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Notleitern und Ausstiegspodeste sollen im Notfall Leben retten. Viele aber halten nicht, was sie versprechen. Das zeigt ein tragischer Unfall in Magdeburg.
Der 14. März 2014 war ein sonnig warmer Tag im angesagten Magdeburger Stadtteil Stadtfeld. Das wollten eine junge Frau (25) und zwei junge Männer(24 und 26 Jahre) wohl nutzen, als sie zu dritt das Ausstiegspodest einer an der Wohnung angebrachten Notleiter betraten, vermutlich um sich zu sonnen. Unvermittelt löste sich das Podest aus der Verankerung und stürzte mit den drei Personen in die Tiefe. Glück im Unglück: Parkende Fahrzeuge dämpften den Aufprall, so kam niemand zu Tode. Die junge Frau lag einige Tage im Koma, alle drei Verletzten mussten mehrfach operiert werden.
Über den bestellten Gutachter wurden ein Statiker und ich, als Experte für Not- und Steigleitern, zur Unglücksstelle bzw. zur Begutachtung der sichergestellten Bauteile gerufen.
Die Untersuchung der Bauteile und der vor Ort befindlichen Wand sowie der vorhandenen technischen Unterlagen brachte zu Tage, dass die Leiter mit den Podesten im Jahr 1995 durch eine im Umland ansässige Schlosserei angefertigt und montiert worden war. Weder ein Prüfstatiker noch das Bauamt oder die Feuerwehr hatten die Notleiteranlage ordnungsgemäß abgenommen, was, nebenbei bemerkt, die damalige Bauordnung auch nicht vorsah. So vergingen 19 Jahre ohne Zwischenfall bis zum Unglückstag – was an sich an ein Wunder grenzt, denn die Überprüfung der Statik des Podestes ergab, dass es den Anforderungen weder nach heutigen, noch nach damals gültigen Normen jemals gerecht werden konnte. Genauso wenig entsprach die angebrachte Leiter der entsprechenden Norm, denn sie war als einläufige Leiter ohne Zwischenpodest viel zu lang, um überhaupt irgendwann einmal eine Bauabnahme nach gültiger Normung zu erlangen.
Was die Landesbauordnungen besagen
Nach allen baurechtlichen Grundsätzen obliegt aber dem Eigentümer die Sorgfaltspflicht für seine Immobilien:
§ 3 Allgemeine Anforderungen (sie sind in allen Landesbauordnungen vergleichbar geregelt)
(1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Im betrachteten Fall spielt nun der Hauseigentümer eine entscheidende Rolle, denn ihm obliegt insbesondere die Instandhaltung der Anlage. Dazu gehören natürlich auch regelmäßig vorgeschriebene Überprüfungen der Notleiteranlagen. Eine Überprüfung regelt im speziellen die BGI/GUV-I 5189. Nach dieser Verordnung hat der Betreiber der Notleiter sogar die Möglichkeit, die Überprüfungsintervalle selbst festzulegen (im Regelfall wird ein Zeitraum von ein bis zwei Jahren empfohlen). Hätte im vorliegenden Fall der Eigentümer die Leiter prüfen lassen, wäre es wahrscheinlich nicht zu diesem Unfall gekommen.
Schwachstelle: Befestigung am Mauerwerk
Ein großes Problem stellen, nach unseren langjährigen Erfahrungen, immer wieder die Befestigungspunkte am Mauerwerk dar, denn eine klar geregelte Zulassung ohne Auszugversuche vor Ort gibt es nur für reine Betonwände. Bei Mauerwerk (so wie im vorliegenden Fall) ist immer ein Auszugversuch mit Dokumentation am entsprechend verbauten Dübel zwingend vorgeschrieben. Ebenso ist für jede Leiter bzw. jedes Podest mit seiner individuellen Einbausituation eine statische Berechnung erforderlich. Das Fehlen der zuvor genannten Unterlagen (Pläne, Statik, Herstellernachweis der Leiter, Nachweis der Befestigung am Baukörper, Erstprüfung nach der Montage) stellt oft das größte Problem bei der Überprüfung von Notleiteranlagen dar. Das Fehlen dieser Unterlagen hat zur Folge, dass beispielsweise die Statik kostenintensiv überprüft werden muss und Auszugversuche vor Ort durchzuführen sind. Im Zweifel kann das hohe Sanierungskosten oder gar einen Austausch der gesamten Leiteranlage nach sich ziehen.
