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07.05.2019 Ausgabe: DDIV DIGITAL 2019
Eine analoge Schließanlage in Wohngebäuden ist für viele Vermieter immer noch die erste Wahl, wenn es um die Erstausstattung oder den Ersatz einer bestehenden Anlage geht. Begründet ist dies vor allem in der Vertrautheit mit der Technologie und den gegenüber der Erstanschaffung neuer digitaler Zugangslösungen vergleichsweise niedrigen Kosten. Was viele nicht wissen: Die Total Costs of Ownership, also die Kosten über den gesamten Nutzungszeitraum, fallen bei digitalen Anlagen oft sogar niedriger aus.
Digitale Zugangslösungen für Wohngebäude gibt es bereits seit vielen Jahren, erst in jüngster Zeit sind sie durch die steigende Wahrnehmung von PropTechs und digitalen Innovationen für die Branche in den Fokus gerückt. Für viele Vermieter stellen sie nun eine pragmatische Lösung zur Digitalisierung in Wohngebäuden dar. Die Vorteile digitaler Zugangslösungen liegen auf der Hand: mehr Komfort, gelebte Modernität, vereinfachte Verwaltungsprozesse, jahrelange Schließplan- und Erweiterungsflexibilität und vor allem stark erhöhte Sicherheit. Gerade dieser Aspekt auch moderner analoger Schließanlagen wird aktuell durch Internetschlüsseldienste und den einfachen Zugang zu 3D-Druckern stark strapaziert. Hinzu kommt das altbekannte Problem verlorener Generalschlüssel. Im Unterschied dazu stellt der verloren gegangene Generalzugangstransponder einer elektronischen Schließanlage kein Sicherheitsrisiko dar, weil er umgehend gesperrt werden kann. Trotz aller Vorzüge gibt es ein paar Stolpersteine, die man tunlichst umgehen sollte:
Wo elektronische Hauszugänge erstmalig zum Einsatz kommen, wird der neuen Technologie häufig noch nicht so recht getraut. Was, wenn der Strom ausfällt? In der Folge wird oft die bestehende Analogschließung lediglich um eine digitale ergänzt. Das trägt zwar den Ansprüchen an Komfort und Modernität Rechnung, die Sicherheit bleibt aber auf der Strecke. Dabei ist das Misstrauen gegenüber der Technologie unbegründet, denn das Risiko eines Stromausfalls lässt sich technisch eliminieren. Erfahrene Anbieter und langjährige Marktakteure wissen, wie's geht. Es gibt also keinen Grund, die mit einer digitalen Anlage hinzugewonnene Sicherheit durch eine parallele Analogschließung außer Kraft zu setzen.
Investitionsschutz ist wichtig. Im Zuge der Digitalisierung sind die Märkte derzeit stark in Bewegung: Produkte werden neu eingeführt und sind nach kurzer Präsenz bereits technisch überholt. Wie stellt man sicher, dass eine elektronische Zugangslösung sich auch nach Jahren noch erweitern lässt? Wo Investitionsschutz anbieterseitig ernstgenommen wird, wird man auch 15 Jahre nach dem Einbau noch Erweiterungen für Anlagen zu aktuellen Listenpreisen bekommen. Aber es gibt eben auch Anlagen, für die der Hersteller, wie es im Analogbereich üblich ist, alle paar Jahre die Technologie wechselt und Produkte auslistet oder nur noch sehr teuer anbietet.
Preistreiber bei digitalen Zugangslösungen ist oft die Annahme, man müsse alle Schließungen in einem Objekt digital ausstatten. Das ist zwar möglich und bietet im Sinne der Idee „ein Transponder für alles“ auch viel Komfort. Als Vermieter sollte man jedoch Prioritäten setzen und dem Budget entsprechende Ziele definieren. An erster Stelle steht die Sicherung nach außen: Haupteingang, Nebeneingänge und ggf. Zugänge aus Tiefgaragen. An zweiter Stelle stehen die Technikräume und sensible, schützenswerte Bereiche wie Heizungsanlagen, Aufzugmaschinenräume oder Hausanschlussräume. Hier geht es um die leichte Zugänglichkeit für Hauswarte und Wartungsfirmen. Als Drittes kommen Türen zu Gemeinschaftsflächen wie Kellerflure, Gemeinschaftsräume, Waschküchen, Fahrradräume etc., um dort Vandalismus oder Verunreinigungen zu verhindern. Nachrangig sind die Wohnungstüren. Sinnvoll ist ihre Ausstattung nur, wenn es beispielsweise um barrierefreie Zugänge in Spezialimmobilien wie Seniorenheimen geht oder wenn Wohnungsnutzer selbst für den Komfortgewinn aufkommen – allerdings auch in Immobilien mit hoher Fluktuation wie Studentenwohnheimen oder Boarding-Houses: Von Mietern nicht zurückgegebene Transponder werden einfach gesperrt und der Nachmieter erhält einen neuen.
Viele Anbieter legen die Verwaltung der digitalen Anlage in die Hand der Vermieter, andere betreiben die Rechteverwaltung aktiv als Dienstleistung und hosten die Verwaltungssoftware in einer Cloud-Umgebung. Nur selten muss an solchen Schließanlagen mal etwas geändert werden. Und so kommt es leider vor, dass sich plötzlich niemand mehr erinnert, wie man den Transponder nun sperrt oder den Schließplan ändert. Wer hier auf die Dienstleistung des Herstellers setzen kann, ist klar im Vorteil, weil im Falle eines Falles ein Ansprechpartner alle notwendigen Schritte einleitet und entsprechende Anleitung gibt.
Fotos: © Blackboard / Shutterstock.com
Vorstand der PACO unlimited AG
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