02.06.2020 Ausgabe: 3/20

Nicht nur der Preis entscheidet. Worauf es bei der Energiebeschaffung ankommt, und wo man Unterstützung findet.

Die Kosten für Strom und Heizenergie sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen, und auch künftig muss mit weiteren Kostensteigerungen gerechnet werden. Eine möglichst effiziente und optimierte Energiebeschaffung ist daher von zentraler Bedeutung, um die Nebenkosten von Wohnimmobilien möglichst gering zu halten.

Während Eigentümer und Mieter ihren Stromverbrauch meist selbst abrechnen, wird Wärme normalerweise durch eine Zentralheizung bereitgestellt und die Beschaffung der Heizenergie – oft Gas, aber auch Heizöl oder Fernwärme – von der Immobilienverwaltung übernommen. Um hier möglichst kostengünstige und zugleich verlässliche Verträge abzuschließen, muss einiges beachtet werden. Allgemein bedarf es eines guten Marktüberblicks, um die Energiebeschaffung zu optimieren. Außerdem ist es wichtig, den eigenen Energiebedarf genau zu kennen bzw. im Fall einer Immobilienverwaltung möglichst aktuelle Verbrauchsdaten für die einzelnen Objekte zu haben. Werfen wir hier den Blick auf Energie-spezifische Aspekte der Beschaffung.

Fernwärme: Optimierungspotenzial bei der Vertragsgestaltung
Bei Fernwärme gibt es in diesem Sinne keinen Wettbewerb, da der jeweilige Lieferant für die entsprechende Erzeugungsanlage und Fernwärmeleitung feststeht. Dennoch besteht auch hier Optimierungspotenzial, da viele Fernwärmelieferverträge noch Raum für Preisreduzierungen bieten. Bei der Vertragsgestaltung sind vor allem die Laufzeit, die Preisgleitklauseln sowie die vereinbarte Vertragsleistung wichtig. Lange Laufzeiten von zehn Jahren sind bei Fernwärme nicht unüblich, da Fernwärmeverträge in der Regel mit Investitionen verbunden sind. Die Investitionskosten werden auf die Laufzeit umgelegt, das heißt, es ergibt sich ein nicht unerheblicher, fester Kostenbestandteil, der sich nicht verändern sollte. Im Gegensatz dazu können sich die Kosten für die Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme über die Jahre ändern, weshalb Fernwärmelieferverträge sogenannte Preisgleitklauseln enthalten. Es ist wichtig zu prüfen, inwieweit diese Preisgleitklauseln tatsächlich die wahren Preisveränderungen innerhalb der Laufzeit widerspiegeln und nicht eigentlich feste Kostenbestandteile an Preisentwicklungen geknüpft werden. Bei der Ausgestaltung von Fernwärmeverträgen ist es außerdem entscheidend, dass der Abnehmer das Recht hat, die Anschlussleistung während der Laufzeit zu verringern, zum Beispiel wenn als Folge von Sanierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung der Verbrauch sinkt.

Es wird deutlich, dass für eine optimierte Gestaltung von Fernwärmeverträgen einiges zu beachten ist. Die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen in der Region Hannover (ArGeWo Hannover) verlässt sich daher bei der Beschaffung von Energie für ihre Wohn­immobilien auf die Expertise des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer (VEA). Durch die Optimierung von Verträgen mithilfe des VEA konnte die ArGeWo Hannover bereits deutliche Kosteneinsparungen erzielen.

Heizöl: Einholen verschiedener Angebote
Bei der Beschaffung von Heizöl kann in der Regel kein großer Einfluss auf den Zeitpunkt des Einkaufs genommen werden, da dieser davon abhängt, wann der Heizöltank im Objekt leer ist. Muss neues Heizöl beschafft werden, ist es sinnvoll, Angebote von verschiedenen Lieferanten einzuholen und zu vergleichen. Auch in diesem Bereich bietet der VEA Unterstützung an, zum Beispiel durch die Prüfung von Angeboten, Verträgen und Rechnungen.

