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20.05.2021 Ausgabe: 3/2021
Seit der letzten Überarbeitung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) wird für die gewerbliche Tätigkeit der Wohnimmobilienverwaltung eine permanente Weiterbildung gefordert. Das am 1. August 2018 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler sieht in § 34 c Gewerbeordnung (GewO) neben einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung lediglich eine Weiterbildungspflicht von 20 Stunden vor, der innerhalb eines dreijährigen Zeitraums regelmäßig nachzukommen ist. Allerdings hat es der Gesetzgeber versäumt, einen entsprechenden Sachkundenachweis als Zugangsvoraussetzung für die Wohnimmobilienverwaltung vorzusehen. Das ist insbesondere im Vergleich zu anderen regulierten Berufen der 34er-Paragrafen in der Gewerbeordnung, die den Nachweis der Sachkunde für die Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlung regeln, erstaunlich.
Diese fehlende Basisqualifizierung wird der Bedeutung und zunehmenden Komplexität des Tätigkeitsfeldes der Wohnimmobilienverwaltung nicht gerecht. Die Anforderungen an die berufliche Handlungsfähigkeit wandeln sich stetig. Gesellschaftliche Entwicklungen wie die Digitalisierung, der Klimawandel und demografische Veränderungen prägen auch das Tätigkeitsfeld der Wohnimmobilienverwaltung nachhaltig.
Regelmäßige Weiterbildung ermöglicht den Erhalt und eine Erweiterung beruflicher Kompetenzen und Fähigkeiten, allerdings nur auf Basis grundlegender Sachkenntnisse, denn berufliche Weiterbildung baut auf bestehenden Basisqualifikationen auf.
Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) können Wohnungseigentümer künftig den Nachweis einer Zertifizierung einfordern. So sieht es das umfassend reformierte Gesetz vor. Die neue Norm ist eine Konsequenz aus den erweiterten Befugnissen von Immobilienverwaltungen. Sie schafft erstmalig einen einheitlichen Standard zum Nachweis der notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Fähigkeiten in der Wohnungseigentumsverwaltung. Die Zertifizierungspflicht wird am 1. Dezember 2022 wirksam. War bei Inkrafttreten des neuen WEG am 1. Dezember 2020 der Verwalter bereits vertraglich bestellt, so können die Eigentümer die Vorlage einer Zertifizierung ab dem 1. Juni 2024 verlangen.
Lehrgang „Fachmann/Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung“ mit IHK-Zertifikat inklusive Prüfungs-Airbag für die langfristige Sicherung der Anerkennung
Auf Initiative des VDIV Deutschland wurde im vergangenen Jahr in Kooperation mit GOING PUBLIC! und der IHK Frankfurt am Main der Lehrgang „Fachmann/Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung (IHK)“ entwickelt, der es Immobilienverwaltern ermöglicht, notwendige Basisqualifikationen nachzuweisen. Die Auswahl der Lehrgangsinhalte basiert auf Anlage 1 der MaBV. Eine Anrechnung auf die Weiterbildungspflicht nach § 34 c GewO ist entsprechend gewährleistet.
Eingangsvoraussetzung ist eine mindestens fünfjährige praktische Berufstätigkeit im Bereich der Wohnimmobilienverwaltung. Wer diese nicht belegen kann, hat die Möglichkeit, fehlende Vorkenntnisse und damit die Zulassungsberechtigung durch einen Vorkurs des VDIV Deutschland zu erlangen.
Die Bedeutung fundierter Online-Weiterbildung, die unabhängig vom Ort des Lernens die berufliche Qualifizierung ermöglicht und sich gut in den Arbeitsalltag integrieren lässt, steigt. Entsprechend wurden sowohl der VDIV-Vorkurs als auch der Lehrgang „Fachmann/Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung“ als Blended-Learning-Format konzipiert. Die Fachkenntnisse werden in Präsenz- und Online-Seminaren sowie mit Web-Based-Trainings (WBTs) vermittelt.
Der VDIV-Vorkurs „Geprüfte/r Wohnimmobilienverwalter/in (VDIV)“ umfasst 78 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, der vertiefende Zertifikatslehrgang 62 UE. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Absolventen das Zertifikat der IHK „Fachmann/ Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung (IHK)“.
Berücksichtigung der Zertifizierungspflicht ab 1. Dezember 2022: der IHK-Prüfungs-Airbag
Die hohe Qualität der Weiterbildung ist durch das IHK-Zertifikat belegt. Es ist bei Redaktionsschluss allerdings nicht auszuschließen, dass künftig zusätzlich der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen IHK-Sachkundeprüfung verlangt wird, die es derzeit noch nicht gibt. Alle Teilnehmer des Lehrgangs erhalten daher einen zusätzlichen Prüfungs-Airbag, damit sie sich ggf. gezielt auf diese Prüfung vorbereiten können. Der Prüfungs-Airbag beinhaltet eine erneute Freischaltung zum eLearningbereich und dem dort enthaltenen Trainingsbereich sowie ggf. einen gesonderten Online-Trainingstag zur Vorbereitung auf eine eventuelle mündliche Prüfung. Der Prüfungs-Airbag ist eine kostenfreie Zusatzleistung, um die Lehrgangsteilnehmer vollständig abzusichern.
Weitere Informationen zu den Inhalten und Durchführungsvarianten des Lehrgangs sowie die Buchungsmöglichkeit:
www.vdiv.de/sachkunde
AUF EINEN BLICK
Nachweis der individuellen Sachkunde: „Fachmann/Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung (IHK)“ auf Initiative des VDIV Deutschland
Foto: © djile / Shutterstock.com
Referentin für Bildung und Projekte des VDIV Deutschland