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Deutschlands Städte stehen vor großen, auch sehr unterschiedlichen Herausforderungen: Wohnungsmangel, steigende Mieten und wachsende Bevölkerung. Gleichzeitig verlangt der Kampf gegen den Klimawandel enorme Investitionen in den Gebäudebestand. Wie wird man diesen unterschiedlichen Anforderungen gerecht, und welche Rolle kommt dabei den Immobilienverwaltungen zu?
Frau Dr. Lohse, wie hat sich die Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik im Laufe Ihrer Amtszeit in Ludwigshafen, aber auch in anderen Städten verändert?
Die aktuellen Debatten um Wohnungsnot und steigende Mieten, vor allem in vielen Groß- und Universitätsstädten, sowie Leerstand oder Verödungstendenzen andernorts zeigen, dass die Städte immer wieder auf sehr unterschiedliche Entwicklungen reagieren müssen. Wichtig ist es meiner Meinung nach, eine gute soziale Durchmischung zu erreichen. Die ist gefährdet, wenn es für Menschen mit mittleren oder geringen Einkommen kein passendes Angebot mehr in der Stadt gibt, aber auch dann, wenn materiell gut situierte Menschen die Stadt meiden und sich bevorzugt im Umland ansiedeln. Das ist eng mit Fragen der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik verbunden. Mehr Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu schaffen, muss für Bund, Länder und Kommunen ein dauerhaftes wohnungspolitisches Ziel bleiben. Wir brauchen eine Neuausrichtung der Wohnungs- und Bodenpolitik. Denn die zur Verfügung stehenden Instrumente reichen nicht mehr, um die Wohnungsfrage zu entschärfen.
Welche Erwartungen haben Sie an die neue Bundesregierung in puncto Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik?
Städte und Stadtteile sind meist dann lebendig, wenn sie ausreichend Wohnraum und eine gute Mischung aus Leben, Arbeiten und Einkaufen bieten. Deshalb muss auch mehr gebaut werden. Um mehr Bauflächen zu aktivieren und nachfragegerechte Konzepte zur Wohnraumförderung für breite Schichten der Bevölkerung entwickeln zu können, muss der Gemeinwohlgedanke im Bodenrecht und beim Verkauf von Bundesliegenschaften gestärkt werden. Der Deutsche Städtetag fordert von der neuen Bundesregierung eine langfristige und ressortübergreifend angelegte Wohnungs- und Bodenpolitik. Der Bund muss den geförderten sozialen Wohnungsbau auch über das Jahr 2019 hinaus weiter mitverantworten und finanziell fördern. Daneben sind finanzielle Anreize für den Bau bezahlbarer, frei finanzierter Wohnungen erforderlich, etwa über Investitionszulagen oder ein Baukindergeld. Ein Instrumentenmix ist wichtig, der nach Zielgruppen, Objekten und Standorten differenziert gestaltet werden muss. Der Bund ist außerdem aufgefordert, den bewusst breiten und flexiblen Ansatz der Städtebauförderung wieder herzustellen. Es braucht eine verlässliche und mittel- bis langfristig konstante Mittelausstattung, mindestens auf dem aktuellen Niveau von 790 Mio. Euro.
Das Problem liegt ja auch im mangelnden oder zu teuren Baugrund …
Das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen sollte fortgesetzt und die in der vergangenen Legislaturperiode begonnene Wohnungsbau-Offensive weiter verfolgt werden. Dabei geht es ganz wesentlich um die Verfügbarkeit von Bauflächen. Hierzu sollten sich die Städte über ihre Flächenbestände hinaus unkompliziert und schnell Verfügungsrechte über Flächen sichern können. Hierzu geeignet ist die Einführung eines „Innenentwicklungsmaßnahmegebiets“ in das Baugesetzbuch. Den Städten sollte in bestimmten Fällen, etwa bei „Schrottimmobilien“, Leerständen oder Brachflächen, der rasche Zugriff auf Immobilien und Grundstücke eingeräumt werden. Das muss auch für Kommunen möglich sein, die eine schwierige Haushaltslage haben und für Investitionen auf eine Zustimmung der Aufsichtsbehörde angewiesen sind. Das Bodenrecht ist im Zuge der Grundsteuerreform zu ergänzen. Dazu gehört die Einführung einer Tarifoption für die Kommunen zur Mobilisierung erschlossener, aber unbebauter Grundstücke im Innenbereich. Zudem könnte ein angemessen ausgestatteter Wohnbauland- und Erschließungsfonds des Bundes den Städten oder kommunalen Gesellschaften erlauben, Wohnbauflächen zu erwerben und an Direktnutzer zu den Bedingungen der jeweiligen Baulandbeschlüsse zu vergeben.
