Login
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden.
Noch kein Login? Registrieren Sie sich hier für den internen Bereich der Website. Hier können Sie Veranstaltungen buchen und Publikationen erwerben. Mitgliedsunternehmen erhalten zudem Zugang zu gesonderten Angeboten.
Jetzt RegistrierenRund 3.800 Mitglieder in zehn Landesverbänden: Erfahren Sie hier, wer der VDIV Deutschland ist, wieso sich eine Mitgliedschaft lohnt, und lernen Sie unser Netzwerk kennen.
Der VDIV Deutschland beschäftigt sich mit einer Vielzahl an politischen, immobilienwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen. Hier finden Sie eine Auswahl an aktuellen Themen, die Immobilienverwaltungen derzeit bewegen.
Welche Aufgaben übernehmen Immobilienverwaltungen? Hier finden Sie Hintergründe zu Tätigkeiten und Qualifizierung.
Weiterbilden - Netzwerken - Erleben: Unsere vielseitigen Veranstaltungsformate bieten Ihnen ideale Möglichkeiten zur fachlichen Weiterbildung, inhaltlichen Qualifizierung und zum brancheninternen Austausch.
Gut zu wissenSie wollen mehr? Finden Sie hier Magazine, Broschüren, Checklisten, Musterverträge, Beschlussvorlagen und weitere Publikationen zu branchenrelevanten Themen.
ÜbersichtSie sind am aktuellen Geschehen der Branche interessiert? Hier sind Sie am Puls der Zeit und jederzeit top informiert
Was kommt nach dem Fall des Nebenkostenprivilegs für Kabelanschlüsse auf Wohnungsnutzer zu?
Bisher konnten Hauseigentümer die Kosten für gemeinschaftliche Kabelanschlüsse zum TV-Empfang mit den Betriebskosten auf Wohnungsnutzer umlegen – unabhängig davon, ob der Anschluss tatsächlich genutzt wurde. Das ändert die Novelle des Telekommu-nikationsgesetzes, und zwar für alle Hausnetze, die schon vor dem 1. Dezember 2021 bestanden. Ab 1. Juli 2024 dürfen diese Kosten nicht mehr als Betriebskosten auf die einzelnen Nutzer umgelegt werden. In der Folge wird der Kabelanschluss in vielen Wohnhäusern ab diesem Zeitpunkt einfach nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Vorteil: Wohnungsnutzer können dann frei wählen, wie oder über welchen Anbieter sie künftig ihr TV-Programm beziehen. Viele haben das bisher schon über Kombi-Angebote für Telefonie, Internet und TV getan – und mussten so für den TV-Empfang doppelt zahlen.
Diese neue Wahlfreiheit, die u. a. den Wettbewerb stärken soll, stößt bei den Anbietern nicht unbedingt auf Wohlwollen. Die bisherige Regelung stammt noch aus Zeiten, als es gerade mal drei bis fünf analoge TV-Programme gab, wogegen mit Kabelanschluss bis zu 30 empfangbar waren. Heute ist Fernsehempfang komplett digital und auch über neue Verbreitungswege möglich, z. B. übers Internet. Auf den gewohnten Kabelanschluss ist kaum noch jemand angewiesen, und so mehren sich die Warnungen vor deutlich höheren Kosten für Einzelverträge, dem endgültigen Aus für den Fernsehempfang oder gar, dass es strafbar sei, den bestehenden – weil vom Vermieter ungekündigten oder nicht gesperrten – Kabelanschluss weiter zu nutzen. Oft geschieht dies telefonisch oder direkt an der Wohnungstür: Medienberater, die sich meist als Vertreter etablierter Kabelanbieter ausgeben, stellen den baldigen Anschluss des Hauses ans Glasfasernetz in Aussicht und dass es doch besser sei, zu den ersten zu gehören, die das neue, viel bessere Angebot nutzen können, am besten über einen natürlich ganz unverbindlichen Vorvertrag für den Einzelkabelanschluss –„unterschreiben Sie hier!“.
Wohnungsnutzern ist zu raten, solche Hausbesuche abzuwimmeln und sich weder von der Androhung des TV-Ausfalls noch der exorbitant höheren Kosten zur Unterschrift drängen zu lassen. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale wird sich der Kabelanschluss per Einzelvertrag um lediglich zwei bis drei Euro monatlich verteuern. Zudem gibt es mehrere Alternativen zum bisherigen Kabelanschluss:
Redaktion