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22.07.2022 Ausgabe: 5/2022
Ein Balkon ist im Grunde lediglich eine erhöhte begehbare Plattform – für Nutzer hingegen meist deutlich mehr: erweitertes Wohnzimmer, zusätzlicher Stauraum, Ort der Entspannung. Wie auch immer Balkone genutzt werden, nüchtern und rein bautechnisch betrachtet, stellen sie exponierte und oft reparaturanfällige Bauteile dar. Vielfältige Konstruktionen gibt es: auskragend, von Kragträgern gehalten, aus Stahlbeton, Metall oder Holz konstruiert, mit Geländern in verschiedensten Formen und aus unterschiedlichen Materialien, offen, verglast oder nachträglich vorgesetzt. Im Wohnungsbau besteht die Tragkonstruktion meist aus Stahlbeton, und das ist ein zwar sehr stabiler, aber auch sehr sensibler Baustoff. So steht in jedem Fall irgendwann die Balkonsanierung auf der Tagesordnung – verbunden mit vielen Fallstricken. Widmen wir uns also den größten Fehlern, die man dabei machen kann, und wie man sie umgeht, um späteren Problemen möglichst vorzubeugen.
Fehler Nr. 1:
Wir brauchen keinen Ingenieur!
Als Inhaber eines Ingenieurbüros, das mittlerweile über 600 Balkon- und Fassadensanierungen durchgeführt hat, ist mir dieser Satz hinreichend bekannt. Meine Empfehlung: Sparen Sie sich den sachkundigen Ingenieur zur Beurteilung des Zustandes einer Balkonanlage nur, wenn ein Ingenieur bestätigt hat, dass Sie ohne sachkundigen Planer auskommen.
Einen guten Planer erkennt man u. a. daran, dass er nichts verkaufen muss! Schon aus Haftungsgründen sollte man eine solche Entscheidung keinesfalls allein treffen und nicht ohne sich vorher gegen die daraus resultierenden Risiken zu versichern. Oft wird leider übersehen,
Fehler Nr. 2:
Eine Bauwerksuntersuchung ist rausgeschmissenes Geld!
Steht einmal fest, dass eine Balkonsanierung wohl ansteht, ist es für den späteren Instandsetzungserfolg von größter Bedeutung, zuvor eine eingehende Untersuchung des Ist-Zustandes vorzunehmen. Nur sie gewährleistet, dass in der späteren Ausschreibung alle erforderlichen Leistungen auch richtig dargestellt werden. Bei einer Stahlbetonkonstruktion gehört u. a. dies dazu:
Eine Fehleinschätzung kann katastrophale Folgen haben. Bestenfalls ist lediglich ein „Nachtrag“ bei der späteren Ausführung fällig. Schlimm aber wird es, wenn sich die Brüstung eines Balkons als tragender Überzug herausstellt, der eben nicht einfach durch ein modernes Aluminiumgeländer ersetzt werden kann.
Der Umfang der Untersuchungen sollte darauf ausgerichtet werden, dass nach Vorlage der Ergebnisse eine weitere Untersuchung mit hoher Wahrscheinlichkeit keine neuen wesentlich kostenrelevanten Informationen und Erkenntnisse mehr zutage bringt. Lassen Sie sich hierzu im Vorfeld von einem erfahrenen Planer beraten.
Fehler Nr. 3:
Wir holen Angebote von Fachfirmen ein, die vorherige Planung ist zu teuer!
Mit den Ergebnissen der Bauwerksuntersuchung wird nach den Vorgaben der Technischen Regel – Instandhaltung (TR-IH) ein Plan der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen erarbeitet und anschließend ein Leistungsverzeichnis (LV) erstellt. Das Leistungsverzeichnis ist die „Anleitung“ für den ausführenden Handwerker, welche Arbeiten mit welchen Materialien an welchen Bauteilen auszuführen sind. Ist das LV vollständig, praxisnah und übersichtlich ausgearbeitet, ist der Grundstein für eine erfolgreiche Balkonsanierung ohne Kostenüberschreitungen gelegt.
In der Praxis gibt es die Tendenz, sich dies aus Kostengründen zu sparen und stattdessen gleich ein Angebot von einer „Fachfirma“ für die erforderlichen Leistungen einzuholen. Dazu folgende Frage: Hat eine kompetente Fachfirma mit Kenntnis der geltenden gesetzlichen Vorschriften wirklich die Zeit für eine detaillierte Planung, inklusive Ermittlung der Mengen, Bewertung von Untersuchungsergebnissen und exakter Vorgabe der Leistungen, nachdem sie sich zuvor über den gewünschten Soll-Zustand mit dem Auftraggeber abgestimmt hat und dann auch noch die Planungshaftung übernehmen soll? Falls es tatsächlich gelingt, auf diese Weise drei Angebote einzuholen, wird man sie kaum vergleichen können. Eindringlicher Appell: Bei Sanierungen, die unter die Vorgaben der TR-IH fallen (z. B. Stahlbetonkonstruktionen) ist die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses unerlässlich.
