Die Mitgliedschaft in den VDIV-Landesverbänden ist als Gütesiegel für Professionalität anerkannt und damit Garant für Ihre Kompetenz und Seriosität.
Bis zum 31. Dezember 2025 müssen verschiedene Regelungen innerhalb einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) im Grundbuch eingetragen sein, um gegenüber Sondernachfolgern wirksam zu bleiben. Die aktualisierte Handlungsempfehlung des VDIV Deutschland erläutert nun neben der Eintragung sogenannter „Alt“-Beschlüsse auch Veräußerungsbeschränkungen nach § 12 Abs. 1 WEG sowie die Haftung des Sondernachfolgers für Zahlungsrückstände des Voreigentümers. Sie bietet praxisnahe Hinweise, Muster und eine Checkliste zur rechtssicheren Umsetzung. (Stand Oktober 2025, PDF-Datei zum Download 5,3 MB)
Sollten Sie bereits die im Februar 2025 erschienenen Handlungsempfehlung zur Eintragung von Altbeschlüssen ins Grundbuch erworben haben, finden Sie die aktualisierte Fassung unter „Meine Publikationen“ nach Ihrem Login.