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In sechs Bundesländern bieten die Förderbanken KfW-Kredite für Eigentümergemeinschaften an. Ein kleines Fazit.
Der BGH hatte Ende September 2012 die Beschlusskompetenz der Gemeinschaften für die Aufnahme von Krediten durch die WEG festgestellt. Seit dem Beschluss des höchsten deutschen Zivilgerichts steigt die Zahl der KfW-Anträge durch Wohnungseigentümergemeinschaften. Allerdings ist das Niveau noch nicht sonderlich hoch.
Im Jahr 2012 leitete die L-Bank ganze 13 KfW-Kredite über insgesamt 5,9 Millionen Euro an Gemeinschaften durch. Im ersten Quartal 2013 waren es bereits 6 Kredite über 2,5 Millionen Euro. Die Tendenz ist steigend. Diese Entwicklung stellen alle Banken fest, die KfW-Kredite an Eigentümergemeinschaften vergeben. Im Vergleich zu den fast 4,5 Milliarden Euro, die 2012 für die Programme „energieeffizient sanieren“ und „altersgerecht umbauen“ vergeben wurden, fällt die WEG-Förderung freilich bislang nicht ins Gewicht. Aber ein Anfang ist gemacht.
Weil die meisten Programme noch relativ neu sind, ist der Beratungsbedarf sehr hoch. Deshalb haben die Fachberater der Banken gerade jetzt in der Bausaison alle Hände voll zu tun, um die Fragen von Verwaltern, Verwaltungsbeiräten und Eigentümern erschöpfend zu beantworten. Dies gilt vor allem für die Investitionsbank Berlin und die Saarländische Investitionskreditbank, die erst seit wenigen Monaten eine solche Form der Kreditaufnahme anbieten. Hier ist man vor allem damit beschäftigt, die Programme und das Procedere bekannt zu machen. Weil die meisten Eigentümergemeinschaften ihre Versammlungen bereits hinter sich haben, werden in diesem Jahr auch nicht mehr viele Sanierungs- und Finanzierungsbeschlüsse gefasst werden.
Etwas mehr Erfahrung auf diesem Gebiet haben die Bremer Aufbau-Bank, die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt, die L-Bank und die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Aber auch bei diesen Instituten ist es noch ein weiter Weg, bis die Zielgruppe das Programm in nennenswertem Umfang kennt und in Anspruch nimmt. Viel Aufbauarbeit ist nötig.
Ein weiteres Hemmnis liegt in der abwartenden Haltung der meisten Verwalter. Angesichts der großen Haftungsrisiken bei Kostenbeschlüssen, wie sie Stephan Volpp auf den Seiten 32 und 33 beschreibt, ist zurzeit noch bei vielen Verwaltern die Verunsicherung groß. Keiner möchte einen Beschluss fassen lassen, der ihn später teuer zu stehen kommt. Doch mittelfristig werden sich die Programme durchsetzen, weil die Hemmnisse sukzessive abgebaut werden. Der VDIV Baden-Württemberg hat zum Beispiel bereits im Februar 2012 einen Musterbeschluss vorgestellt, der das rechtliche Risiko minimiert. Und am 28. September 2012 hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil 251/11 die letzten Zweifel darüber ausgeräumt, dass die Gemeinschaft die Kreditaufnahme durch die WEG beschließen darf. Deshalb werden sich nach und nach immer mehr Verwalter finden, die ihrer WEG die begehrten Fördergelder verschaffen. Wie das bereits heute funktionieren kann, zeigt der Erfahrungsbericht zweier Verwalterinnen auf den nächsten Seiten.
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