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Alles neu macht der Mai? Beim Contracting gibt es neue Produkte und neue Marktentwicklungen. Nachhaltigkeit und Ökologie spielen eine wachsende Rolle – und die Mietrechtsnovelle.
Die Contracting-Branche setzt auf Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), bei der Strom und Wärme produziert werden. Damit, so der Verband für Wärmelieferung (VFW), lässt sich die Effizienz deutlich steigern und gleichzeitig die CO2-Bilanz erheblich verbessern. Die Palette der KWK reicht von Fern- über Nahwärme bis hin zum Blockheizkraftwerk (BHKW) im Haus. Rückenwind bekommen die Anbieter auch durch die Verankerung des Contractings im gerade in Kraft getretenen Mietrecht. Damit wird die Umlage der Contracting-Kosten auf den Mieter anstelle der Heizkosten erstmals gesetzlich geregelt.
Der Erfinder des Contractings ist der Erfinder der Dampfmaschine. James Watt sagte Ende des 18. Jahrhunderts: „Wir werden Ihnen kostenlos eine Dampfmaschine überlassen. Wir werden diese installieren und für fünf Jahre den Kundendienst übernehmen. Wir garantieren Ihnen, dass die Kohle für die Maschine weniger kostet, als Sie gegenwärtig an Futter für die Pferde aufwenden müssen, die die gleiche Arbeit tun. Und alles, was wir von Ihnen verlangen, ist, dass Sie uns ein Drittel des Geldes geben, das Sie sparen.“
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) konnten die vom Contractor in Rechnung gestellten Kosten nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Mieter dem zugestimmt hatten oder der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthielt. Das hat sich mit Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes geändert. Der neu eingeführte § 556 c BGB ermöglicht es dem Vermieter, die Kosten der Wärmelieferung auf den Mieter umzulegen, allerdings nur dann, wenn sie die bisherigen Betriebskosten für die Versorgung mit Wärme beziehungsweise Warmwasser nicht übersteigen. Für den Mieter muss das Contracting also warmmietenneutral bleiben. Damit wird das Contracting zunehmend auch für Verwalter interessant.
Beim Energieliefer- oder Anlagen-Contracting plant, finanziert, errichtet und betreibt der Contractor in der Regel die Energieerzeugungsanlage, je nach Vertrag für fünf bis 20 Jahre. Im Gegenzug verpflichtet sich der Contracting-Nehmer, die Energie vom Contractor zu einem bestimmten Preis abzunehmen. Das Energieliefer-Contracting ist das klassische Contracting-Modell für die Wohnungswirtschaft.
So können Verwalter in heterogenen oder wenig finanzstarken WEGs die Heizung erneuern, ohne die Rücklagen anzugreifen oder Sonderumlagen beschließen zu müssen. Damit bleiben Eigentümer und Gemeinschaft liquide. Weil der Betreiber sich um den gesamten Betrieb der Anlage kümmert, fallen auch in diesem Bereich keine weiteren Kosten an und durch die in der Regel installierte Fernüberwachung sinkt das Ausfallrisiko. Durch das Outsourcen der Energieversorgung sinkt der Aufwand für Verwalter und Hausmeister spürbar.
Bezahlt wird dieser Luxus über einen höheren Wärmepreis während der Vertragslaufzeit, der jedoch nicht über den bisherigen Wärmekosten liegt. Der Preis für die gelieferte Energie setzt sich meist aus einer festen und einer variablen Größe zusammen. Im Grundpreis sind die kapital- und die betriebsgebundenen Kosten kalkuliert. Dazu zählen Anschaffung, Finanzierung, Installation, Wartung, Instandsetzung und Betriebsführung. Der Arbeitspreis ist variabel und richtet sich nach dem Verbrauch. Die Contractoren arbeiten mit Preisgleitformeln oder Wertsicherungsklauseln, die zu festgelegten Zeitpunkten Preisanpassungen ermöglichen, wenn sich die Preise für Primärenergie, Material- oder Lohnkosten ändern. Als Ausgangspunkt für den Arbeitspreis werden häufig die Indexzahlen des Statistischen Bundesamts vereinbart.
Foto: RWE
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