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Um die Solar- und Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, muss das Tempo der Solarisierung in den kommenden Jahren vervierfacht werden. Dafür müssen Marktbarrieren konsequent abgebaut, Förderdeckel zu Hebebühnen modifiziert und die bundesweit geplante Solarpflicht für Gewerbe-Neubauten intelligent ausgestaltet werden.
Ab 2023 plant die Bundesregierung die Einführung einer Solarpflicht im gewerblichen Neubau, deren genaue Ausgestaltung derzeit noch offen ist. Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW) wird sie rund fünf Prozent des klimapolitisch erforderlichen Photovoltaik-Zubaus mobilisieren. Die großen Potenziale für den Klimaschutz liegen jedoch nicht im Neubau, sondern in der Mobilisierung des Gebäudebestandes und in der solaren Nachrüstung bestehender Dachflächen. Eine Solarpflicht im Neubau kann daher allenfalls eine flankierende Maßnahme sein. Sie ersetzt keinesfalls eine Verbesserung der Investitionsbedingungen im Rahmen einer EEG-Novelle, also eine kostengerechte Einspeisevergütung von Solarstrom im Gebäudebestand und im Neubau. Dafür setzt sich der BSW gegenüber der Bundesregierung mit Nachdruck ein.
Einige Bundesländer haben bereits eine Solardach-Pflicht beschlossen: So gilt z. B. in Baden-Württemberg ab Mai 2022 eine „Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen“ für neu errichtete Wohn- und Nichtwohngebäude. Ab 1. Januar 2023 wird diese auf umfassende Dachsanierungen erweitert. Dann greift eine vergleichbare Regelung auch in Berlin. In Hamburg gilt sie ab 2023 zunächst nur für Neubauten, ab 2025 dann auch bei Dachsanierungen. In Rheinland-Pfalz gilt die Pflicht ab 2023 nur bei der Neuerrichtung von Nichtwohngebäuden. Einen Überblick über den aktuellen Stand der einzelnen Bundesländer bietet die tabellarische Darstellung – Stand März 2022, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Land | Solarpflicht | Gebäudetypen | Verordnung | Ausgestaltung/Zeitachse | Ausnahmen |
---|---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg |
Ab 01.01.2022 | Wohn- und Nichtwohngebäude, offene Parkplätze ab 35 Stellplätze | Gesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg, 13.07.2021 |
Seit 01.01.2022: Pflicht zur Installation von PV-Anlagen auf Dachflächen neu errichteter Nichtwohngebäude und offener Parkplätze, ab 01.05.2022 auf neu errichteten Wohngebäuden. Ab 01.01.2023: bei umfassenden Dachsanierungen. |
Befreiung kann bei unverhältnismäßig hohem Aufwand behördlich beantragt werden. |
Bayern | Voraussichtlich ab Juli 2022 |
Neubau von Nichtwohngebäuden | Gesetz zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften, 15.11.2021 |
Ab Juli 2022: Gewerbe- und Industriebauten, ab Januar 2023 für alle Nichtwohngebäude ab 50 qm Dachfläche | Garagen, Carports, Schuppen, unterirdische Bauten, Gewächshäuser, Traglufthallen, temporäre Gebäude, bei technischer Unmöglichkeit und wirtschaftlich unzumutbarem Aufwand. |
Berlin | Ab 01.01.2023 | Wohn- und Nichtwohngebäude in Neubau und Bestand sowie bei grundlegender Dachsanierung |
Solargesetz Berlin, 17.06.2021 |
Laut dem im März 2020 beschlossenen Masterplan Solarcity sind alle öffentlichen Gebäude mit PV-Anlagen auszurüsten. Nach Solargesetz Berlin werden auch private Eigentümer in die Pflicht genommen. Anlagen zur Strom- oder Wärmegewinnung müssen mindestens 30 % der Dachfläche nutzen. Alternative: Gebäudefassade oder Solarthermie |
Gebäude mit weniger als 50 qm Nutzfläche, Härtefälle, nicht geeignete Dachflächen |
Brandenburg | Nein | ||||
Bremen | Von Bürgerschaft beschlossen |
Wohn- und Nichtwohngebäude, Neubau, Sanierung |
Derzeit in Arbeit | Bis 2030 sollen Solaranlagen auf allen Dächern montiert werden. |
|
Hamburg | Ab 01.01.2023 | Wohn- und Nichtwohngebäude, Neubau, Bestand, Sanierung |
Hamburgisches Klimaschutzgesetz, 20.02.2020 |
Ab 2023: PV-Anlagen-Pflicht für Neubauten |
Bei Amortisationszeiten über 20 Jahren und technischer Unmöglichkeit |
Hessen | Nein | ||||
Nieder-sachsen | Ab 01.01.2023 | alle Neubauten | Niedersächsische Landesbauordnung, Novelle des Klimagesetzes | Gesetzesentwurf soll Anfang Oktober verabschiedet werden. | |
Nordrhein-Westfalen | Ab 01.01.2022 | Neubau offener, gewerblicher Parkplätze ab 35 Stellplätze |
Landesbauordnung, 30.06.2021 | Gilt für alle Bauanträge, die ab 01.01.2022 bei der Bauaufsichtsbehörde eingehen. |
|
Rheinland-Pfalz | Ab 01.01.2023 | Neubau von Nichtwohngebäuden, gewerblich genutzte Parkplätze | Landessolargesetz, Juli 2021 |
Gebäude ab 100 qm Nutzfläche und gewerbliche Parkplätze ab 50 Stellplätzen, Mindestgröße der PV-Anlage: 60 % der geeigneten Dachfläche |
Unterirdische Bauten, Unterglasanlagen, Treibhäuser, Traglufthallen, Zelte, temporär genutzte und provisorische gewerbliche Bauten. Alternative: Nutzung der Fassade oder anderer Gebäude in der Umgebung, Solarthermie. Keine Solarpflicht für Parkplätze an Fahrbahnen öffentlicher Straßen und bei wirtschaftlicher oder technischer Unzumutbarkeit. |
Saarland | Nein | ||||
Sachsen | Nein | ||||
Sachsen-Anhalt | Nein | ||||
Schleswig-Holstein | Ab 01.01.2023 | Nichtwohngebäude und Landesliegenschaften, Parkplätze ab 100 Stellplätze, Neubau und Sanierung |
Novelle Klimaschutzgesetz, |
Das neue Gesetz soll im Mai 2022 in Kraft treten. | |
Thüringen | Nein |
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. www.bsw-solar.de