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Komplexe Aufgaben, vielfältige Risiken. Wohl dem, der hinreichende Vorsorge getroffen hat – mit Versicherungen für Immobilienverwalter.
Versäumnisse werden erst dann bewusst, wenn sie sich als Schaden verwirklicht haben. Ohne Versicherungsschutz kann dies die Existenz – unter Umständen nicht nur die berufliche – des Hausverwalters ruinieren. Sie sind deshalb gut beraten, für sich ausreichenden Versicherungsschutz einzukaufen. Darüber hinaus gehört es zu den Pflichten des Hausverwalters, im Interesse der Eigentümer für hinreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
1. Haftpflicht-Versicherungen
Derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, ist ihm nach dem Gesetz zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Diese Verpflichtung kann jeden treffen und dies zufällig. Hierbei ist häufig unklar, ob das Verhalten des in Anspruch Genommenen den Schaden wirklich verursacht hat bzw. welchen Anteil es an der Entstehung des Schadens hatte. Mit anderen Worten: In welchem Maße trifft den in Anspruch Genommenen die Verantwortung für den Schaden? Wie weit haftet er?
Haftpflichtversicherungen bieten dem Versicherungsnehmer bzw. den versicherten Personen einen Mehrfachschutz bei Schadenersatzansprüchen!
Der Versicherer prüft zunächst die Haftpflichtfrage. Das heißt, er untersucht, ob die Ansprüche dem Gesetz nach berechtigt sind, also die Versicherten gesetzlich verpflichtet sind, einen Schaden zu ersetzen und wie viel sie ggf. ersetzen müssen. Kurz: Der Versicherer prüft, ob die Versicherten haften und wenn ja, in welchem Umfang.
Je nach Ergebnis dieser Prüfung:
Sollte es zu einem Rechtsstreit über den Anspruch kommen, führt der Versicherer auf seine Kosten den Rechtsstreit im Namen der Versicherten. Der Hausverwalter selbst kann sich mit zwei Haftpflichtversicherungen umfassend schützen:
Sie bietet im Wesentlichen Deckung für die Haftpflicht wegen Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) und Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung von Sachen), die aus dem Betriebsstättenrisiko des Versicherungsnehmers (in der Regel Bürobetrieb) oder in Ausübung der Tätigkeit als Hausverwalter entstanden sind.
Sie bietet dem Hausverwalter Deckung für den Fall, dass er wegen eines in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Das sind Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen herleiten. Ein Vermögensschaden kann u. a. aus Fehlern beim Abschluss von Mietverträgen oder durch Fristversäumnisse bei der Geltendmachung von Ansprüchen für die Eigentümer/Eigentümergemeinschaft entstehen.
Diese Versicherung muss der Hausverwalter in der Regel für die Eigentümer abschließen. Sie bietet den Eigentümern – wie die Betriebshaftpflicht-Versicherung dem Hausverwalter – ebenfalls Deckung für Personen- und Sachschäden, und zwar für solche, die aus der Verletzung von Pflichten resultieren, die den Eigentümern in ihrer Eigenschaft als Gebäude- oder Grundstücksbesitzer obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streu- und Schneeräumdienst auf Gehwegen).
Sie schützen den Versicherungsnehmer bei Schäden an seinen eigenen Sachen, die durch die im Versicherungsvertrag vereinbarten und dort definierten Gefahren entstanden sind. Für den Hausverwalter am wichtigsten sind die Geschäftsinhaltsversicherung und die Geschäftsgebäudeversicherung. Auch eine Ertragsausfall-(Betriebsunterbrechungs-)Versicherung kann sich als sinnvoll erweisen.
Mit ihr werden die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, einschließlich Waren, Vorräten und Mietereinbauten, allgemeinen Anwenderprogrammen oder Programmen für Betriebssysteme der elektronischen Datenverarbeitung sowie Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen versichert. Nicht eingeschlossen sind zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen sowie Automaten mit Geldeinwurf (einschl. Geldwechsler) und Geldausgabeautomaten inkl. Inhalt; es sei denn, es handelt sich um Waren und Vorräte. Diese Sachen lassen sich gegen bestimmte Gefahren versichern, die grundsätzlich im Versicherungsvertrag einzeln zu vereinbaren sind. Und darum geht es: Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Raub, Glasbruch, Sturm und Hagel sowie weitere Elementargefahren wie Überschwemmung und Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Erwähnt seien noch die so genannte Extended Coverage sowie Elektronik- und Transportgefahren.
Sie versichert die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude und die hierzu gehörenden Gebäudebestandteile (technische und sonstige) sowie Mietereinbauten, Zubehör im Gebäude oder außen angebrachte Sachen und sonstige Grundstücksbestandteile. Der Begriff „Gebäude“ umfasst demnach alle Bauwerke, einschließlich Fundamenten, Grundmauern, Kellermauern. Auch Um-, An- und Neubauten gehören dazu. Die versicherten Gefahren entsprechen denen der Inhaltsversicherung. Da es sich bei den versicherten Sachen jedoch um Gebäude bzw. deren Bestandteile handelt, entfallen hier die Gefahren Einbruch-Diebstahl, Transport und Elektronik.
Für Privatpersonen finden vorgenannte Versicherungen in abgewandeltem Umfang ihre Entsprechung in der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung. Der Hausverwalter wird bei Wohnungseigentum im Interesse der Eigentümergemeinschaften regelmäßig für die Beschaffung einer Wohngebäudeversicherung sorgen müssen.
Auch sie ist nicht ganz unwichtig. Bei einer Betriebsunterbrechung infolge eines Sachschadens entschädigt der Versicherer den daraus entstehenden Ertragsausfallschaden (fortlaufende Kosten und den Betriebsgewinn, der wegen der Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftet werden kann) im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für den vereinbarten Zeitraum (Haftzeit). Die versicherten Gefahren entsprechen denen der Gebäudeversicherung (also ohne Transport- und Elektronikgefahren).
Foto: © Odua Images / Shutterstock.com
Der Vertriebsdirektor der RheinLandVersicherungs AG verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche.