15.04.2025 Ausgabe: 3/2025

Strom vom Dach für alle!

Symbolbild energetische Versorgung
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Wie die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom im Mehrfamilienhaus einfach und profitabel wird.

Den selbst erzeugten Solarstrom nutzen und davon profitieren? Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist das oft eine Herausforderung, die sich aber mit passenden Lösungen einfach, wirtschaftlich und rechtssicher meistern lässt.

Die EU­Klimaziele haben gravierende Auswirkungen auf den Gebäudesektor. Schon heute muss jede Sanierungsmaßnahme einer Nachhaltigkeitsprüfung standhalten. Baden­Württemberg etwa verpflichtet Eigentümer dazu, bei einer Dachsanierung eine Solaranlage einzuplanen. In anderen Bundesländern herrscht diese Solarpflicht im Neubau – und es gibt keinen Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser Regelungen, denn Gebäude müssen nachhaltiger werden.

Wertsteigerung für Immobilien

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz wie die Installation einer Photovoltaik(PV)­Anlage steigern den Wert mehrgeschossiger Wohngebäude deutlich. Studien belegen, dass energieeffizientere Gebäude bis zu 44 Prozent höhere Verkaufspreise und 25 Prozent höhere Mietpreise erzielen können. Eigentümer und Betreiber erzielen sogar zusätzliche Erträge, indem sie erzeugten Strom an ihre Mieter verkaufen. Auch die Mieter profitieren davon: Wenn sie den auf dem Dach erzeugten Strom selbst verbrauchen, sinken ihre Nebenkosten und sie machen sich langfristig unabhängig von steigenden Preisen auf dem globalen Strommarkt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum Mieterstrom­Konzepte in der Realität so selten zur Umsetzung kommen.

Hemmnisse und Hürden

Balkonkraftwerke liegen im Trend – doch in Eigentümergemeinschaften ist ihre Umsetzung oft kompliziert. Die Montage an Fassade oder Balkon betrifft das Gemeinschaftseigentum und erfordert daher meist die Zustimmung aller Miteigentümer. Das führt schnell zu rechtlichen Unsicherheiten und langwierigen Diskussionen in Eigentümerversammlungen.

Klassische Mieterstrom­Konzepte stehen ebenfalls vor bürokratischen, technischen und regulatorischen Hürden. Zudem ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das die Definition der „Kundenanlage” infrage stellt, unklar, ob Mieterstrom­Modelle überhaupt wie bisher weitergeführt werden können. Hier setzt die Lösung des jungen Münchner Technologie­Unternehmens PIONIERKRAFT an. Im Unterschied zu konventionellen Mieterstrom­Konzepten entfallen hier die Verwaltungskosten durch Lieferantenpflichten, Netzentgelte und Stromsteuer.

Das PIONIERKRAFTwerk – so funktioniert es.

Vereinfacht ausgedrückt steuert je ein PIONIERKRAFTwerk pro Wohneinheit den Energiefluss zwischen der PV­Anlage auf dem Dach und dem zu versorgenden Haushalt. Das Gerät ermittelt die aktuell verfügbare Leistung der PV­Anlage sowie den Energiebedarf des jeweiligen Haushalts. Im Leistungsfall stellt es überschüssigen PV­Strom zur Verfügung, der ansonsten ins öffentliche Netz eingespeist worden wäre. Das Besondere daran: Weil das PIONIERKRAFTwerk lediglich Ergänzungsstrom liefert, muss der Anlagenbetreiber nicht die Rolle eines Stromlieferanten und die damit verbundenen Pflichten übernehmen.

Technische Voraussetzungen

Für den Betrieb nach diesem Modell erforderlich sind lediglich die PV­Anlage, handelsübliche Messtechnik und die Verteilereinheit. Die Solaranlage sollte mindestens 15 kWp leisten. Zudem muss eine direkte Verkabelung zwischen den Wohneinheiten und der Energieverteilung möglich sein. Bezogen auf die Nutzerstruktur eignen sich Gebäude mit zwei bis zwanzig Wohneinheiten ideal. Bauseitig sollten die Netze für Allgemein­ und Wohnungsstrom so separiert sein, dass sie eine trennscharfe Abrechnung erlauben. Haustechnisch erhöhen größere allgemeine Verbraucher wie eine Wärmepumpe oder ein E­Ladepunkt die Eigenverbrauchsquote und damit die Rentabilität.

Wirtschaftlichkeit und Amortisationszeit

Anlagenbetreiber können in der Regel mit einer Amortisationszeit von acht bis zwölf Jahren rechnen – je nach Höhe der tatsächlichen Investitionskosten, Strompreisentwicklung und Nutzung von Fördergeldern. Für die Installation einer PV­Anlage und von Batteriespeichersystemen können Förderprogramme der KfW und der Bundesländer genutzt werden. Da Netzentgelte, EEG­Umlagen oder Gewerbesteuerpflicht entfallen, bietet das PIONIERKRAFT­Modell mehr Planungssicherheit als herkömmliche Mieterstrom­Konzepte. Gerade für Wohnungseigentümergemeinschaften ist dies ein durchaus lohnendes Investment.

Ausblick

Die Nutzung von selbst erzeugtem Strom wird insbesondere im mehrgeschossigen Wohnbau immer attraktiver. Die Einspeisevergütung wird tendenziell weiter sinken, der öffentliche Strompreis volatil bleiben. Wer seinen Strom selbst erzeugt, nutzt und an seine Mieter verkauft, spart Energiekosten und macht sich von internationalen Entwicklungen weitestgehend unabhängig. Klassische Mieterstrom­Konzepte sind für kleinere und mittlere Gebäude jedoch oft aufwändig und wenig lukrativ, weil sie hohe regulatorische und bürokratische Anforderungen an die Betreiber stellen. An dieser Stelle bietet PIONIERKRAFT eine rechtssichere, einfache und profitable Lösung.

Eberhardt, Andreas

CEO und Co-Gründer 
PIONIERKRAFT GmbH 
www.pionierkraft.de