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Nach neuer VDI-Richtlinie können Aufzüge im Brandfall für die Personenrettung genutzt werden. Worauf kommt es an?
Die Neufassung der VDI-Richtlinie 6017 sieht einige Neuerungen vor. Der jetzige Entwurf rät generell dazu, in Wohnhäusern automatische Brandmeldeanlagen einzubauen, die bei Feuer die automatische Stilllegung des Aufzugs ermöglichen. Zugleich schafft die Richtlinie die Möglichkeit, Aufzüge als Rettungsmittel einzusetzen.
Haus- und Wohnungsbrände sind äußerst gefährlich: Noch gefährlicher als die Flammen selbst sind die Rauchgase, die Menschen buchstäblich im Schlaf das Leben kosten können. Daher fordern mittlerweile die Bundesländer Brandmelder in Neu- und Bestandsgebäuden. Auch die Neufassung der VDI-Richtlinie 6017 wird die generelle Verwendung von Brandmeldeanlagen empfehlen. So steht es im Entwurf, der im August 2014 erschienen ist. Dieser sogenannte „Gründruck“ wird derzeit dem öffentlichen Einspruchsverfahren unterzogen, nach dessen Abschluss mit der Verabschiedung der endgültigen Fassung zu rechnen ist.
Die Empfehlung der neugefassten Richtlinie erscheint umso dringlicher, berücksichtigt man, dass in Wohngebäuden ohne Brandmeldeeinrichtung auch die Brandfallsteuerung fehlt, die den Aufzug im Notfall außer Betrieb nimmt. Das ist in Deutschland immerhin bei mehr als 80 Prozent aller Anlagen der Fall, die damit bei einem Feuer in Betrieb bleiben.
Zwar gilt bislang der Grundsatz, dass Aufzüge im Brandfall nicht benutzt werden dürfen. Das ist in den Bauordnungen der Länder so festgelegt. Durchgesetzt werden kann das Verbot aber kaum. Denn wo Brandmelder und Brandfallsteuerung fehlen, bleibt nur der schlichte Aufkleber mit der Aufforderung „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“. Dessen Wirkung aber ist im Panikfall gering.
Anders verhält es sich, wenn eine automatische Brandfallsteuerung vorhanden ist. In diesem Fall sollen Aufzüge ihre Nutzer so schnell wie möglich zu einer sicheren Haltestelle fahren und dann stillgesetzt werden. So empfiehlt es bislang die VDI-Richtlinie 6017 über die Steuerung von Aufzügen im Brandfall. Die Richtlinie will verhindern, dass Menschen mittels Aufzug in einen Gefahrenbereich gelangen oder aufgrund eines Stromausfalls in der Kabine eingeschlossen werden, was die Arbeit der Feuerwehr unnötig erschweren würde.
Inzwischen jedoch hat sich die Ansicht vieler Experten geändert. Sie halten es nicht mehr für sinnvoll, den Aufzug generell so schnell wie möglich stillzulegen. Ganz im Gegenteil: Solange das Brandgeschehen nicht kritisch ist, kann der Aufzug helfen, Personen, vor allem solche mit eingeschränkter Mobilität, sicher und schnell aus dem Gebäude zu befördern – auch um die Feuerwehr bei der Evakuierung zu entlasten.
Entsprechend will die Neufassung der Richtlinie aufzeigen, unter welchen Bedingungen der Aufzugbetrieb über den Zeitpunkt der Brandmeldung hinaus zur Selbstrettung der Bewohner verlängert werden kann. Damit ergänzt sie die DIN EN 81-73, in der die schnelle Stillsetzung der Anlage verlangt wird. Wichtigste Bedingung: Das Gebäude benötigt eine Brandmeldeanlage, deren Signal die Fahrt des Aufzugs in die Evakuierungshaltestelle auslöst. Über eine solche automatische Brandfallsteuerung verfügen bislang nur knapp zehn Prozent aller deutschen Aufzüge. Entsprechend deutlich wird empfohlen, Gebäude mit selbstauslösenden Rauchdetektoren auszustatten – für die schnelle und zuverlässige Alarmierung von Bewohnern und Feuerwehr ebenso wie für die Steuerung des Aufzugs.
Dagegen reicht der Einsatz von Handfeuermeldern nicht aus. Tatsächlich ist der Nutzen dieser simplen Druckknöpfe zur Auslösung von Alarm und Brandfallsteuerung eher fragwürdig. Wer denkt im Notfall daran, den Aufzug stillzusetzen, wenn Angst das Handeln lenkt?
