18.05.2020 Ausgabe: vdivDIGITAL 2020

Vote@Home! Die Eigentümerversammlung in Zeiten von COVID-19

COVID-19 zwingt uns, auf die Ladung zur WEG-Versammlung als Präsenzveranstaltung zu verzichten. Bundesweit uneinheitliche Regelungen sehen selbst für nicht-öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern strengste Auflagen vor. Räume dafür sind nicht zu bekommen. Andererseits geben die am 26. März 2020 vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht rechtlich gesehen noch kein grünes Licht zur Durchführung virtueller Eigentümerversammlungen. Zwar sollen vielfältige Ausnahmeregelungen die Handlungsfähigkeit und Beschlussfassung in Unternehmen, Genossenschaften, Vereinen und Wohnungseigentümergemeinschaften sicherstellen, aber die in diesem Zusammenhang erstmals explizit benannte Möglichkeit einer virtuellen Versammlung gilt (noch) nicht für Eigentümerversammlungen. Der VDIV Deutschland und andere Verbände arbeiten mit Hochdruck an einer entsprechenden Nachbesserung. Bis dahin braucht es zur Durchführung virtueller Eigentümerversammlungen noch die Erklärung aller Eigentümer, auf ihr Recht zur Anfechtung zu verzichten.

Virtuelle Beschlussfassung in Echtzeit
Die eigentliche Herausforderung besteht in diesem Zusammenhang nicht darin, einen passenden Anbieter für Videokonferenzen zu selektieren, sondern darin, die virtuelle Beschlussfassung in Echtzeit (ohne Umlaufverfahren) möglich zu machen. Digitale Abstimmungssysteme auf Präsenzveranstaltungen reduzieren schon seit Längerem den organisatorischen Aufwand und ersetzen zunehmend die konventionellen Abstimmungsverfahren per Handzeichen oder Stimmzettel. Der VDIV-Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland beispielsweise hat sich als Vorreiter der Branche den digitalen Fortschritt zunutze gemacht und setzt seit geraumer Zeit funkgestützte Abstimmgeräte ein. Basierend auf diesen Erfahrungen steht darüber hinaus mittlerweile eine Online-Plattform bereit, die Beschlussfassungen im Rahmen virtueller Versammlungen mit all ihren Herausforderungen (gewichtete Stimmabgabe, Vollmachts- und Weisungserfassung etc.) als Teil beliebiger Video- oder Audiokonferenzen zur Verfügung stellt.

So funktioniert‘s
Tagesordnung und Eigentümerlisten, Miteigentumsanteile und Zugehörigkeiten zu Untergemeinschaften können aus jedem gängigen Hausverwaltungsprogramm heraus auf die als Software-as-a-Service bereitstehenden deutschen DSGVO-konformen Server hochgeladen werden. Alle Vollmachten und Weisungen können problemlos verwaltet und bei Bedarf auch während der Versammlung geändert werden. Jeder Eigentümer benötigt lediglich einen Link, Benutzernamen und Passwort für den kontrollierten Zutritt zur virtuellen Versammlung. Keine App, keine Installation – die einzige technische Vo­raussetzung ist ein Browser unterstützendes Endgerät mit Mikrofon und Kamera, etwa ein Tablet oder Smartphone. Jede persönliche Wortmeldung und Abstimmung wird sofort visualisiert, das notwendige Quorum geprüft und das Ergebnis protokolliert. Unabhängig von der Zahl der Teilnehmer dauert die Abstimmung nur wenige Sekunden. Die Darstellung der Beschlusstexte inklusive der Wortmeldungslisten und der aktiven Redner auf der virtuellen Leinwand sorgen für die Transparenz, die man von einer Präsenzveranstaltung erwartet, wie überhaupt alle Abläufe grundsätzlich identisch sind – bis auf die Kosten: Sie fallen je nach Größe der Eigentümergemeinschaft bei der Virtuellen Versammlung um bis zu 40 Prozent niedriger aus. So kann man – wenn alle mitziehen – auch in schwierigen Zeiten neue Wege gehen. Bleiben Sie mutig und gesund, Vote@Home!

Foto: © Panumas Yanuthai / Shutterstock.com


Nixdorf, Bernd

Geschäftsführer der VoteWorks GmbH, Königswinter
www.voteworks.de