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Die EEG-Umlage wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2014 erhöht.
Die mediale Aufgeregtheit war groß als Mitte Oktober vergangenen Jahres die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber wie jedes Jahr pflichtgemäß die Höhe der EEG-Umlage für das nächste Jahr bekannt gaben. Was war da nicht alles zu hören und zu lesen: Von „20 % höhere Stromkosten“, über „EEG-Umlage steigt um 6,4 Cent“ bis zu „Ökostrom unbezahlbar“ und „Aus für die Energiewende“ reichten die Kommentare. Der Schock über den Preissprung von rund 10 Prozent gegenüber Anfang 2013 saß tief.
Nachdem diesmal zur Jahreswende die Preissteigerungen überwiegend moderater ausfielen oder gar ganz ausblieben, hat sich die Aufregung gelegt und macht den Blick frei für eine nüchterne Betrachtung der Hintergründe.
Richtig ist, die EEG-Umlage steigt von 5,277 Cent in 2013 um 0,963 Cent auf 6,240 Cent in diesem Jahr, also tatsächlich um knapp 20 Prozent, jeweils pro Kilowattstunde. Eine Steigerung des Strompreises kann man daraus hingegen nicht zwingend ableiten, denn der Preis für Strom setzt sich aus einer ganzen Reihe von Komponenten zusammen, die unterschiedlichen Bedingungen und Wechselwirkungen unterliegen. Nur eine davon ist die EEG-Umlage. Sie wird mit den Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien gleichgesetzt. Der tatsächliche Zusammenhang zwischen der Förderung regenerativer Energien und den Stromkosten stellt sich jedoch komplexer dar.
Die den Anlagenbetreibern im EEG garantierten Vergütungen liegen über den Erlösen, die für den eingespeisten Strom derzeit an der Börse erzielt werden. Die Differenz wird durch die EEG-Umlage finanziert, die auf alle Endverbraucher umgewälzt wird, sofern sie nicht durch Ausnahmeregelungen, wie sie für bestimmte Industrieunternehmen gelten, davon befreit sind.
Der für das Jahr 2014 erwartete Zubau von EEG-Anlagen trägt nur knapp zur Hälfte des Anstiegs der Umlage bei (0,44 Cent entsprechend 46 Prozent). 37 Prozent des Anstiegs (0,36 Cent) sind auf den gesunkenen Börsenstrompreis, den zweiten wesentlichen Preisfaktor, zurückzuführen. Die Ausnahmen für die Industrie schlagen mit 15 Prozent (0,14 Cent) zu Buche. 0,3 Cent pro Kilowattstunde dienen dazu, das im vergangenen Jahr ins Defizit geratene EEG-Konto auszugleichen. Von einer gleich bleibenden Steigerungstendenz der EEG-Umlage ist also nicht unbedingt auszugehen.
Aktuell wird elektrische Energie an den Strombörsen zu erstaunlich niedrigen Preisen gehandelt. Ein Blick zurück auf die Preisentwicklung unterschiedlicher Energien in den letzten Jahren macht zudem deutlich, dass Strom hier vergleichsweise günstig abschneidet. Während Heizöl im Zeitraum 1998 bis 2012 um über 300 Prozent teurer geworden ist, Gas um 100 Prozent, Diesel um 150 Prozent und Benzin um 100 Prozent, betrug die Steigerung der Verbraucherpreise für Strom in diesem Zeitraum 66 Prozent.
Bleibt die Frage, warum die Stromrechnung in der Regel für private Verbraucher dennoch Jahr für Jahr höher ausfällt. Denn angesichts der fallenden Strombörsenpreise könnten die Anbieter die Kosten der Umlage kompensieren oder sogar überkompensieren, sprich ihre Preise senken. Wichtig ist hier der Konjunktiv: könnten – müssen nicht. Dass niedrige Energiepreise nicht immer auch den Weg zu den Verbrauchern finden, ist nicht allein dem Gewinnstreben der Versorger zuzuschreiben. Diese sind oft an langfristige Lieferverträge gebunden – zu Zeiten abgeschlossen, als der Börsenpreis höher lag. Auch andere Faktoren spielen hier hinein, z. B. Netzentgelte oder auch der Ausgleich von Fehlkalkulationen in der Vergangenheit. Die direkte Weitergabe der heute niedrigen Börsenpreise würde den Anstieg der EEG-Umlage im Endergebnis durchaus ausgleichen.
Schon für das kommende Jahr wird von einer geringeren Steigerung der EEG-Umlage ausgegangen. Eine Stabilisierung der Kosten für elektrische Energie ist also durchaus im Rahmen des Möglichen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil im Rahmen der Koalitionsvereinbarung der neuen Regierung auch die Subventionierung der Industrie in Form ihrer Befreiung von der EEG-Umlage in der Diskussion ist. Eine Beteiligung der Wirtschaft an der Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien eröffnet hier neue Perspektiven. Eine unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit vorgenommene Eingrenzung der Ausnahmen für Unternehmen bietet hierfür Potenziale.
Foto: © Carlo Taccari / Shutterstock.com
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