22.04.2014 Ausgabe: 3/2014

Trinkwasserprüfung – Seit Fristablauf drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro

Die geltende Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass alle Großanlagen erstmalig bis 31.12.2013 auf Legionellen zu prüfen gewesen wären. Eigentümern und Verwaltern, die ­diese Frist versäumt haben, drohen Bußgelder. Kommt es in Anlagen, die noch nicht ­untersucht wurden, zu Krankheiten oder Todesfällen, liegt außerdem ein Haftungsproblem vor.

Unter Großanlagen versteht der Gesetzgeber alle zentralen Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Ausgang des Trinkwasserspeichers und der am weitesten entfernten ­Zapfstelle. Die letzte Verordnungsnovellierung, die Ende 2012 erlassen wurde, bringt mehr Verantwortung und damit ein größeres Haftungsrisiko mit sich, da Eigentümer und Verwalter die notwendigen Arbeiten an von Legionellen befallenen Anlagen eigenverantwortlich organisieren müssen. Treten in Anlagen, die noch nicht untersucht wurden, Krankheiten oder Todesfälle auf, die auf Legionellenbefall zurückzuführen sind, liegt zudem ein Haftungsproblem vor, das straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben kann.

Schnelles Handeln erforderlich

Wichtig ist, die für die Probeentnahme notwendigen Voraussetzungen unverzüglich zu schaffen. Dazu gehört der Einbau von Ventilen. Das kann bei größeren Immobilienbeständen bis zu drei Monate dauern und sollte deshalb umgehend beauftragt werden. Zahlreiche Eigentümer und Verwalter haben den Ablauf der Frist verpasst und erkennen erst jetzt die Notwendigkeit, schnell zu handeln. Seit Ablauf der Beprobungsfrist gehen beispielsweise bei Kalo täglich Aufträge für über 200 Erstbeprobungen zur Trinkwasseruntersuchung ein.

Ist eine Wohnanlage kontaminiert, müssen Vermieter sofort alle erforderlichen Maßnahmen einleiten. Weil es schwierig ist, im Ernstfall unter Zeitdruck einen Fachkundigen zu finden, der sich sofort um die Angelegenheit kümmert, empfiehlt es sich, Messdienstleister zu beauftragen, die die Gefährdungsanalyse bundesweit anbieten.  So lassen sich auftretende Probleme aus einer Hand schnell beheben.

Rund zehn Prozent der untersuchten Bestände sind betroffen.

Auf Basis der vom Hamburger Messdienstleister Kalo bundesweit 150 000 entnommenen Trinkwasserproben wurde bei zehn Prozent der Prüfungen eine Überschreitung des Grenzwertes festgestellt, die eine Einleitung weiterer Maßnahmen erfordert. Meist liegen die Werte im gering belasteten Bereich: Drei Viertel der kontaminierten Proben weisen zwischen 101 und 1 000 Kolonie bildende Einheiten (KBE) pro 100 ml auf. Vor der Änderung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 galten diese Werte noch als unbedenklich. Meist lassen sie sich durch richtige Temperatureinstellungen am Warmwasserspeicher oder den hydraulischen Abgleich der einzelnen Verteilleitungen unter den heute geltenden Grenzwert bringen. Viele Anlagenbetreiber verlassen sich darauf, dass am Warmwasserspeicher gemessene ausreichende Ein- und Austrittstemperaturen auf die gesamte Anlage übertragbar sind. Ein weit verbreiteter Irrtum. Stränge, die hydraulisch ungünstig liegen, können durchaus deutlich geringere Temperaturen aufweisen – und so eine ideale Brutstätte für Legionellen sein. Das erklärt, warum in manchen Anlagen einzelne Stränge befallen sind und andere nicht. Die richtige Einstellung der Strangulierventile, die gegebenenfalls nachgerüstet werden müssen, bietet hier eine Lösung.

Untersuchungsergebnisse mitteilen

Kontaminationen, die über dem Grenzwert von 100 KBE pro 100 ml liegen, müssen unverzüglich dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Laut Trinkwasserverordnung sind auch die Wohnungsnutzer zu informieren.

Grundsätzlich gibt es für die ­Trinkwasser­prüfung zwei Empfehlungen:
  1. Die Probenentnahme sollte durch ein Fachunternehmen am hydraulisch ungünstigsten, dennoch mit anderen Leitungen vergleichbaren Strangende erfolgen. Dies ist aus Sicht von Kalo kritisch zu betrachten, weil dies in Abhängigkeit zu wechselndem Wohnungsleerstand variieren kann. Sie befürworten den pragmatischen Ansatz, an jedem Strangende zu beproben, wobei die Kosten dafür umlagefähig sind.
  2. Wegen möglicher Befangenheit empfiehlt das Umweltbundesamt die Gefährdungsanalyse nicht durch den Sanitärbetrieb, der die Anlage erstellt hat oder wartet durchführen zu lassen, sondern durch einen unabhängigen
    Dritten.

Foto: © Rainer Sturm / Pixelio.de


Kuppler, Friedemann

Dipl. Ing. Friedemann Kuppler ist Leiter Verbände und Fachpresse bei Kalorimeta. Der Hamburger Dienstleister für die Wohnungswirtschaft bietet mit seinen 305 zertifizierten Probenehmern und 17 zertifizierten Experten für die Gefährdungsanalyse bundesweit alle Arbeiten zur Trinkwasserverordnung vom Einbau der Ventile, der Probenahme, Laboruntersuchung bis zur Gefährdungsanalyse und der Korrespondenz mit dem Gesundheitsamt an.