Erdgas: Wahl des Anbieters, Daten zum Objekt und Vertragsgestaltung
Bei der Auswahl eines Gaslieferanten sollte nicht nur darauf geachtet werden, einen möglichst günstigen Preis zu erzielen, sondern es sollte auch die Bonität des Anbieters geprüft werden. Wenn ein Lieferant letztlich insolvent geht, da die angebotenen Endverbraucherpreise im Vergleich zur Entwicklung des Einkaufspreises zu gering sind, muss ein neuer Vertrag mit einem anderen Gasanbieter geschlossen werden, in dem dann mit höheren Preisen zu rechnen ist.

Für die Ausschreibung von Gas benötigen Immobilienverwaltungen spezifische Informationen zu den Objekten: zum Beispiel das Marktgebiet, den Netzbetreiber, die Information, ob H-Gas oder L-Gas benötigt wird, und die genauen Verbrauchsdaten. Während der Verbrauch normalerweise jährlich abgelesen wird, benötigt man für Objekte mit einem Verbrauch ab 1,5 Mio. kWh im Jahr genauere Daten. In diesem Fall müssen den Lieferanten bei der Ausschreibung die sogenannten Lastgangdaten, die in der Regel den stündlichen Gasverbrauch eines Objekts abbilden, zur Verfügung gestellt werden.

Bezüglich der Ausgestaltung von Verträgen sind bei Gas vor allem die Vertragslaufzeit, die Prüfung der einzelnen Preisbestandteile sowie Mengenflexibilität wichtig. Zur Vertragslaufzeit lässt sich sagen, dass der Einkaufspreis tendenziell teurer ist, umso länger die Laufzeit. Daher ist es meist kosteneffizienter, Gasverträge nur für ein Jahr abzuschließen. Da Gas zurzeit aber eher günstig ist, können sich derzeit auch zwei- bis dreijährige Laufzeiten rechnen. Neben dem Einkaufspreis müssen noch andere Preisbestandteile in Gasverträgen beachtet werden. Netzentgelte und Bilanzierungsumlagen sind normalerweise einheitlich festgelegt, und das Entgelt für den Virtuellen Handelspunkt wird meist inklusive berechnet. Die Konvertierungsumlage und das Konvertierungsentgelt sind dagegen nicht unerhebliche Preisbestandteile, die man in jedem Fall prüfen sollte, da sie oft zusätzlich berechnet werden. Ein weiterer für die Ausgestaltung von Gasverträgen wichtiger Punkt ist die Zusicherung von Mengenflexibilität. Wenn im Vertrag der Kauf einer bestimmten Menge Gas festgelegt ist, der tatsächliche Verbrauch aber davon abweicht, muss es möglich sein, die Abnahmemenge anzupassen.

Ein guter Marktüberblick, der die Voraussetzung für die Auswahl eines möglichst kostengünstigen und verlässlichen Gaslieferanten darstellt, erfordert nicht nur gute Fachkenntnisse, sondern auch viel Zeit. Damit Unternehmen sich dennoch auf ihr eigentliches Tagesgeschäft fokussieren können, bietet der VEA eine große Bandbreite an Unterstützung, je nach den individuellen Bedürfnissen des Energie-Abnehmers. Zum Beispiel haben Erdgaskunden ab 100 000 kWh/a über die Onlineplattform des VEA (www.vea-online.de) die Möglichkeit, ihren Energiebedarf bundesweit online auszuschreiben. Im Rahmen des Angebots VEA-Aktiv übernimmt der VEA die Energiebeschaffung sogar ganz, und der Kunde kann sich diesbezüglich entspannt zurücklehnen.

Über die Energiebeschaffung hinaus
Neben Unterstützung bei der Energiebeschaffung bietet der VEA auch Beratung zu Energieeffizienzmaßnahmen an, ein Thema, das vor dem Hintergrund steigender Energiekosten und steigender Erwartungen an eine effiziente Nutzung von Energie immer wichtiger wird.

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Stuke, Dipl.-Ing. Ulrich

Der Architekt (FH) ist Geschäftsführer von facilioo, einem der fundis Gruppe zugehörigen Unternehmen.
www.facilioo.de