02.06.2015 Ausgabe: 4/2015

Neue Zuschüsse

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verbessert die Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren.

Zum 1. August 2015 verbessert die KfW die Konditionen im Programm „Energieeffizient Sanieren“. Auch für die Modernisierung neuerer Häuser kann dann eine Förderung beantragt werden. Im Frühjahr 2016 stehen außerdem größere Änderungen im Programm „Energieeffizient Bauen“ an. Während die Förderung des KfW-Effizienzhauses 70 ausläuft, wird das weitaus energieeffizientere KfW-Effizienzhaus 40 Plus in den Förderkatalog aufgenommen.

Die KfW will noch stärkere Anreize für den Bau energieeffizienter Wohnimmobilien und die energetische Modernisierung bestehender Wohngebäude setzen. Nirgendwo ist das Potenzial zur Energieeinsparung so hoch wie im Gebäudebereich. Dort werden aktuell etwa 35 Prozent der gesamten Endenergie in Deutschland verbraucht. Deshalb verbessert die Förderbank zum 1.8.2015 die Konditionen im Programm „Energieeffizient Sanieren“ und passt im kommenden Jahr die Effizienzhaus-Förderung im Programm „Energieeffizient Bauen“ an.

Neu im Programm „Energieeffizient Sanieren“ ab 1. August

Mehr förderfähige Häuser: Künftig lassen sich Kredite und Investitionszuschüsse aus der Programmfamilie „Energieeffizient Sanieren“ für alle Häuser beantragen, für die vor dem 1.2.2002 ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt wurde. Aktuell werden nur Häuser gefördert, die vor dem 1.1.1995 errichtet ­wurden.

Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen: Tilgungszuschüsse werden nicht länger nur für die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus gewährt, sondern auch für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen wie die Erneuerung der Heizung oder die Wärmedämmung der Wände.

Höherer Förderkreditbetrag: Der maximale Förderkreditbetrag für KfW-Effizienzhäuser wird von 75.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit ­erhöht.

Länger Zeit für Mitteleinsatz: Der Zeitraum für den Mitteleinsatz der abgerufenen Darlehensmittel wird von drei auf sechs Monate verlängert.

­Tilgungszuschüsse nur noch online abrufbar: In den neuen Merkblättern zu den Förderprogrammen wird die Höhe der Tilgungszuschüsse künftig nicht mehr ausgewiesen. Die aktuellen Angaben finden sich dann nur noch auf den Programmseiten im Internet. Für „Energieeffizient Sanieren“ lauten die Adressen www.kfw.de/151
www.kfw.de/152 sowie www.kfw.de/430.

Neu im Programm „Energieeffizient Bauen“ ab 1. April 2016

KfW-Effizienzhaus 70 nicht mehr förderfähig: Anfang 2016 treten die höheren energetischen Anforderungen an Neubauten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Danach entspricht der Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70 nahezu den gesetzlichen Anforderungen der EnEV. Aus diesem Grund stellt die KfW die Förderung des KfW-Effizienzhauses 70 zum 31.3.2016 ein, um stattdessen Neubauten mit höheren energetischen Standards stärker zu fördern. Verkäufer von Wohneinheiten, zum Beispiel Bauträger, können noch bis 31.3.2016 Fördermittel für das KfW-Effizienzhaus 70 beantragen und beim Verkauf die Förderzusagen an die ­Erwerber übertragen.

Neuer Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 Plus: Ab 1.4.2016 wird der neue Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem besonders attraktiven Tilgungszuschuss angeboten. Gefördert werden sehr energieeffiziente Wohngebäude, bei denen ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs am Gebäude erzeugt und gespeichert wird.

Vereinfachtes Nachweisverfahren für KfW-Effizienzhaus 55: Für das KfW-Effizienzhaus 55 wird ein vereinfachtes Nachweisverfahren angeboten („KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“). Dabei können die Sachverständigen standardisierte Maßnahmenpakete aus Vorgaben für die Gebäudehülle und Anlagentechnik auswählen.

Höherer Förderkreditbetrag: Der maximale Förderkreditbetrag wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht.

Zinsen 20 Jahre fest: Für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt.

Länger Zeit für Mitteleinsatz: Der Zeitraum für den Mitteleinsatz der abgerufenen Darlehensmittel wird von drei auf sechs Monate verlängert.

Schutzklausel beim Ersterwerb: Der Ersterwerb neu errichteter Wohngebäude und Eigentumswohnungen wird gefördert, wenn der Kaufvertrag eine Haftung des Verkäufers für den geplanten KfW-Effizienzhaus-Standard vorsieht.

Energetische Fachplanung und Baubegleitung förderfähig: Künftig wird die erforderliche energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubauten durch einen Sachverständigen im Rahmen des überarbeiteten Programms „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung“ (www.kfw.de/431) gefördert. Über die neuen Fördermöglichkeiten informiert die KfW rechtzeitig vor Programmstart.

Tilgungszuschüsse nur noch online abrufbar: In den Merkblättern zu den Förderprogrammen wird die Höhe der Tilgungszuschüsse künftig nicht mehr ausgewiesen. Die aktuellen Angaben finden sich dann nur noch auf den Programmseiten im Internet. Für „Energieeffizient Bauen“ lautet die Adresse www.kfw.de/153. Über die konkrete Höhe der Tilgungszuschüsse für die Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 40 Plus informiert die KfW rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderungen.

Foto: © Viktor Gladkov / Shutterstock.com
 


 

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