Stichwort „Elektromobilität“: Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen und den Bau öffentlicher Ladeinfrastruktur mit Milliarden Euro. Ist das der richtige Ansatz?
In wachsenden Städten mit begrenztem Platzangebot sind alternative Verkehrsmittel und nachhaltige Mobilitätskonzepte existenziell. Viele Städte erproben sinnvolle Verknüpfungen von modernen Verkehrssystemen. Elektrofahrzeuge spielen als Teil integrierter Verkehrskonzepte eine wichtige Rolle, allerdings nicht als Ersatz für einen fossil betriebenen Pkw. Denn auch das Elektroauto braucht Platz beim Fahren und Abstellen wie jeder andere Pkw.
Es ist gut, dass der Bund eine Förderrichtlinie Ladeinfrastrukur auf den Weg gebracht hat, die mit 360 Mio. Euro bis 2019 bereits ansehnlich dotiert ist. Tatsächlich ist die Lade-infrastruktur ein entscheidendes Nadelöhr für die Verbreitung der Elektromobilität. Dabei steht die Förderung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Fokus. Im Rahmen des Dieselgipfels wird eine weitere Aufstockung der Förderung beraten. Die Förderanträge der Kommunen zeigen, dass hier schnell und zügig Erfolge erzielt werden können.
Trotzdem kommt die Elektromobilität kaum in Fahrt – weil vor allem in urbanen Gebieten Ladestationen an privaten Stellplätzen fehlen. Halten Sie die Förderung des Ausbaus privater Ladeinfrastruktur für zielführend, etwa mit einem Programm über 100 Mio. Euro, wie es der DDIV angeregt hat?
Entscheidend ist dabei, dass geförderte Ladesäulen und -wandgeräte hocheffizient eingesetzt werden können, also das Laden von einer Vielzahl von Fahrzeugen erlauben. In diesem Zusammenhang könnte das Laden in Mehrfamilienwohnanlagen ein sinnvoller Ansatz für eine weiterführende Ergänzung des Förderansatzes sein. Ferner kann der Gesetzgeber die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Flottenbetreiber verbessern. Der Deutsche Städtetag hat sich mit der Nationalen Plattform Elektromobilität für die Einführung einer Sonder-AfA stark gemacht.
Nach jüngsten Medienberichten droht Deutschland seine Klimaschutzziele zu verfehlen. Große Einsparpotenziale liegen in den 1,8 Millionen Eigentümergemeinschaften, die aber nur schwer zu aktivieren sind. Wie lassen sie sich wirtschaftlich und sozialverträglich heben?
Die Realisierung der Ziele zu Klimaschutz und Energieeinsparung verlangen umfangreiche energetische Sanierungen im Bestand. Grundsätzlich sollten die Förderbedingungen für Einzelmaßnahmen der Modernisierung und ihr jeweiliges energetisches Einsparpotenzial flexibler ausgerichtet sein. Die Systematik der Förderung sollte so geändert werden, dass auch Maßnahmen gefördert werden, die zwar nicht auf eine umfassende Sanierung gerichtet sind, aber bei geringen Kosten eine hohe Energieeffizienzverbesserung und eine hohe CO2-Minderung erwarten lassen.
Welchen Beitrag können Quartierskonzepte in diesem Zusammenhang leisten?
In der kommunalen Praxis zeigt sich, dass je nach Eigentümerstruktur vor allem verschiedene Ansätze der Energieberatung gefragt sind. Wohnungsunternehmen können die Bausubstanz verbessern, Nebenkosten für die Mieter senken und auf das Nutzungsverhalten der Mieter hinwirken. Bei den Wohnungseigentümergemeinschaften nehmen die Immobilienverwalter eine wichtige Scharnierfunktion ein. Die unterschiedlichen Adressaten der Energieberatung und die unterschiedlichen Strategien in der Ansprache und Beratung sollten vor allem in der Konzeption von Fördermodellen berücksichtigt werden.
Foto: © elxeneize / Shutterstock.com
Geschäftsführer des VDIV Deutschland