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Zeit für die Prüfungen zum zertifizierten Verwalter! Erste Erfahrungen zeigen, was bei den mündlichen und schriftlichen Prüfungen zu erwarten ist.
Viel wurde in den vergangenen Monaten und Jahren über die gesetzlich verankerte Verwalter-zertifizierung geschrieben und berichtet. Seit dem 1. Dezember 2023 nun haben Wohnungseigentümer nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz einen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters – und das heißt, dass sich inzwischen viele Verwalterinnen und Verwalter der entsprechenden Prüfung unterzogen haben. Wie ist es ihnen damit ergangen?
Die gute Nachricht zuerst: Dem Verfasser zumindest ist kaum jemand bekannt, der oder die die für die Zertifizierung erforderliche mündliche und schriftliche Prüfung nicht bestanden hat. So berichtete sogar ein Teilnehmer, die Prüfung gänzlich ohne Vorbereitung absolviert und in jeder Kategorie mit 70 bis 90 Prozentpunkten bestanden zu haben. Dabei handelte es sich allerdings um einen der sogenannten „Alten Hasen“ mit langjähriger Berufserfahrung. Insofern ist an dieser Stelle dennoch deutlich dazu zu raten, sich auf die Prüfung – in welcher Form auch immer – vorzubereiten. Das kürzlich erschienene „Praxishandbuch Zertifizierung WEG-Verwalter“ des VDIV Deutschland ist dabei sicherlich sehr hilfreich.
Zur Prüfung werden von den jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) Fachkenntnisse in vier Themenblöcken abgefragt:
Die schriftliche Prüfung, zu der keinerlei Hilfsmittel zugelassen sind, dauert insgesamt 90 Minuten. Zu beantworten sind rund 50 Multiple-Choice-Fragen, mit denen maximal 80 Punkte erreicht werden können. Um diese bundesweit einheitliche Prüfung zu bestehen, ist in jedem Themenblock mindestens die Hälfte der möglichen Punktzahl zu erreichen. Die Gewichtung der Themenblöcke verteilt sich wie folgt:
Die mündliche Prüfung dauert rund 15 Minuten und wird in der Regel von drei Prüfern abgenommen, die jeweils eigene Fragen für die Prüflinge vorbereiten und stellen, etwa: Was ist eine privilegierte bauliche Veränderung? Das Ergebnis dieser Prüfung wird direkt im Anschluss mitgeteilt. Da die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) keine Vorgaben für die mündliche Prüfung macht, kann jede IHK selbst entscheiden, welche Fragen dabei gestellt werden.
Absolventen berichteten, dass neben einer Vielzahl eher banaler Fragen – etwa: Wann entsteht eine Wohnungs-eigentümergemeinschaft? – auch komplexe Sachverhalte abgefragt wurden. Dazu einige Beispiele von Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern:
Darüber hinaus umfasste der Fragenkatalog den Erfahrungen von Prüflingen zufolge auch Themenbereiche wie die Begründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z. B. Aufteilungsplan), werdende Wohnungseigentümer sowie Beschlusskompetenzen der Eigentümergemeinschaft und rechtswidrige bzw. nichtige Beschlüsse, u. a. den Winterdienstfall oder die sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 9. März 20212, Az. V ZR 161/11, ergebenden Handlungspflichten. Den Schwerpunkt der mündlichen Prüfung bildet das Wohnungseigentums-gesetz, aber auch Details des Gebäude-Elektromobilitäts-infrastruktur-Gesetzes (GEIG) wurden abgefragt. Letzteres zeigt, dass es insbesondere zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung sinnvoll ist, sich auch mit aktuellen Themen zu beschäftigen, etwa mit der seit 1. Dezember 2021 geltenden novellierten Heizkostenverordnung, der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenver-ordnung (EnSimiMaV) und dem Kohlendioxidkostenauf-teilungsgesetz (CO2KostAufG). Es ist davon auszugehen, dass auch das geänderte Gebäudeenergiegesetz (GEG) hinzukommen wird.
Der Rahmenlehrplan der DIHK (Stand März 2022) gibt vor, welche Themen in der schriftlichen und welche in der mündlichen Prüfung abgefragt werden dürfen. Dort steht beispielsweise auf Seite 23: „Fragen zur Trinkwasserverordnung sind nur in der schriftlichen Prüfung (S) abzufragen.“ Etwas irritierend ist es daher, zu hören, dass auch in der mündlichen Prüfung Fragen zur Trinkwasserverordnung gestellt wurden – der Rahmenlehrplan gehört zur Pflichtlektüre für alle Prüfer!
Fachtrainer an der EBZ Akademie für Immobilienverwaltung