Die Brandmeldeanlage muss das gesamte Gebäude und die wichtigsten Kabelwege erfassen, um eine ungefähre Lokalisierung des Brandes zu ermöglichen. Nur dann ist sichergestellt, dass die Anlage nicht wegen Stromausfalls stecken bleibt, dass sie aber sofort stillgelegt wird, wenn der Brand ein kritisches Ausmaß erreicht. Bricht beispielsweise in einem Wohnzimmer ein Feuer aus, erlaubt die Lokalisierung des Brandherdes die Fortsetzung des Aufzugbetriebs. Erst wenn weitere Detektoren anschlagen, weil das Feuer dem häufig im Hausflur platzierten Aufzug gefährlich nahe kommt, fährt die Kabine in die Evakuierungshaltestelle und wird dort festgesetzt. Eine andere kritische Situation ist die zeitnahe Auslösung mehrerer räumlich getrennter Rauchmelder: Das Feuer breitet sich schnell aus! Da die Bewohner das Gebäude nicht mehr sicher über den Aufzug verlassen können, wird er stillgelegt.
Die Bewertung der Brandsituation kann nicht pauschal getroffen werden, sondern ist von Brandschutzkonzept abhängig. Darin werden Lage und Zahl der Brandabschnitte festgelegt. Zugleich werden die Bedingungen bestimmt, unter denen die Anlage stillgelegt werden muss. In dem Konzept, das zwischen Planern, Betreibern und Behörden abzustimmen ist, wird auch festgelegt, welche Brandfallsteuerung zum Einsatz kommt. Meist reicht eine statische Steuerung aus, die den Aufzug im kritischen Brandfall in die definierte Evakuierungshaltestelle – üblicherweise das Erdgeschoss – fährt und dort stilllegt.
Gegebenenfalls kann eine erweiterte statische (= teildynamische) Brandfallsteuerung sinnvoll sein: Ist das Erdgeschoss verraucht, fährt der Aufzug eine alternative Haltestelle an. Doch auch eine dynamische Steuerung ist möglich: Dabei kann jeder Halt zur Evakuierung genutzt werden.
Der hohe Anteil von Wohnhausaufzügen ohne Brandfallsteuerung war für die Fachleute Grund genug, im Gründruck der Richtlinie eine generelle Empfehlung für die Nachrüstung von Brandmeldeanlagen auszusprechen. In realistischer Einschätzung der Wirksamkeit dieses Rates fügten die Experten eine zweite Empfehlung hinzu: Zumindest Gebäude, die von mehr als 50 Personen genutzt werden, sollten eine statische Brandfallsteuerung erhalten – in Kombination mit Handfeuermeldern. Mehr Sicherheit wird aber auch hier nur eine ausgefeilte Brandmeldeanlage ermöglichen, die zugleich den Weiterbetrieb des Aufzugs ermöglicht. Experten gehen von bis zu 15 Minuten Zeitgewinn aus. Das ist ganz erheblich, bedenkt man, dass ein typischer Aufzug, wie er in einem fünf- oder sechsgeschossigen Bau eingesetzt wird, innerhalb dieser Zeitspanne 15 Fahrten oder mehr schafft. Allerdings verlangt die Neufassung der Richtlinie unter Umständen bauliche Änderungen, damit ein Aufzug bei einem „unkritischen Brandereignis“ weiter betrieben werden kann: So müssen die Wände des Aufzugsvorraums feuerhemmend von den Wohneinheiten abgetrennt sein. Der Zugang zum Vorraum muss mindestens mit einer Rauchschutztür geschützt werden. Wichtig ist auch die Lage des Vorraums in unmittelbarer Nähe einer Treppe.
Wird aufgrund baulicher Veränderungen oder einer veränderten Nutzung eine neue Baugenehmigung erforderlich, muss der Eigentümer dafür ein Brandschutzkonzept erstellen lassen. Dabei prüft der Sachverständige (zum Beispiel der Architekt), ob etwa durch die gewerbliche Nutzung einer Etage die Nachrüstung einer Brandmeldeanlage in Kombination mit einer Brandfallsteuerung notwendig ist. Auch die Feuerwehr kann die Nachrüstung einer Brandmeldeanlage fordern.
Manager Technische Regelwerke bei KONE