Viel zu oft werden die erforderlichen Überprüfungen gar nicht erst durchgeführt bzw. besteht seitens der Hausbesitzer oder der Wohnungsverwaltungen keine Kenntnis über die Erforderlichkeit einer regelmäßigen Prüfung. Nach drei Todesfällen bei ähnlichen Abstürzen in Köln innerhalb eines Jahres, mit Leitern und Podesten von nur einer Herstellerfirma wurden alle 39 Notleitern, die von dieser Firma montiert wurden, überprüft. An allen 39 Leiteranlagen musste die Befestigung überarbeitet werden.
Besonders problematisch erweisen sich Leitern, die vor dem Jahr 2001 errichtet wurden, da in der bis dahin gültigen Normung für Notleitern erhebliche Mängel bezüglich der Lastannahmen bestanden. Auch hier ist wieder die vorliegende Statik ausschlaggebend, welche vielen Anlagen einfach fehlt. Hier sollten sich insbesondere Verwalter von Wohnanlagen explizit absichern, da jede Leiter ein potenzielles Sicherheitsrisiko birgt.
Einen weiteren Punkt stellen natürlich die Nutzer der Anlage selbst dar. Die Frage, die sich hier immer wieder, vor allem nach Unfällen und bei Begehungen zur Überprüfung, stellt: Wissen die Mieter einer Wohnung über die richtige Benutzung der Notleiter überhaupt Bescheid? Ein kleiner Zusatz im Mietvertrag kann die Verwaltungen enorm absichern. Denn wenn dieser der BGI/GUV-I 5189 entspricht ist der Nutzer/Mieter ausreichend informiert. Notleitern sind keine Verkehrswege und dürfen nur in Ausnahmefällen als Notbehelf benutzt werden. Ein gut sichtbar angebrachtes Schild mit der Angabe der maximalen Belastbarkeit eines Podestes sorgt vor Ort für Aufklärung ohne viele Worte. Allzu oft sehen wir Rettungspodeste von Notleitern vollgestellt mit Bierkästen, Kinderwagen, Pflanzkübeln, Wäscheständern und anderen Utensilien, die dort einfach nichts verloren haben. Dass dies kein Problem der Neuzeit ist, belegen schon Abhandlungen aus dem Jahr 1903, wo ähnliche Zustände auf Feuerleitern und Podesten in New York beschrieben und angemahnt werden.
Das Anbringen von Notleiteranlagen ist aufgrund neuer Normen in den letzten Jahren komplizierter, aber auch sicherer geworden. Trotzdem schlummern an deutschen Immobilien Gefahren durch tausende Bestandsleitern und Podeste, die nicht sicher sind. Die Verantwortlichen in den Verwaltungen sollten sich nicht scheuen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Letztendlich geht aber nicht darum, den Schwarzen Peter von der Herstellerfirma zum Eigentümer und dann zur Verwaltung oder gar zu den Mietern zu schieben – es geht um Leib und Leben von Menschen, die schlimmstenfalls im Notfall auf die Sicherheit dieser Anlagen angewiesen sind.
Welche Gefahren im Brandfall durch verstellte Fluchtwege wie Treppenhäuser oder nicht geschlossen gehaltene Brandschutztüren in Wohnhäusern entstehen, ist den meisten Bewohnern gar nicht bewusst. Der VDIV Baden-Württemberg geht das Problem mit einer Aufklärungskampagne an. Ein eigens unter Mitwirkung der Filmakademie Baden-Württemberg produziertes Video inszeniert die schlummernde Gefahr spannungsgeladen in bester Zombiefilm-Manier und weist zugleich lehrreich auf die Risiken hin. Für Mitglieder des Landesverbands wurde zudem ein Info-Flyer entwickelt, der zur Verteilung an die Wohnungsnutzer angefordert werden kann. Das Video ist auf der Startseite der Website zu sehen, den Flyer gibt es im Mitgliederbereich:
www.vdiv.de
Foto: © ambrozionio / Shutterstock.com
Der Metallbauunternehmer ist Obermeister der Metallbauer-Innung in Magdeburg und Sachkundiger für Notleitern, -podeste und -treppen.
behnke.andreas@arcor.de