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Schimmel in Wohnräumen ist in der Heizperiode regelmäßig Thema. Wie man ihn vermeidet – und fachgerecht beseitigt.
Schimmelpilzbefall im Wohnraum ist meist ein Problem der Innenraumkondensation. Oft sind die Außenwände betroffen, die gerade bei niedrigem Dämmstandard bauphysikalisch geringe Oberflächentemperaturen aufweisen. Verstärkt wird dieses Problem durch nicht angepasstes Nutzerverhalten. In Außenwandecken wird die sowieso schon vorhandene Wärmebrücke durch vorgestellte Einrichtungsgegenstände verstärkt. Rein rechnerisch ist bei dieser Konstellation bereits bei 50 Prozent Luftfeuchte im Raum Schimmelpilzbildung möglich.
Oft entstehen Konflikte zwischen Mieter und Eigentümer, wenn es um die Schuldfrage geht. Lösen kann dieses Dilemma meist nur ein Sachverständiger. Er prüft, ob das Bauwerk einen baulichen Mangel aufweist oder ob ein Fehlverhalten der Nutzer vorliegt. Entscheidend dafür, ob ein Baumangel vorliegt, ist das Baujahr, da hier meist Bestandsschutz gilt. Durch das nachträgliche Aufbringen einer Wärmedämmung (WDVS) werden die Oberflächentemperaturen erhöht und somit die Schimmelpilzgefahr durch Innenkondensation vermindert. Dass solch eine Maßnahme Schimmel erst verursacht, ist ein noch immer verbreiteter Irrglaube.
Beim Einbau neuer Fenster allerdings ist Vorsicht geboten. Da dies meist die bauphysikalischen Gegebenheiten in Bezug auf die Feuchte verschlechtert, gilt es gleich mehrere Hürden zu nehmen.
Neben den Anforderungen der aktuellen EnEV, die spezielle Wärmedämmwerte der Fenster vorschreibt, ist die im Jahr 2009 novellierte DIN 1946-6 zu beachten. Ihr zufolge ist für Mehrfamilienhäuser, in denen mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wurde, ein Lüftungskonzept zu erstellen. Hintergrund ist die Gewährleistung des Feuchteschutzes in Abwesenheit des Nutzers. Hier haben die Fensterhersteller bereits reagiert und bieten fast alle Lösungen an, um dies zu erreichen. So wird zwar nicht zwangsläufig elektrische Anlagentechnik notwendig, die eingehende Auseinandersetzung mit dem Lüftungsthema bleibt jedoch Pflicht. Was Fachfirmen und Planer oft übersehen, ist die Überprüfung des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2. Diese Norm ist eine eingeführte technische Baubestimmung und zieht bei Nichtbeachtung unter Umständen Baumängel nach sich. Um Kondensationen auszuschließen, muss eine Mindestoberflächentemperatur erreicht werden, die beim Normklima (innen 20 °C, außen −5 °C) bei mindestens 12,6 °C liegen muss. Dies gilt auch für kritische Bereiche wie Außenwandecken oder Laibungen, in denen ein höherer Wärmeabfluss erfolgt und sich Wärmebrücken bilden.
Bei Wasserschäden ist die Ursache in der Regel schnell gefunden und die Feuchtigkeit durch eine installierte Trocknung entfernt. Hier ist jedoch Eile geboten, da Schimmelpilz innerhalb weniger Tage entstehen kann. Ist trotzdem im Zuge der Einnässung von Bauteilen mikrobieller Befall entstanden, stellt sich die Frage der fachgerechten Schimmelpilzentfernung.
Generell liegt der Richtwert bei einem halben Quadratmeter. Bei einem Befall größerer Flächen ist eine Fachfirma einzuschalten. Diese Unternehmen lassen sich leider nur schwer unterscheiden, da es hier keine rechtlichen Vorgaben für deren Qualifikation gibt. In dieser bauhistorisch noch jungen Branche existieren weder Lehrberuf noch Zugangsvoraussetzungen. Nachweise über erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfungen, das Vorhandensein der notwendigen technischen Ausstattung sowie Referenzen können und sollten jedoch trotzdem überprüft werden.
