diesem Zusammenhang aus. Denn nur so kann dieser von Gesetzesseite verordnete Umbruch gemeinsam erfolgreich bewältigt werden.

Fotos: © Anja Schaffner; kkssr / Shutterstock.com


Biechteler, Christian

Vertriebsdirektor Immobilienwirtschaft Berlin/­Brandenburg bei Vodafone Deutschland GmbH