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Nach dem Mediationsgesetz sind nun auch die Gerichte angehalten, die Parteien vor Beginn einer streitigen Auseinandersetzung zu befragen, ob sie mit einer Mediation einverstanden sind. Wolfgang Mattern, Rechtsanwalt und zugelassener Mediator im Interview.
Was bedeutet Mediation und welches Ziel hat sie?
Mediation bedeutet, den Rechtsfrieden zwischen zwei streitenden Parteien wieder herzustellen. Das Ziel ist also, keinen Rechtsstreit mehr zu führen. Entweder ruft eine der Parteien einen Mediator an, um ihn zu bitten, in einer Streitigkeit als Mediator zu fungieren oder beide Parteien einigen sich erst einmal auf den außergerichtlichen Versuch einer Mediation durch einen von beiden Parteien bestimmten Mediator. Die außergerichtliche Mediation soll langwierige und kostenintensive Gerichtsprozesse vermeiden. Die gerichtliche Mediation setzt einen anhängigen Rechtsstreit voraus, d. h. es muss bereits eine Klage bei Gericht vorliegen.
Wie funktioniert die Mediation?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Durchführung und verschiedene Phasen der Mediation. In der ersten Phase schließen beide Parteien ein Arbeitsbündnis, d.h. es werden bestimmte Prinzipien festgelegt, wie Freiwilligkeit, Offenheit, Vertraulichkeit, Allparteilichkeit und Informiertheit/Rechtslage. In der nächsten Phase wird der Sachverhalt grob ermittelt, indem die Parteien den Konflikt aus ihrer Sicht einzeln vortragen. Das Geschehen, die Gefühle und Bedürfnisse werden herausgearbeitet, Wünsche formuliert und Lösungsansätze erarbeitet. Die Parteien sollen selbst herausfinden, wo ihre Interessen liegen und wie sie den Konflikt beseitigen bzw. ihre Bedürfnisse befriedigen können. Der Mediator unterbreitet hierzu keine Vorschläge, sondern ist den Parteien durch Fragen und Antworten bei der Suche nach der Konfliktlösung behilflich. Die Parteien müssen letztendlich beiderseitig mit dem Ergebnis zufrieden sein, damit der Konflikt beseitigt ist und auch zukünftig nicht neu entstehen kann.
In welchen Lebenslagen empfiehlt sich Mediation?
Es sollte versucht werden, bei allen Konflikten eine Mediation durchzuführen. Insbesondere in wohnungseigentumsrechtlichen Streitigkeiten sowie in Mietangelegenheiten. Wenn z. B. Lärmbelästigungen zwischen Mietern zum ernsthaften Konflikt führen, sollte man die Parteien ggf. auch vor Ort einladen, d. h. in die betroffenen Wohnungen, um gegenseitig zu überprüfen, was zu welchen Belästigungen führt. Dabei ist es notwendig, das persönliche Gespräch mit den Betroffenen früh zu suchen und zu führen. Blockt allerdings eine der Parteien rigoros, ist Mediation aussichtslos. In wohnungseigentumsrechtlichen Streitigkeiten geraten Verwalter oft „zwischen die Fronten“, insbesondere wenn Mehrheitsbeschlüsse durchzuführen sind, gegen die einzelne Eigentümer gerichtlich angehen. Häufig geht es dabei um bauliche Veränderungen und Betriebskostenabrechnungen. Mediationen lassen sich auch mit einer Vielzahl von Personen durchführen, wenn sich alle Beteiligten den Regeln der Mediation unterwerfen. Die widerstreitenden Parteien werden dann in Gruppen aufgeteilt, wobei auch Vertreter jeder Gruppe für ihre jeweiligen Mitstreiter die Mediation durchführen können.
Man kann zwar alles gerichtlich erstreiten, aber gerade auf so engem Lebensraum wie im Mehrfamilienhaus ist ein Sieg vor Gericht nur wenig wert: Der eine triumphiert, der andere ist verbittert und sucht nach dem nächsten Anlass. Es lebt sich leichter miteinander, wenn man eine einvernehmliche Lösung gefunden hat.
Foto: © stockyimages / Shutterstock.com
Wolfgang Mattern ist Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Immobilienrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er ist Mitbegründer und seit über 20 Jahren geschäftsführender Vorstand des VDIV Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, mit Kanzleien in Kiel und Hamburg.