21.01.2016 Ausgabe: 1/2016

Mehr als ablesen und abrechnen

Wärmemessdienstleister bieten vielfältige Services für Wohnungseigentumsverwaltungen an.

Zur Erfassung des Verbrauchs von Wärme, Kalt- und Warmwasser  bedarf es in jeder Wohneinheit je nach Medium Heizkostenverteiler, Wärmezähler oder Wasserzähler. Installiert werden sie von den Wärmemessdienstleistern. Die Unternehmen lesen die Erfassungsgeräte jährlich ab und erstellen die verbrauchsabhängige Kostenabrechnung für jede einzelne Nutzeinheit. Neben der klassischen Heizkostenabrechnung bieten alle Unternehmen inzwischen auch Dienstleistungen rund um die Trinkwasseruntersuchung, sowie die Installation und Inspektion von Rauchwarnmeldern an.

Verbrauchsabhängige Abrechnung fördert den ­sparsamen Umgang mit Energie.

Energiepolitisches Ziel jeder Bundesregierung war und ist es, über die Heizkostenverordnung Mieter und Wohnungseigentümer gleichermaßen zu einem sparsamen und rationellen Umgang mit Energie zu motivieren. Über 90 Prozent der in den Haushalten verbrauchten Energie entfällt auf die Raumwärme und die Warmwasserbereitung. Dies entspricht fast einem Viertel des bundesdeutschen Endenergieverbrauchs. Es geht also aus gesamtwirtschaftlicher Sicht um die Nutzung eines erheblichen Energieeinsparpotentials. Ohne den Sparanreiz einer verbrauchsabhängigen Abrechnung würden, wie in zahlreichen wissenschaftlichen Studien immer wieder bestätigt, in deutschen Wohnungen 15 – 20 Prozent mehr Energie und Wasser verbraucht werden.

Gesetze und Normen für die Immobilienwirtschaft werden immer komplizierter und undurchsichtiger.

Neben den gesetzlichen Vorschriften (Heizkostenverordnung, Neubaumietenverordnung, Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, Betriebskostenverordnung etc.) bilden die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere DIN EN 834, DIN EN 835, DIN EN 1434, DIN EN 14154 und VDI 2077 die Grundlagen für die Durchführung der verbrauchsabhängigen Erfassung und Abrechnung von Wärme und Wasser.

Die zahlreichen operativen Tätigkeiten der Verwalter lassen es zeitlich nicht zu, alle diese rechtlichen Entwicklungen im Detail zu verfolgen und die Bedeutung für das eigene Geschäft unmittelbar zu bewerten. Das Know-how der Wärmemessdienstleister ist hier oft die Grundvoraussetzung ordnungsgemäßer und rechtssicherer Abläufe.

Gebündeltes Wissen und technische Standards

Bedeutende Dienstleistungsunternehmen für die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizung, Kalt- und Warmwasser sind im bundesweit tätigen Fachverband Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Warmwasserkosten e.V., kurz: ARGE HeiWaKo, organisiert. Als unabhängige Stelle fördert sie in Zusammenarbeit mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden die gemeinsamen Interessen bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung, begleitet relevante Gesetzes- und Verordnungsinitiativen auf Länder- und Bundesebene und wirkt an der Gestaltung technischer Standards und Richtlinien national und international mit. Zudem unterhält sie Arbeitsbeziehungen zu anderen Verbänden und sucht die Zusammenarbeit mit ihnen bei der Lösung verbandsübergreifender Fragestellungen.
Als Mitgliedsunternehmen bündeln die Wärmemessdienstleister die relevanten Informationen und stellen sie in den Dienst ihrer Kunden.

Davon profitieren Vermieter und Verwalter

Da Gesetze und Regeln nicht alle Details behandeln, hat die ARGE HeiWaKo mit der Fachvereinigung Heizkostenverteiler Wärmekostenabrechnungen Richtlinien geschaffen, die gemeinsame Standards für die gesetzlich nicht geregelten Spezialfälle festlegen – zum Nutzen von Vermietern und Wohnungsverwaltern.

Die gemeinschaftliche Richtlinie trägt dazu bei, einheitliche Voraussetzungen für die Durchführung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Wasserkostenabrechnung bei den Mitgliedsfirmen zu schaffen. Hierzu gehört z. B. auch eine weitgehende Vereinheitlichung typischer Abrechnungsbegriffe. Damit sind die Heizkostenabrechnungen verschiedener Abrechnungsfirmen für Wohnungsverwalter vergleichbar und für den Gebäudeeigentümer und -nutzer schneller und einfacher nachvollziehbar.
Die Richtlinien sind verbindlich für die Mitgliedsunternehmen der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung und der Fachvereinigung Heizkostenverteiler Wärmekostenabrechnungen und können unter folgendem Link eingesehen werden: bit.ly/1O2ZgjA

Auch für den elektronischen Datenaustausch zwischen Verwaltern und Abrechnungsdienstleistern wurden gemeinsame Standards erarbeitet. Eine Verwalter-Software, die diesen Standard erfüllt, kann Daten zwischen der WEG-Verwaltung und den Abrechnungsunternehmen direkt, auf elektronischem Weg, ohne Papierformulare austauschen. Selbst kleinere Wohnungsverwalter können ihre Abrechnung mit den Wärmemessdienstleistern über einen automatisierten Datenaustausch abwickeln. Fast jede Verwaltersoftware verfügt über die erforderlichen Schnittstellen.

Für die Kommunikation der Verwalter mit den Eigentümern stellt die ARGE HeiWaKo eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen zur Verfügung, die Antworten zu vielen Bereichen rund um die Abrechnung von Heizung, Warm- und Kaltwasser bietet. Gerade auf dem Fachgebiet der verbrauchsabhängigen Abrechnung besteht bei Wohnungseigentümern und damit auch bei ihren Verwaltern immer wieder Aufklärungsbedarf. Eine zentral verfügbare FAQ ist hier hilfreich. Die aktuelle Version gibt es zum Download unter bit.ly/1XxuQjF

Die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und ­Wasserkostenverteilung e.V

Die ARGE HeiWaKo ist Ansprechpartner für Fragen der individuellen, verbrauchsgerechten Verteilung und Abrechnung von Heiz-, Warm- und Kaltwasserkosten. Ihre Mitgliedsunternehmen haben zusammen rund 16 Millionen Wohnungen mit Geräten zur Verbrauchs­erfassung von Heizwärme, Warm- und Kaltwasser ausgestattet. Damit betreuen die im Verband zusammengeschlossenen Unternehmen ca. 40 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Seit Mai 1986 gibt der Verband eine Fachpublikation mit dem Titel „Die Heizkostenabrechnung” heraus. Sie behandelt vorrangig juristische Fragen rund um das Thema Heizung, Energieeinsparung und Wasserkostenabrechnung. Technische Beiträge runden das Bild ab. Das Periodikum ist mit Berichten, Fakten, Analysen und Urteilen für Wohnungsverwalter und Vermieter zu einem wichtigen und viel beachteten Forum rund um das Thema geworden. „Die Heizkostenabrechnung“ ist im Abonnement erhältlich: www.arge-heiwako.dehttp://www.arge-heiwako.de

Foto: © manfredxy / Shutterstock.com


Sperber, Christian

CHRISTIAN SPERBER UND UDO WASSER
Geschäftsführer der ARGE HeiWaKo in
Bonn