18.05.2021 Ausgabe: vdivDIGITAL 2021

Mehr Bandbreite - Die Modernisierung der Umlagefähigkeit von Anschlusskosten würde den Ausbau des Glasfasernetzes beschleunigen.

Auf dem Weg zu einem flächendeckenden Glasfasernetz in Deutschland liegt noch viel Arbeit vor uns. Doch es gibt auch Fortschritte zu verzeichnen. Laut der Marktanalyse des Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) weist Deutschland europaweit das fünftgrößte Wachstum bei der Zahl von Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude (FTTB-/H) auf. Ende 2019 waren 13,5 Prozent aller Haushalte hierzulande ans Glasfasernetz angeschlossen. Bis Mitte 2020 war der Anteil auf 15 Prozent gestiegen. Der BREKO vertritt mehr als 215 Telekommunikationsnetzbetreiber. Sie sind heute für 60 Prozent der in Deutschland verfügbaren Glasfaseranschlüsse verantwortlich. Die Unternehmen, zu denen auch viele Energieversorger und Stadtwerke gehören, bauen und betreiben hochleistungsfähige Glasfasernetze bis in die Gebäude und Wohnungen und damit die zukunftssichere und nachhaltige digitale Infrastruktur für schnelles Internet. Um den Ausbau weiter zu beschleunigen und zu vereinfachen, setzt sich der BREKO für eine Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein.

Kernforderungen zur Gesetzesnovelle
Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren für eine grundlegende Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes. Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) schafft die rechtlich-regulatorische Grundlage für die entscheidende Phase des Glasfaserausbaus. Dabei gilt es einerseits, den Weg für weitere Investitionen in Glasfasernetze zu ebnen und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Es ist geplant, dass der Bundestag das Gesetz Mitte April beschließen wird. Im Mai soll dann der Bundesrat zustimmen. Der BREKO setzt sich dafür ein, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.

Investitionsanreize schaffen
Ein wichtiges und viel diskutiertes Thema im Rahmen der Modernisierung des Telekommunikationsgesetztes ist die Umlagefähigkeit der Kosten des Breitbandanschlusses. Lange Zeit konnten Vermieter die Kosten für die Verlegung von Fernsehkabeln auf die Mieter umlegen – ein Relikt aus der Förderung von TV-Kabeln der Achtzigerjahre. In der Debatte um das TKMoG steht die Frage im Raum, ob diese Möglichkeit bestehen bleibt, gänzlich gestrichen wird oder modernisiert werden soll. Für den BREKO wäre eine modernisierte Umlagefähigkeit ein wichtiger Schritt, um den Anschluss von Mehrfamilienhäusern an echte Glasfasernetze voranzutreiben. Nach Vorschlag des Verbandes soll ein Hauseigentümer die Kosten dann auf die Mieter umlegen dürfen, wenn die Glasfaser bis mindestens in das Gebäude reicht und gleichzeitig für andere Anbieter ein offener Netzzugang besteht, der es ihnen ermöglicht, den Kunden über das neue Glasfasernetz eigene Dienste anzubieten. Die Umlagefähigkeit sollte außerdem auf sieben Jahre beschränkt werden. Der Vorschlag schafft zum einen Investitionsanreize für den Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern und wertet diese im gleichen Zuge auf. Für Mieterinnen und Mieter eröffnet sich ein Angebot aus vielfältigen Diensten unterschiedlicher Anbieter. Zusätzlich profitieren sie von einer nachhaltigen Infrastruktur, die ihnen langfristig die notwendigen Bandbreiten für Homeoffice, Videokonferenzen oder Online-Streaming zur Verfügung stellt. Der Wohnungswirtschaft kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu. Dem Eigentümerverband Haus & Grund zufolge gibt es in Deutschland knapp 22 Millionen vermietete Wohnungen. 12,5 Millionen davon wären von einer modernisierten Umlagefähigkeit betroffen. Die Zahlen verdeutlichen, welches Potenzial Deutschlands Mietwohnungen unter investitionsfreundlichen Bedingungen für den Glasfaserausbau bergen.

Genehmigungsverfahren beschleunigen
Auch die Beschleunigung und Berechenbarkeit der Dauer von Genehmigungsverfahren sind wichtige Faktoren für einen zügigen Ausbau von Glasfasernetzen. Je nach Art des Ausbauprojekts sind vielfältige Genehmigungen aus unterschiedlichen Sektoren wie Naturschutz, Denkmalschutz, Gewässerschutz sowie verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich. Das sogenannte „One-Stop-Shop-Prinzip“ sieht die Einrichtung einer koordinierenden Stelle auf kommunaler Ebene vor, die dafür Sorge trägt, dass die behördlichen Genehmigungen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von drei Monaten erteilt werden. Solche One-Stop-Shops für schnellere Genehmigungsverfahren sind nach derzeitigem Stand im TKMoG enthalten. Um deren Effektivität noch weiter zu erhöhen, fordert der BREKO zusätzlich eine ausschließlich digitale Abwicklung sämtlicher Antrags- und Genehmigungsverfahren.

Alternative Verlegemethoden stärker nutzen
Der stärkere Einsatz alternativer Verlegemethoden birgt großes Potenzial für einen schnelleren und einfacheren Glasfaserausbau. Beim Spülbohrverfahren etwa wird mit Hilfe eines Wasserstrahls ein unterirdischer Hohlraum erzeugt, in dem die Glasfaser verlegt werden kann. So lassen sich beispielsweise Bereiche überbrücken, die nicht aufgebohrt werden können, etwa Autobahnen, Bahnlinien oder Häuserzellen. Leider werden diese und eine Reihe weiterer mittlerweile lang bewährter Verfahren von Kommunen noch sehr unterschiedlich bewertet. Was in einem Landkreis genehmigt wird, kann von Behörden wenige Kilometer weiter schon abgelehnt werden. In der aktuellen Version des TKMoG werden die alternativen Verlegemethoden gestärkt. Vereinfacht ausgedrückt: Sie müssen genehmigt werden, wenn keine triftigen Gründe dagegensprechen. Der BREKO fordert dagegen die Anerkennung alternativer Verlegemethoden als Standardverfahren.

Anreize für die Wohnungswirtschaft schaffen
Insgesamt sieht der BREKO positive Impulse im TKMoG. Die Möglichkeiten für eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus sollten allerdings noch deutlich stärker ausgeschöpft werden, insbesondere durch eine modernisierte Umlagefähigkeit. Dadurch könnte ein Anreiz für Hauseigentümer geschaffen werden, ihre Immobilien mit zukunftssicheren Glasfaserinfrastrukturen auszustatten und damit gleichzeitig den Wert der Immobilien zu steigern.

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Albers, Dr. Stephan

Geschäftsführer des BREKO ­Bundesverband Breitbandkommunikation e. V.