22.04.2022 Ausgabe: 3/22

Mehr Sonnenstrom vom Dach?

Um die Solar- und Klimaziele der Bundesre­gierung zu erreichen, muss das Tempo der Solarisierung in den kommenden Jahren vervierfacht werden. Dafür müssen Marktbarrieren konsequent abgebaut, Förderdeckel zu Hebebühnen modifiziert und die bun­desweit geplante Solarpflicht für Gewerbe-Neubauten intelligent ausgestaltet werden.

Ab 2023 plant die Bundesregierung die Einführung einer Solarpflicht im gewerblichen Neubau, deren genaue Ausgestaltung derzeit noch offen ist. Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW) wird sie rund fünf Prozent des klimapo­litisch erforderlichen Photovoltaik-Zubaus mobilisie­ren. Die großen Potenziale für den Klimaschutz liegen jedoch nicht im Neubau, sondern in der Mobilisierung des Gebäudebestandes und in der solaren Nachrüs­tung bestehender Dachflächen. Eine Solarpflicht im Neubau kann daher allenfalls eine flankierende Maß­nahme sein. Sie ersetzt keinesfalls eine Verbesserung der Investitionsbedingungen im Rahmen einer EEG-Novelle, also eine kostengerechte Einspeisevergütung von Solarstrom im Gebäudebestand und im Neubau. Dafür setzt sich der BSW gegenüber der Bundesre­gierung mit Nachdruck ein.

Einige Bundesländer haben bereits eine Solardach-Pflicht beschlossen: So gilt z. B. in Baden-Württemberg ab Mai 2022 eine „Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen“ für neu errichtete Wohn- und Nichtwohngebäude. Ab 1. Januar 2023 wird diese auf umfassende Dachsanierungen erwei­tert. Dann greift eine vergleichbare Regelung auch in Berlin. In Hamburg gilt sie ab 2023 zunächst nur für Neubauten, ab 2025 dann auch bei Dachsanierungen. In Rheinland-Pfalz gilt die Pflicht ab 2023 nur bei der Neuerrichtung von Nichtwohngebäuden. Einen Über­blick über den aktuellen Stand der einzelnen Bundes­länder bietet die tabellarische Darstellung – Stand März 2022, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Land Solarpflicht Gebäudetypen Verordnung Ausgestaltung/Zeitachse Ausnahmen

Baden-Württemberg

Ab 01.01.2022 Wohn- und Nichtwohngebäude, offene Parkplätze ab 35 Stellplätze Gesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg,
13.07.2021
Seit 01.01.2022: Pflicht zur Installation von PV-Anlagen auf
Dachflächen neu errichteter Nichtwohngebäude und offener
Parkplätze, ab 01.05.2022 auf neu errichteten Wohngebäuden.
Ab 01.01.2023: bei umfassenden Dachsanierungen.
Befreiung kann bei unverhältnismäßig hohem
Aufwand behördlich beantragt werden.
Bayern Voraussichtlich ab
Juli 2022
Neubau von Nichtwohngebäuden Gesetz zur Änderung des
Bayerischen Klimaschutzgesetzes
und weiterer Rechtsvorschriften,
15.11.2021
Ab Juli 2022: Gewerbe- und Industriebauten, ab Januar 2023 für alle Nichtwohngebäude ab 50 qm Dachfläche Garagen, Carports, Schuppen, unterirdische Bauten, Gewächshäuser, Traglufthallen, temporäre Gebäude, bei technischer
Unmöglichkeit und wirtschaftlich unzumutbarem Aufwand.
Berlin Ab 01.01.2023 Wohn- und Nichtwohngebäude
in Neubau und Bestand sowie bei grundlegender Dachsanierung

Solargesetz Berlin, 17.06.2021

 

Laut dem im März 2020 beschlossenen Masterplan Solarcity sind alle öffentlichen Gebäude mit PV-Anlagen auszurüsten. Nach Solargesetz Berlin werden auch private Eigentümer in die Pflicht genommen. Anlagen zur Strom- oder Wärmegewinnung müssen mindestens 30 % der Dachfläche nutzen. Alternative: Gebäudefassade oder Solarthermie

Gebäude mit weniger als 50 qm Nutzfläche,
Härtefälle, nicht geeignete Dachflächen
Brandenburg Nein        
Bremen Von Bürgerschaft
beschlossen
Wohn- und Nichtwohngebäude,
Neubau, Sanierung
Derzeit in Arbeit Bis 2030 sollen Solaranlagen auf allen Dächern
montiert werden.
 
Hamburg Ab 01.01.2023 Wohn- und Nichtwohngebäude,
Neubau, Bestand, Sanierung
Hamburgisches Klimaschutzgesetz, 20.02.2020

Ab 2023: PV-Anlagen-Pflicht für Neubauten
Ab 2025: PV-Anlagen-Pflicht für Bestandsgebäude bei vollständiger Dachsanierung

Bei Amortisationszeiten über 20 Jahren und
technischer Unmöglichkeit
Hessen Nein        
Nieder-sachsen Ab 01.01.2023 alle Neubauten Niedersächsische Landesbauordnung, Novelle des Klimagesetzes Gesetzesentwurf soll Anfang Oktober verabschiedet werden.  
Nordrhein-Westfalen Ab 01.01.2022 Neubau offener, gewerblicher
Parkplätze ab 35 Stellplätze
Landesbauordnung, 30.06.2021 Gilt für alle Bauanträge, die ab 01.01.2022
bei der Bauaufsichtsbehörde eingehen.
 
Rheinland-Pfalz Ab 01.01.2023 Neubau von Nichtwohngebäuden, gewerblich genutzte Parkplätze Landessolargesetz,
Juli 2021
Gebäude ab 100 qm Nutzfläche und gewerbliche Parkplätze
ab 50 Stellplätzen, Mindestgröße der PV-Anlage: 60 % der
geeigneten Dachfläche
Unterirdische Bauten, Unterglasanlagen, Treibhäuser, Traglufthallen, Zelte, temporär genutzte und provisorische
gewerbliche Bauten. Alternative: Nutzung der Fassade oder
anderer Gebäude in der Umgebung, Solarthermie. Keine
Solarpflicht für Parkplätze an Fahrbahnen öffentlicher Straßen
und bei wirtschaftlicher oder technischer Unzumutbarkeit.
Saarland Nein        
Sachsen Nein        
Sachsen-Anhalt Nein        
Schleswig-Holstein Ab 01.01.2023 Nichtwohngebäude und Landesliegenschaften, Parkplätze ab 100
Stellplätze, Neubau und Sanierung

Novelle Klimaschutzgesetz,
16.02.2021

Das neue Gesetz soll im Mai 2022 in Kraft treten.  
Thüringen Nein        

 

 

Körnig, Carsten

Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. www.bsw-solar.de