Fehler Nr. 4:
Der billigste Anbieter kriegt den Auftrag.
Zur Einholung von Vergleichsangeboten wird das Leistungsverzeichnis an mehrere Anbieter versandt. Anzuraten ist hierbei, in Abstimmung mit dem sachkundigen Planer im Vorfeld geeignete Unternehmen auszuwählen, die über erforderliche Qualifikationen und entsprechende Referenzen verfügen. Die Herausforderung besteht darin, nur geeignete Unternehmen auf die Bieterliste zu setzen. Wenn alle dazu qualifiziert sind, die Arbeiten fachgerecht auszuführen, ist es letztlich gleich, wer beauftragt wird. Vermeiden sollte man es, im Nachgang „den Billigsten“ zu suchen und die Ausschreibungsunterlagen an zig weitere Firmen zu versenden, ohne zuvor deren Qualifikation und Referenzen zu überprüfen.
Fehler Nr. 5:
Eine Bauleitung brauchen wir nicht!
Wesentlich für eine erfolgreiche Balkonsanierung ist die nach TR-IH vorgeschriebene Bauüberwachung. Ihr Aufgabenspektrum reicht von der Dokumentation der Arbeiten über die Klärung von Details auf der Baustelle bis hin zur Beurteilung der Standsicherheit und Überwachung der ausgeführten Arbeiten, umfasst Aufmaßkontrolle und die Prüfung verwendeter Materialien sowie der Verarbeitungsbedingungen. Als Bindeglied zwischen der ausführenden Firma und dem Auftraggeber ist die Bauüberwachung dringend erforderlich.
Fehler Nr. 6:
Teilsanierung, das reicht schon!
Dazu zwei Beispiele: An gefliesten Balkonböden soll oft nichts gemacht werden, weil sie ja „noch schön“ sind. Sofern aber keine Abdichtung unter den Fliesen vorhanden ist, müssen die Böden saniert werden. Auch bei auskragenden, frei bewitterten Balkonen sollten im Zug einer Sanierung dringend die Estriche erneuert werden. Hier ist die obere Bewehrungslage für die Lastaufnahme zuständig. Ist sie beschädigt, kann es zum Balkonabsturz kommen. Ohne das Entfernen des Estrichs können solche Schäden nicht erkannt werden.
Fehler Nr. 7:
Inspektion ist überflüssig!
Nach einer erfolgreichen Balkonsanierung erfolgt die Abnahme, und das Objekt kann wieder genutzt werden. Oft wird dabei übersehen, dass kleine Ursachen große Wirkung zeigen können. Keine Frage, regelmäßige Inspektionsbegehungen sind auf Balkonen schwerlich möglich. So findet die erste Nachbegehung meist erst vor Ablauf der Gewährleistungsfrist statt. Sinnvoll ist es aber, die Inspektion auf Wiedervorlage zu setzen, etwa indem man in Abstimmung mit dem Planer eine reduzierte Variante mit stichprobenartiger Prüfung ausgewählter Balkone erarbeitet – für die Zeit bis zur nächsten großen Begehung.
FAZIT
Die größten Fehler, die bei Balkonsanierungen gemacht werden, liegen tatsächlich im Bereich der Planung. Fehlerquellen birgt zudem auch die Ausführung, beispielsweise die Verarbeitung der Materialien, wenn aus Messfehlern falsche Mischungsverhältnisse entstehen, die später unmittelbar zu Mängeln führen können. Menschen machen nun einmal Fehler. Gute und aufeinander abgestimmte Vorbereitung und Planung einer Maßnahme bis hin zur Bauüberwachung kann die Fehlerquote signifikant reduzieren und zum Ziel einer gelungenen Balkonsanierung führen. Regelmäßige Objektbegehungen zu Inspektionszwecken lassen erneuten Sanierungsbedarf in weite Ferne rücken.
Dipl.-Ing. Rainer Eger plant und begleitet seit über 20 Jahren Maßnahmen der Beton- und Bauwerkinstandsetzung. Die praxisnahe Planung von Betonsanierungen ist sein persönliches Anliegen. www.eger-ing.de