Grundsatz ist der Ausbau der vom Schimmelpilz befallenen Bauteile. Für die Durchführung ist ausschlaggebend, in welcher Staubexposition die notwendigen Arbeiten durchgeführt werden. Diese regelt die Vorschrift BGI 858 der Berufsgenossenschaft. Das kann im ungünstigsten Falle Maßnahmen mit sich bringen, die an die der Asbestentsorgung erinnern – wie Abschottung mit Schwarz/Weiß-Trennung. Das muss aber nicht zwangsläufig sein. Bei staubminimierenden Sanierungsmethoden können Abstriche bei der Baustelleneinrichtung sowie der Schutzausrüstung gemacht werden. Wichtig bleibt aber das staubminimierte Arbeiten. Filterklasse H ist hier vorgeschrieben.
Schwierig wird es, wenn der Befall nicht sichtbar ist. Bei Materialien innerhalb von Bauteilen muss eine Bewertung erfolgen. In der Fachwelt wird diskutiert, welche Schimmelpilzkonzentrationen von Bauteilen zur normalen Hintergrundbelastung gehören und welche problematisch sind. Da es keine gesetzlichen Grenzwerte gibt, ist der Interpretationsspielraum sehr groß. Zum Beispiel kristallisiert sich für Polystyrol-Dämmschichten (EPS) unter Fußböden ein Schwellenwert von 10 000 Keimen pro Gramm heraus. Jedoch sind die Unsicherheiten groß, und daher werden oft niedrigere Grenzwerte angenommen.
Während die VDS 3151 Desinfektionsmaßnahmen durchaus vorsieht, ist nach Meinung vieler Baubiologen der Rückbau dieser Konstruktionen alternativlos. In der Folge besteht unter Sanierern und Sachverständigen und nicht zuletzt in Bezug auf die Bewohnbarkeit große Unsicherheit. Der vom Umweltbundesamt vorgestellte Entwurf zur „Beurteilung von Feuchteschäden in Fußböden“ fördert diese Unsicherheit in der Fachwelt noch weiter, da hier neue Sichtweisen wie „Kennzeichnungspflicht von belasteten und versiegelten Konstruktionen“ eingeworfen werden.
Mit der eigentlichen Schimmelpilzsanierung ist es noch nicht getan. Da sich in jedem Gramm Staub bis zu drei Millionen Sporen befinden können, sollte immer eine Feinreinigung erfolgen. Hier kommt das Feuchtwischverfahren für glatte und das Absaugen (H-Sauger) für poröse Flächen zur Anwendung. Spezielle Desinfektionsmittel sind nicht erforderlich, da Sporen mit dem Wasser gebunden werden und somit entfernt sind. Dies ist ein oft unterschätzter Punkt in der Kette der notwendigen Arbeitsschritte.
Die anschließende Luftreinigung erfolgt mit speziellen Geräten, die dem Raumvolumen angepasst sein müssen, durch mehrere Lagen Partikelfilter bis hin zum HEPA-Filter.
Die Abnahme der Leistung wird durch eine Luftkeimmessung gewährleistet. Durch einen Luftkeimsammler wird eine definierte Luftmenge angesaugt und auf jeweils zwei unterschiedliche Nährböden gebracht. Pro Raum wird eine Messung durchgeführt. Da Schimmelpilzsporen allgegenwärtig sind und jahreszeitlichen, natürlichen sowie regionalen Schwankungen unterliegen, wird zur Referenz eine Außenprobe genommen. Nach der Auswertung im Labor erhält man ein Ergebnis mit qualitativer (Schimmelpilzart) und quantitativer (Menge) Aussage. Das Innenraum-Ergebnis wird mit der Referenzprobe der Außenmessung verglichen. Zur Bewertung kommt der „Schimmelpilzleitfaden“ des Umweltbundesamtes zum Tragen.
Wenn die Abschlussmessungen den Vorgaben entsprechen, ist ein hygienischer Zustand erreicht, der dem vor dem Schadenereignis entspricht. Die Maßnahme ist damit erfolgreich und gilt als abgenommen.
Fotos: © kaarsten / Shutterstock
Der Bauingenieur, Bauphysiker und Sachverständige für Schimmelpilze im Innenraum ist Geschäftsbereichsleiter der Strobl Service GmbH.
www.strobl-service.de