Login
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden.
Noch kein Login? Registrieren Sie sich hier für den internen Bereich der Website. Hier können Sie Veranstaltungen buchen und Publikationen erwerben. Mitgliedsunternehmen erhalten zudem Zugang zu gesonderten Angeboten.
Jetzt RegistrierenRund 4.100 Mitglieder in zehn Landesverbänden: Erfahren Sie hier, wer der VDIV Deutschland ist, wieso sich eine Mitgliedschaft lohnt, und lernen Sie unser Netzwerk kennen.
Der VDIV Deutschland beschäftigt sich mit einer Vielzahl an politischen, immobilienwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen. Hier finden Sie eine Auswahl an aktuellen Themen, die Immobilienverwaltungen derzeit bewegen.
Welche Aufgaben übernehmen Immobilienverwaltungen? Hier finden Sie Hintergründe zu Tätigkeiten und Qualifizierung.
Weiterbilden - Netzwerken - Erleben: Unsere vielseitigen Veranstaltungsformate bieten Ihnen ideale Möglichkeiten zur fachlichen Weiterbildung, inhaltlichen Qualifizierung und zum brancheninternen Austausch.
Gut zu wissenSie wollen mehr? Finden Sie hier Magazine, Broschüren, Checklisten, Musterverträge, Beschlussvorlagen und weitere Publikationen zu branchenrelevanten Themen.
ÜbersichtSie sind am aktuellen Geschehen der Branche interessiert? Hier sind Sie am Puls der Zeit und jederzeit top informiert
22.04.2022 Ausgabe: 3/2022
Schimmel im Treppenhaus, ein defekter Aufzug oder das undichte Dach: Die Umsetzung unvorhergesehener Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen ist oft mit hohen Kosten verbunden. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) reichen häufig die Rücklagen nicht aus, um solche Maßnahmen kurzfristig aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Dann droht die unbeliebte Sonderumlage, die zu Liquiditätsengpässen bei Einzelnen oder der gesamten Eigentümerschaft führen kann. Hier kann die Aufnahme eines Darlehens ein Ausweg sein. Wer eine Eigentümergemeinschaft verwaltet, stellt sich dabei folgende Fragen: In welcher Höhe und zu welchem Zweck kann die WEG ein Darlehen aufnehmen? Was muss die Verwaltung dabei beachten, und worauf sollte sie hinweisen?
Grundsätzlich möglich und machbar
Die gute Nachricht: Die Darlehensaufnahme durch eine WEG ist grundsätzlich möglich und machbar. Dies hat das BGH-Urteil vom 25. September 2015 (V ZR 244/14) bestätigt. Die Darlehensaufnahme muss allerdings ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, wobei verschiedene Punkte berücksichtigt werden sollten, damit der Beschluss zur Finanzierung nicht anfechtbar ist. Vor Aufnahme eines Darlehens sollten die folgenden Punkte abgeklärt werden: Sind Erhaltungsrücklagen vorhanden? Sind die Erhaltungsrücklagen für die Maßnahme ausreichend? Kann die Erhaltungsrücklage für die Maßnahme genutzt werden oder besteht eine Zweckbindung? Ist eine Sonderumlage möglich? Ist die Maßnahme tatsächlich kurzfristig notwendig, oder könnte zunächst Geld angespart werden?
Im Vorfeld der Darlehensaufnahme
Wenn sich herausstellt, dass das Geld kurzfristig zur Verfügung stehen muss und nicht mit vorhandenen Mitteln aufgebracht werden kann, empfiehlt sich die Aufnahme eines Darlehens. Die Verwaltung muss vor der Beschlussfassung die Eigentümerinnen und Eigentümer über das Haftungsrisiko aufklären: Kommt es nämlich zu Zahlungsausfällen einzelner Mitglieder der WEG, haben die übrigen über ihre eigene Zahlungsverpflichtung hinaus auch für diesen Zahlungsausfall einzustehen. Diese Aufklärung muss im Beschluss dokumentiert werden.
Das richtige Angebot finden
Bei der Auswahl des passenden Finanzierungsangebotes sollten zudem folgende Fragen beantwortet werden: Handelt es sich um eine Darlehensaufnahme durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer? Bei den meisten Banken wird die WEG als Verband Darlehensnehmerin. Es gibt aber auch Anbieter, die das Darlehen auf die einzelnen WEG-Mitglieder abstellen. Hierbei besteht jedoch die Gefahr, dass einzelne Personen nicht kreditwürdig sind und damit die gesamte Maßnahme gefährden. Zudem ist der Aufwand für die Verwaltung in diesem Fall deutlich höher.
Fördermittel berücksichtigen
Gibt es Fördermöglichkeiten für die geplante Maßnahme? Bei energetischen Sanierungen empfiehlt es sich, schon frühzeitig einen Energieberater einzubinden. Er weiß, welche Maßnahmen förderfähig sind und welche regionalen Förderprogramme in den einzelnen Bundesländern angeboten werden. Einige Banken, wie zum Beispiel die DKB, bieten Sonderkonditionen für energetische Sanierungen, für den altersgerechten Umbau oder für Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität.
Sind die Konditionen für die gesamte Laufzeit garantiert und ist das Darlehen am Laufzeitende auch vollständig zurückgeführt? Diese Frage sollte nicht nur aus wirtschaftlicher Perspektive, sondern auch unter rechtlichen Gesichtspunkten mit Ja beantwortet und im Beschluss dokumentiert werden.
Sorgfältige Prüfung der Konditionen
Wie sich die WEG letztlich auch entscheidet, es gilt: Die Finanzierung ist immer im Einzelfall zu prüfen. Alle Beteiligten sollten umfassend über sämtliche Aspekte der Darlehensaufnahme aufgeklärt werden. Der Beschluss muss Angaben über die zu finanzierende Maßnahme, die Höhe des Darlehens, dessen Laufzeit, die Höhe des Zinssatzes bzw. des nicht zu überschreitenden Zinssatzes enthalten und erkennen lassen, dass das Darlehen am Ende der Laufzeit getilgt ist. Ferner sollte im Protokoll dokumentiert sein, dass die im Innenverhältnis bestehende Nachschusspflicht der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer vor der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung erörtert wurde.
YVONNE HUBE
Leiterin für das Immobilienverwaltergeschäft bei der Deutschen Kreditbank AG (DKB) www.dkb.de/weg-finanzierung
STEFFEN GROß
Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.gross.team