19.07.2018 Ausgabe: 5/2018

Unwetter in Sicht!

Was, wenn es durch Extremwetterlagen zu Gebäudeschäden kommt? Hilfreiche Tipps zum Versicherungsschutz.

Der Sommer hat gerade begonnen, und die Unwettersaison ist noch jung. Dennoch wurde ­Deutschland bereits von mehreren Überschwemmungs- und Starkregenereignissen heimgesucht. Bis zu 100 Liter Regen pro Quadratmeter fielen am 29.5.2018 in Nordrhein-Westfalen. Straßen wurden überflutet und Gebäude liefen voll Wasser. Auch überregionale Sturmereignisse werden häufiger und heftiger, zuletzt mit Orkantief „Friederike“, das europaweit wütete – nach Schätzung des Gesamtverbandes der Deutschen ­Versicherungswirtschaft mit Sachschäden von einer Milliarde Euro.

Schadenminimierung durch Prävention

Als Hausbesitzer kann man sich im Vorwege zwar bemühen, die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Ausmaß von durch Unwetter verursachten Schäden zumindest zu reduzieren, sie vollständig zu verhindern, ist nahezu aussichtslos. Sinnvoll ist es aber, Gebäude, insbesondere die Dächer und Fassaden, regelmäßig auf Beschädigungen bzw. lose Teile zu überprüfen und Mängel zu beheben, ebenso Bäume auf dem Grundstück mindestens einmal im Jahr vor der Sturmsaison.Es drohen nicht nur einen selbst betreffende Schäden am eigenen Gebäude. Vielmehr haften Eigentümer auch für Schäden an Dritten, die durch sich lösende Gebäudeteile verursacht werden. Schwerste Personenschäden durch herabfallende Teile können für Gebäudebesitzer existenzgefährdend sein. Hinzu kommt, dass das Gesetz die Beweislastumkehr vorsieht: Im Schadenfall muss der Eigentümer beweisen, dass sich das Gebäude in ordnungsgemäßem Zustand befand.

Oft vernachlässigt: Schäden durch sich in den Abwasserleitungen zurückstauendes Wasser. Da das auf diese Weise ins Gebäude eindringende ­Wasser aus Abwasserkanälen stammt, sind die Schäden meist gravierend. Sie lassen sich durch die Installation von Rückstauklappen abwenden. Sind solche bereits vorhanden, sollten auch sie regelmäßig gewartet werden, um Rückstaus zu verhindern. Auf jeden Fall ist zu empfehlen, einen Blick in die Bedingungen der Elementarschadenversicherung zu werfen. Viele Versicherer schreiben das Vorhandensein einer ordnungsgemäß funktionierenden Rück­stausicherung vor. Ist diese nicht vorhanden oder wird eine vorhandene nicht regelmäßig fachgerecht gewartet, kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Zu einer Elementarschadendeckung in der Gebäudeversicherung sowie einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist immer dringend zu raten.

Was tun im Schadenfall?

Kommt es trotz aller Präventivmaßnahmen zum Schaden durch extremes Wetter, gilt zunächst einmal: Ruhe bewahren! Als Erstes muss natürlich die Ursache beseitigt werden. Dringt z. B. Wasser ins Gebäude, ist dafür zu sorgen, weiteres Eindringen durch provisorische Abdichtung zu verhindern. Sodann sind unverzüglich sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um weitere Schäden zu verhindern oder bereits entstandene zu mindern: Also eingedrungenes Wasser beseitigen, ggf. mit der Trocknung beginnen, für die eine vorherige Freigabe durch den Versicherer in der Regel nicht erforderlich ist. Sie gehört als Teil der Schadenminderungspflicht zur Obliegenheit des Versicherungsnehmers und muss daher vorgenommen werden.

Das Augenmerk sollte auch der Haftung des Gebäudebesitzers gelten. Hat das Unwetter einen Zustand am Gebäude oder Grundstück verursacht, der eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellt, gilt es ebenso, weitere Schäden zu verhindern. Gefahrenquellen sollten unverzüglich beseitigt, zumindest mittels Absperrungen und Warnhinweisen abgesichert werden. Keinesfalls hat sich der Gebäudebesitzer selbst in Gefahr zu begeben. In solchen Situationen ist die Feuerwehr zu alarmieren, die erforderliche Maßnahmen ergreift.

Nachweis und Dokumentation

Sind alle Maßnahmen zur Schadenminderung und Absicherung getroffen, ist der Schaden detailliert und vollständig zu dokumentieren. Hierzu gehört neben Fotos von den tatsächlichen Beschädigungen auch die Dokumentation ihrer Ursache (z. B. überflutetes Grundstück) – bestenfalls fotografisch, hilfreich für den späteren Nachweis, den im Zweifel der Versicherungsnehmer zu erbringen hat, können zudem Medienberichte wie Zeitungsartikel zu regionalen Unwetterereignissen sein.

Zur Ermittlung des ungefähren Schadenausmaßes können bereits Kostenvoranschläge eingeholt werden. Sodann ist der zuständige Versicherer einzuschalten – bei größeren Schäden schon vor Einholung von Kostenvoranschlägen, da ggf. ein Gutachter, üblicherweise aus einem überregionalen Netzwerk, eingeschaltet wird. Um den Folgen überregionaler Wettergroßereignisse Herr zu werden, ziehen Versicherer zur Sanierung häufig Spezialfirmen in den betroffenen Regionen zusammen und koordinieren sie im Sinne zügiger Abläufe.

Foto: © Sergey Zaykov / Shutterstock.com


Bustorf, Ass. Jur. Kolja

Abteilungsleiter KSH und Prokurist DOMCURA AG
www.domcura.de