Login
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden.
Noch kein Login? Registrieren Sie sich hier für den internen Bereich der Website. Hier können Sie Veranstaltungen buchen und Publikationen erwerben. Mitgliedsunternehmen erhalten zudem Zugang zu gesonderten Angeboten.
Jetzt RegistrierenRund 4.100 Mitglieder in zehn Landesverbänden: Erfahren Sie hier, wer der VDIV Deutschland ist, wieso sich eine Mitgliedschaft lohnt, und lernen Sie unser Netzwerk kennen.
Der VDIV Deutschland beschäftigt sich mit einer Vielzahl an politischen, immobilienwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen. Hier finden Sie eine Auswahl an aktuellen Themen, die Immobilienverwaltungen derzeit bewegen.
Welche Aufgaben übernehmen Immobilienverwaltungen? Hier finden Sie Hintergründe zu Tätigkeiten und Qualifizierung.
Weiterbilden - Netzwerken - Erleben: Unsere vielseitigen Veranstaltungsformate bieten Ihnen ideale Möglichkeiten zur fachlichen Weiterbildung, inhaltlichen Qualifizierung und zum brancheninternen Austausch.
Gut zu wissenSie wollen mehr? Finden Sie hier Magazine, Broschüren, Checklisten, Musterverträge, Beschlussvorlagen und weitere Publikationen zu branchenrelevanten Themen.
ÜbersichtSie sind am aktuellen Geschehen der Branche interessiert? Hier sind Sie am Puls der Zeit und jederzeit top informiert
Im Beziehungsgeflecht Eigentümer, Verwaltung und Mieter lauert so manches Schadensrisiko – hoffentlich gut versichert!
Ob Balkonkraftwerke, angestellte Hausmeister oder handwerkliche Eigenleistungen – in Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zahlreiche Risiken, die oft unterschätzt werden. Doch welche Versicherungen sind wirklich wichtig? Wo lauern Haftungsfallen? Wie schützt man sich gegen unvorhersehbare Schäden? In diesem Artikel beleuchten wir die grundlegenden Risiken und geben wertvolle Tipps, wie Verwaltungen, Eigentümer und Mieter sich wirksam absichern können.
Mit dem „Solarpaket I“ hat die Bundesregierung im Mai 2023 den Weg für Balkonkraftwerke und weitere Photovoltaikanlagen vereinfacht. Wird die Installation durch die Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt, stellt sich die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz: Wer eine solche Investition tätigt, möchte auch im Schadensfall gut abgesichert sein, wenn es zum Beispiel um Schäden durch Unwetter oder Diebstahl geht. In der Regel ist eine spezielle Photovoltaikversicherung nicht notwendig, da transportable Anlagen häufig als Teil des Wohnungsinventars über die Hausratversicherung – insbesondere bei Mieteigentum – abgesichert sind.
Es empfiehlt sich, beim Hausratversicherer nachzufragen, wie Balkonkraftwerke vertraglich berücksichtigt werden. Einige Versicherer decken nur ausgewählte Schadensfälle ab, definieren Entschädigungsgrenzen oder schließen derartige Anlagen gänzlich vom Versicherungsschutz aus.
Sind die Mini-Solaranlagen hingegen fest mit dem Gebäude oder Dach verbunden, ist zu prüfen, ob eine Mitversicherung über die Wohngebäudeversicherung möglich ist.
Auch mögliche Haftpflichtansprüche Dritter, die aus dem Betrieb eines Balkonkraftwerks oder der Verkehrssicherungspflicht resultieren, müssen berücksichtigt werden. Betreibern solcher Anlagen wird empfohlen zu prüfen, ob diese Risiken bereits mit der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Für die Verkehrssicherungspflicht des Grundstücks sind in der Regel die Gebäudeeigentümer verantwortlich – diese Verantwortung lässt sich nicht vollständig auf Mieter übertragen. Im Falle von Pflichtverletzungen greift im Zweifel die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Liegenschaft.
Tipp für Immobilienverwaltungen
Informieren Sie rechtzeitig Ihren Versicherer oder Versicherungsmakler über die Anschaffung und Installation eines Balkonkraftwerks.
Wird ein Hausmeister direkt von der Wohnungseigentümergemeinschaft angestellt, ergeben sich spezielle Anforderungen an den Versicherungsschutz. Schäden an Dritten, die bei der Gemeinschaft angestellte Hausmeister oder Reinigungskräfte während ihrer Tätigkeit für sie verursachen, werden oftmals durch die bestehende Haus und Grundbesitzerhaftpflicht abgedeckt, sodass eine separate Betriebshaftpflicht häufig entbehrlich ist.
Mögliche Eigenschäden am Gemeinschafts, Sonderund Teileigentum, verursacht durch Hausmeister oder Reinigungskräfte, sind nicht immer Bestandteil der Hausund Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. In einigen Verträgen sind auch solche Schäden mitversichert, allerdings nachrangig zu anderweitig bestehenden Verträgen.
Arbeitsunfälle des angestellten Hausmeisters sind über die gesetzliche Berufsgenossenschaft abgedeckt. Es ist daher zwingend erforderlich, dass der Hausmeister dort abgesichert ist.
Tipp für Eigentümergemeinschaften
Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes an die aktuelle Personalsituation der Eigentümergemeinschaft ist ratsam.
Viele Eigentümer nehmen Arbeiten gerne selbst in die Hand. Doch was passiert, wenn dabei Schäden entstehen oder jemand verletzt wird? Schäden, die während der Eigenleistungen an Dritten entstehen, etwa wenn ein Nachbar verletzt wird , sollten durch die private Haftpflichtversicherung oder eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Letztere ist häufig Bestandteil der Hausund Grundbesitzerhaftpflicht der Eigentümergemeinschaft, wobei die Mitversicherung je nach Bausumme variieren kann.
Des Weiteren greift die gesetzliche Krankenversicherung zwar bei Verletzungen, bietet jedoch keinen umfassenden Unfallversicherungsschutz. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung.
Je nach Umfang einer Reparaturmaßnahme kann es durch selbst ausgeführte Arbeiten auch zu Schäden am Gebäude kommen, beispielsweise ein Wasserschaden infolge fehlerhafter Installation von Leitungen, die möglicherweise nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt werden. In solchen Fällen kann eine Bauleistungsversicherung Unterstützung bieten.
Tipp für Heimwerker
Es empfiehlt sich, den bestehenden Schutz sorgfältig zu überprüfen und an die geplanten Eigenleistungen anzupassen.
Überprüfen Sie regelmäßig den Versicherungsschutz und passen Sie ihn an die individuellen und aktuellen Gegebenheiten an. Eine umfassende Absicherung gelingt, wenn alle relevanten Bereiche – von der Wohngebäudeversicherung über Haftpflichtversicherungen sowie die Hausratversicherung der Bewohner bis hin zu Spezialpolicen – aufeinander abgestimmt sind. Die enge Zusammenarbeit mit einem kompetenten Versicherungsmakler hilft, potenzielle Lücken zu identifizieren und optimalen Schutz sicherzustellen.
Geschäftsleitung,
Pantaenius Versicherungsmarkler GmbH
www.pantaenius.eu/immo
Leiter Produkt- und Risikomanagement
INCON GmbH & Co. Assekuranz KG
www.incon-vm.de